eines Erstantrags zur verpflichtenden Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM); oder
eines Antrags auf Änderung einer bereits bestehenden Verpflichtung.
Diese AUK-Maßnahmen betreffen die neuen AUK-Maßnahmen des Strategieplans 2023–2027. Die Maßnahmen ermöglichen die Unterstützung von landwirtschaftlichen Betrieben, die sich verpflichtet haben:
die Entwicklung von Praktiken zu kombinieren, die Wirtschaftsleistungen mit Umweltleistungen verbinden; oder
solche Praktiken zu wahren, wenn deren Existenz bedroht ist.
Es handelt sich um mehrjährige Verpflichtungen (grundsätzlich für 5 Kulturjahre). Demnach gelten Verpflichtungen, die im Herbst 2023 eingegangen werden, für den Zeitraum vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2028.
Die allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme an den Maßnahmen sind auf dem Landwirtschaftsportal verfügbar.
Die Anträge müssen nunmehr zwingend online über die Plattform MyGuichet.lu gestellt werden.
Zielgruppe
Betroffene Berufsgruppen
Alle Landwirte und Winzer, die an der Einreichung eines Erstantrags für eine AUKM-Verpflichtung interessiert sind.
Betroffene Maßnahmen
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
540 - Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft
541 - Förderprämie zum Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Baumschulen
542 - Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau
543 - Beihilfe für die biologische Landwirtschaft
544 - Beihilfe zur Förderung der Gülleausbringung und der Kompostierung von Mist
545 - Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung
546 - Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern
547 - Beihilfe zur Beibehaltung eines niedrigen Viehbestandes
548 - Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen
549 - Beihilfe zur Förderung der reduzierten Bodenbearbeitung
550 - Beihilfe zur Reduzierung des Rinderbestandes
551 - Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
552 - Beihilfe zur Förderung der Zucht von seltenen einheimischen Rassen
Zu diesem Zweck muss er als Landwirt oder Winzer bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) angemeldet sein.
Neben diesen Grundvoraussetzungen muss die antragstellende Person bestimmte spezifische Bedingungen erfüllen, um in den Genuss einer Beihilfe zu kommen. Diese Informationen sind als Download auf dem Landwirtschaftsportal verfügbar.
Fristen
Das Schlussdatum ist der 13. Oktober 2023. Außer in Fällen höherer Gewalt oder unter außergewöhnlichen Umständen werden die Beihilfebeträge um 1% pro Werktag Verspätung gekürzt. Anträge, die nach dem 7. November 2023 eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Die Bestätigung der Verpflichtung muss jährlich im Vorgang „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ bereitgestellt werden. Ab dem Antragsjahr 2024 wird der späteste Termin für die Einreichung der Anträge auf den 15. April festgesetzt. Bleibt die Bestätigung aus, gilt dies als vorzeitige Beendigung der Verpflichtung.
Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Übermittlung des Vorgangs (Status „Übermittelt“) und nicht das Datum der Fertigstellung des Vorgangs (Status „Übermittelbar“).
Vorgehensweise und Details
Bestandteile des Antrags
Der Online-Assistent beinhaltet sämtliche Teile des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung. Diese Teile werden je nach Auswahl der antragstellenden Person im Menü freigeschaltet.
Antragstellung
Der Antrag wird über einen Assistenten auf MyGuichet.lu gestellt (siehe Rubrik „Formulare / Online-Dienste“).
Die Person, die den Antrag einreicht, benötigt:
ein LuxTrust-Produkt (zum Beispiel Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
einen elektronischen Personalausweis (eID).
Da der Vorgang initialisierte personenbezogene Daten enthält, ist der Zugang zum Vorgang nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich möglich.
Die Zertifizierung erfordert die Eingabe eines Aktivierungscodes. Dieser Code verknüpft die initialisierten Daten der Meldung mit dem verwendeten LuxTrust-Zertifikat. Es handelt sich hier um dieselben Codes wie diejenigen, die beispielsweise für den Vorgang „Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung“ verwendet werden. Da Letzterer seit 2021 obligatorisch ist, ist eine neue Eingabe grundsätzlich nicht erforderlich.
Antragstellende Personen, die jedoch neuer Codes bedürfen (zum Beispiel im Falle einer Änderung der Person, die den Antrag stellt), haben sich umgehend beimLandwirtschaftlichen Wirtschaftsdienst (Service d’économie rurale) zu melden.
Die Fertigstellung, Signatur und Übermittlung des Vorgangs erfolgen nach den allgemeinen Regeln zur Nutzung von MyGuichet.lu (siehe Hilfe-Seiten von MyGuichet.lu).
Nützliche Tipps zur Erstellung eines beruflichen Bereichs, zur Eingabe der Codes sowie zur elektronischen Signatur und der Übermittlung sind verfügbar:
Bestimmte AUK-Maßnahmen bedürfen einer Eingabe der betroffenen Parzelle(n). Die Eingabe ist auf 250 Parzellen begrenzt.
Die antragstellende Person wird aufgefordert:
eine FLIK-Referenzparzelle auszuwählen; oder
eine Parzelle aus ihrem Flächenantrag zu löschen oder hinzuzufügen.
Das Geolokalisierungs-Tool zoomt standardmäßig auf die Hauptadresse des Betriebs. Befindet sich die betroffene Parzelle außerhalb des Kartenausschnitts, kann die antragstellende Person:
auf der Karte mithilfe der Maus navigieren; oder
die jeweilige Parzelle mithilfe des Suchfelds finden (zum Beispiel über die Adresse, die Parzellennummer usw.).
Die antragstellende Person kann auch andere vom Geoportal bereitgestellte Layer auf der Karte aufrufen.
Technische Informationen zu dem Tool
Mehrere technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Geolokalisierungs-Tool nutzen zu können:
Das Tool funktioniert nicht mit Internet Explorer 11. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, um Anträge online zu stellen.
Um eine Parzelle auswählen oder einzeichnen zu können, muss die antragstellende Person zunächst die geeignete Funktion auswählen: Bitte klicken Sie auf die entsprechende Schaltfläche oben rechts auf der Karte.
Belege
Entsprechend der ausgewählten Verpflichtung sind bestimmte Belege erforderlich. Diese sind dem Vorgang beizufügen und mit Letzterem in Form einer PDF-Datei zu übermitteln.
Gut zu wissen
Hilfestellung zur Handhabung des Assistenten
Das Landwirtschaftsportal hat ein illustriertes Benutzerhandbuch veröffentlicht, das die verschiedenen Etappen der Erstellung des Vorgangs veranschaulicht und die einzelnen erforderlichen Schritte erläutert, die insbesondere im kartografischen Teil durchzuführen sind.
Formulare/Online-Dienste
Erstantrag für eine AUKM-Verpflichtung
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Weiterhin können Sie, außer in Fällen, in denen die Verarbeitung Ihrer Daten verpflichtend ist, Widerspruch einlegen, wenn dieser rechtmäßig begründet ist.
Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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Landwirtschaftlicher Wirtschaftsdienst – Abteilung für Direktzahlungen – Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Winzerbetriebs
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