Einen Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland stellen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Landwirte, die einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen Weinbaubetrieb besitzen, müssen in folgenden Fällen über MyGuichet.lu einen Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland stellen:

  • Erneuerung: Erneuerung von Dauergrünland für ein Jahr; oder
  • dauerhafte Umwandlung mit Tausch: dauerhafte Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland mit gleichzeitiger Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland; oder
  • dauerhafte Umwandlung ohne Tausch: dauerhafte Umwandlung von Dauergrünland in Ackerland ohne Kompensierung.

Zielgruppe

Landwirte und Winzer, die eine oder mehrere Dauergrünlandflächen erneuern oder dauerhaft umwandeln wollen.

Voraussetzungen

Die antragstellende Person muss als „Betrieb“ in der Datenbank der Zahlstelle des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau geführt werden.

Zu diesem Zweck muss: 

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Da der Vorgang initialisierte personenbezogene Daten enthält, ist der Zugang zum Vorgang nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich möglich.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Die Zertifizierung des beruflichen Bereichs erfordert die Eingabe eines Aktivierungscodes. Dieser Code verknüpft die initialisierten Daten der Meldung mit dem verwendeten LuxTrust-Zertifikat.

Jede antragstellende Person erhält zu Beginn 2 Codes (einen persönlichen Code und einen Code für Bevollmächtigte) per Post. Die Gültigkeitsdauer eines eingegebenen Codes beträgt 6 Jahre.

Betreiber, die keinen Code erhalten haben, können sich an den Landwirtschaftlichen Wirtschaftsdienst (Service d’économie rurale) wenden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland wird über einen Assistenten auf MyGuichet.lu gestellt (Rubrik „Formulare / Online-Dienste“).

Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel: Token, Smartcard oder Signing Stick) oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Hinweis: Der Vorgang kann mehrere Male pro Jahr von einem Betrieb durchgeführt werden.

Während des Vorgangs müssen bestimmte Informationen eingegeben werden. Zuerst muss die antragstellende Person den Namen des Betriebs und die Art des Antrags angeben.

Anschließend hat sie die Möglichkeit, neue Parzellen hinzuzufügen (höchstens 20 Parzellen) oder welche zu löschen. Auf einer Karte muss zudem der Standort der Parzelle(n) angegeben werden.

Für jeden Antrag muss die antragstellende Person die Fläche(n) der Parzellen angeben.

Dazu muss sie:

  • eine ganze FLIK-Referenzparzelle auswählen; oder
  • einen spezifischen Bereich mit dem Zeichentool Polygon einzeichnen.

Das Geolokalisierungs-Tool zoomt standardmäßig zur Hauptadresse des Betriebs. Falls sich die jeweilige Parzelle außerhalb des Kartenausschnitts befindet, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • auf der Karte mithilfe der Maus navigieren; oder
  • die jeweilige Parzelle mithilfe des Suchfelds finden (zum Beispiel über die Adresse, die Parzellennummer usw.).

Die antragstellende Person kann auch andere Layer aus dem Katalog des Geoportals auf der Karte aufrufen, wie zum Beispiel:

  • definitive Wasserschutzgebiete – Layer ID 573, 1464;
  • provisorische Wasserschutzgebiete – Layer ID 214;
  • potenzielle Biotope (Grünlandkartierung) – Layer ID 740;
  • Biotope – Layer ID 1368, 1369, 1370;
  • Habitat Natura 2000 – Layer ID 540;
  • Vogelschutzgebiete Natura 2000 – Layer ID 533;
  • Hochwassergefahrenkarten – Layer ID 420;
  • Naturschutzgebiete – Layer ID 804;
  • Gebiete mit dem Statut PP – Layer ID 1511;
  • Gewässer – Layer ID 749;
  • Katasterparzellen (Nummern) – Layer ID 353.

Vor Abschluss des Vorgangs wird der antragstellenden Person eine Zusammenfassung aller eingegebenen Angaben angezeigt.

Technische Informationen zu dem Tool

Um das Geolokalisierungstool auf MyGuichet.lu zu benutzen, müssen einige technische Kriterien erfüllt sein:

  • Das Tool funktioniert nicht mit Internet Explorer 11. Um den Antrag online stellen zu können, muss ein anderer Browser verwendet werden.
  • Pro Betrieb und pro Vorgang können online maximal 20 Anträge (Erneuerung, dauerhafte Umwandlung ohne Tausch und/oder dauerhafte Umwandlung mit Tausch) ausgeführt werden. Falls mehr Anträge für denselben Betrieb gestellt werden müssen, muss in MyGuichet.lu ein neuer Vorgang angelegt werden.
  • Bevor man eine Parzelle auswählen oder einzeichnen kann, muss oben rechts auf der Karte mit einem Klick auf die jeweilige Schaltfläche die entsprechende Funktion ausgewählt werden.
  • Bei einem Antrag auf Erneuerung, dauerhafte Umwandlung ohne Tausch und/oder dauerhafte Umwandlung mit Tausch müssen die eingezeichneten Parzellen immer einem Polygon entsprechen. Die verschiedenen Segmente des Polygons dürfen sich nicht überschneiden.
  • Die Fläche der eingezeichneten Parzelle wird anhand der Fläche des eingezeichneten Polygons ermittelt. Die endgültige Flächenangabe wird nach einer Messung vor Ort genau ermittelt.

Einige Anträge erfordern die gleichzeitige Übermittlung von Belegen. Diese können am Ende des Vorgangs als PDF-Dateien beigefügt werden.

Der Vorgang wird durch die elektronische Unterzeichnung abgeschlossen. Anschließend muss der Antrag von der antragstellenden Person übermittelt werden.

Die Hilfe-Seiten bezüglich MyGuichet.lu aufrufen

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Landwirtschaftlicher Wirtschaftsdienst

Es werden 2 von 4 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Landwirtschaft & Weinbau

Links

Weitere Informationen

Landwirtschaftsportal

des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 25 février 1980

portant organisation du service d'économie rurale

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.