Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Winzerbetriebs
Zum letzten Mal aktualisiert am
Dieser Vorgang betrifft Anträge auf Änderung von Daten, die zentral in der Erzeugerkartei des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau verwaltet werden.
Die Änderungen betreffen Kontaktdaten, Angehörige des Betriebs, ausländische Kennnummern, Herdennummern und Bankkonten. Andererseits kann durch diesen Vorgang die Inaktivierung eines Betriebs beantragt werden, falls der Betriebsleiter nicht mehr beabsichtigt, weitere jährliche Flächenanträge einzureichen.
Betroffene Personen
Betroffen sind im weitesten Sinne alle natürlichen und juristischen Personen, die im Austausch mit den Verwaltungen oder Dienststellen des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau stehen.
Es handelt sich hierbei insbesondere um Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte (Landwirte, Winzer, Handelsgärtner, Obst- und Gemüsegärtner, Baumschulgärtner).
Voraussetzungen
Die Person muss als Landwirt oder Winzer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de sécurité sociale - CCSS) gemeldet sein. Einige Ausnahmen sind jedoch möglich.
Die einzelnen Personen werden in der Erzeugerkartei mit einer Kennnummer (der sogenannten Betriebsnummer) geführt.
Zusätzliche Informationen über die Gründung eines Betriebs sind auf dem Landwirtschaftsportal verfügbar.
Fristen
Die Änderung der Kontaktdaten des Betriebs oder die Inaktivierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Winzerbetriebs sind das ganze Jahr über möglich.
Der Antragsteller kann mehrere Vorgänge pro Jahr einreichen.
Vorgehensweise und Details
Bestandteile der Meldung
Der Online-Assistent beinhaltet sämtliche Teile des Vorgangs.
Diese Teile werden je nach Auswahl des Antragstellers im Menü freigeschaltet.
Jeder Abschnitt des Vorgangs enthält sachdienliche Erläuterungen und Hilfestellungen zum Ausfüllen des Vorgangs.
Den Vorgang online erledigen
Da der Vorgang initialisierte personenbezogene Daten enthält, ist der Zugang zum Vorgang nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich möglich. Die Zertifizierung erfordert die Eingabe eines Aktivierungscodes.
Dieser Code verknüpft die initialisierten Daten der Meldung mit dem verwendeten LuxTrust-Zertifikat. Jeder Antragsteller erhält zu Beginn 2 Codes (persönlicher Code + Code für Bevollmächtigte). Die Gültigkeitsdauer eines eingegebenen Codes beträgt 6 Jahre.
Die Fertigstellung, Signatur und Übermittlung des Vorgangs erfolgen nach den allgemeinen Regeln zur Nutzung von MyGuichet.lu (siehe Hilfeseiten MyGuichet.lu).
Beizufügende Belege
Verschiedene Änderungen erfordern die gleichzeitige Übermittlung von Belegen, z. B. Bankidentitätsnachweis (relevé d'identité bancaire - RIB) bei einem neuen Bankkonto.
Diese müssen dem Vorgang als PDF-Dateien beigefügt werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
Landwirtschaftlicher Wirtschaftsdienst – Abteilung für Direktzahlungen – Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Winzerbetriebs
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Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) Abteilung für Direktzahlungen – Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Winzerbetriebs
- Adresse:
-
115, rue de Hollerich
L-1741
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 2102 / L-1021 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 578
- Fax:
- (+352) 49 16 19
- E-Mail:
- flaechenantrag@ser.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
auf dem Landwirtschaftsportal
Rechtsgrundlagen
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Loi modifiée du 27 juin 2016
concernant le soutien au développement durable des zones rurales
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Règlement grand-ducal du 27 juin 2016
concernant la détermination du revenu professionnel agricole cotisable en matière d’assurance maladie et d’assurance pension
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Règlement (UE) n° 1306/2013 du Parlement européen et du Conseil du 17 décembre 2013
relatif au financement, à la gestion et au suivi de la politique agricole commune et abrogeant les règlements (CEE) n° 352/78, (CE) n°165/94, (CE) n° 2799/98, (CE) n° 814/2000, (CE) n° 1200/2005 et n° 485/2008 du Conseil
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