Verwaltung der AUKM-Verpflichtungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) sollen landwirtschaftliche Betriebe unterstützen, die Verfahren entwickeln oder beibehalten, die Wirtschaftsleistungen mit Umweltleistungen verbinden. Die Anträge müssen online über MyGuichet.lu eingereicht werden.

Als Landwirt oder Winzer können Sie über diesen Vorgang online auf MyGuichet.lu Folgendes einreichen:

  • einen Erstantrag zur verpflichtenden Teilnahme an den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM); oder
  • einen Antrag auf Änderung einer bereits bestehenden Verpflichtung.

Die besagten AUK-Maßnahmen betreffen die AUK-Maßnahmen des Nationalen Strategieplans zur Umsetzung der GAP 2023–2027. Es handelt sich um mehrjährige Verpflichtungen für grundsätzlich 5 Kulturjahre. Bis zum 30. September 2026 eingegangene Verpflichtungen decken den Zeitraum ab dem 1. November 2026 ab, mit folgenden Fälligkeiten:

  • Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Produktion (Landwirtschaft, Baumschulen und Weinbau): bis zum 31. Oktober 2031;
  • alle anderen AUKM: bis zum 31. Oktober 2029.

Betroffene Personen

Einen Erstantrag zur verpflichtenden Teilnahme an AUKM oder einen Antrag auf Änderung einer bereits bestehenden Verpflichtung können alle Landwirte und Winzer einreichen, die sich verpflichtet haben:

  • die Entwicklung von Verfahren zu kombinieren, die Wirtschaftsleistungen mit Umweltleistungen verbinden; oder
  • solche Verfahren zu wahren, wenn deren Existenz bedroht ist.
Code Maßnahme
540 Förderprämie zum Einstieg in eine nachhaltige und umweltfreundliche Landwirtschaft
541 Förderprämie zum Einstieg in nachhaltige und umweltfreundliche Baumschulen
542 Förderprämie zum Einstieg in einen nachhaltigen und umweltfreundlichen Weinbau
543 Beihilfe für die biologische Landwirtschaft
544 Beihilfe zur Förderung der Gülleausbringung und der Kompostierung von Mist
545 Beihilfe zur Förderung der Reduzierung der Stickstoffdüngung
546 Beihilfe zur Förderung des Weidegangs von Rindern
547 Beihilfe zur Beibehaltung eines niedrigen Viehbestandes
548 Beihilfe zur Förderung der Fruchtfolge und der Diversifizierung der Ackerkulturen
549 Beihilfe zur Förderung der reduzierten Bodenbearbeitung
550 Beihilfe zur Reduzierung des Rinderbestandes
551 Beihilfe zur Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
552 Beihilfe zur Förderung der Zucht von seltenen einheimischen Rassen
554 Agroforstwirtschaft

Voraussetzungen

Sie müssen:

  • als Landwirt oder Winzer sozialversichert sein; und
  • als Landwirt oder Winzer in der Datenbank der Zahlstelle des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau geführt werden.

Neben diesen Grundvoraussetzungen müssen Sie bestimmte spezifische Voraussetzungen erfüllen, um in den Genuss einer Beihilfe zu kommen. Diese Informationen sind auf dem Landwirtschaftsportal verfügbar.

Um Ihren Antrag über den Online-Vorgang einreichen zu können, müssen Sie sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren und einen beruflichen Bereich einrichten.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Da der Vorgang initialisierte personenbezogene Daten enthält, ist der Zugang zum Vorgang nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich möglich.

Für die Zertifizierung wird ein Aktivierungscode benötigt. Dieser Code verknüpft die initialisierten Daten der Meldung mit dem verwendeten Authentisierungsmittel. Es handelt sich hier um dieselben Codes wie diejenigen, die beispielsweise für den Vorgang „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ verwendet werden.

Wenn Sie neue Codes benötigen (zum Beispiel im Falle einer Änderung der Person, die den Antrag stellt), können Sie sich an die Dienststelle für ländliche Wirtschaft (Service d’économie rurale - SER) wenden:

  • per E-Mail an token@ser.etat.lu;
  • telefonisch unter der Nummer (+352) 247 83 559 (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr).

Fristen

Das Schlussdatum ist der 30. September 2026.

Außer in Fällen höherer Gewalt oder unter außergewöhnlichen Umständen werden die Beihilfebeträge für das erste Jahr um 1 % pro Werktag Verspätung gekürzt. Anträge, die nach dem 25. Oktober 2026 eingereicht werden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Sie müssen die Bestätigung der Verpflichtung jährlich im Vorgang „Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung“ bereitstellen. Bleibt die Bestätigung aus, gilt dies als vorzeitige Beendigung der Verpflichtung.

Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Übermittlung des Vorgangs (Status „Übermittelt“) und nicht das Datum der Fertigstellung des Vorgangs (Status „Übermittelbar“).

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag über den Online-Vorgang auf MyGuichet.lu einreichen (siehe Online-Dienste und Formulare). Der Online-Vorgang enthält alle möglichen mehrjährigen Verpflichtungen. Sie können je nach Wunsch über das Menü darauf zugreifen.

Weitere Vorschriften

Die AUKM 554 „Agroforstwirtschaft“ bedarf der Eingabe der betreffenden Parzelle(n). Die Eingabe ist auf 250 Parzellen begrenzt. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Maßnahme die ausgewählte(n) Parzelle(n) während der gesamten Dauer der Verpflichtung im Programm verbleiben müssen, außer im Falle höherer Gewalt.

Sie werden gebeten, im Antrag:

  • eine FLIK-Referenzparzelle auszuwählen; oder
  • eine Parzelle aus Ihrem Flächenantrag hinzuzufügen.

Das Geolokalisierungs-Tool zoomt standardmäßig auf die Hauptadresse des Betriebs. Befindet sich die betreffende Parzelle außerhalb des Kartenausschnitts, können Sie:

  • auf der Karte mithilfe der Maus navigieren; oder
  • die jeweilige Parzelle mithilfe des Suchfelds finden (zum Beispiel über die Adresse, die Parzellennummer usw.).

Sie können auch andere vom Geoportal bereitgestellte Layer auf der Karte aufrufen.

Technische Informationen zu dem Tool

Mehrere technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie das Geolokalisierungs-Tool nutzen können:

  • Das Tool funktioniert nicht mit Internet Explorer 11. Bitte verwenden Sie einen anderen Browser, um Ihre Online-Anträge zu stellen.
  • Um eine Parzelle auswählen oder einzeichnen zu können, müssen Sie zunächst die geeignete Funktion auswählen. Klicken Sie hierzu auf die entsprechende Schaltfläche oben rechts auf der Karte.

Belege

Entsprechend der ausgewählten Verpflichtung sind bestimmte Belege erforderlich. Diese sind dem Vorgang beizufügen und mit Letzterem in Form einer PDF-Datei zu übermitteln.

Sehen Sie sich auch unser Tutorial an, in dem wir Ihnen anhand von Screenshots Schritt für Schritt erklären, wie Sie Dokumente als Anlage zu einem Vorgang mit Authentifizierung hinzufügen können.

Hilfe für die Nutzung des Assistenten

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau hat ein illustriertes Benutzerhandbuch veröffentlicht, in dem:

  • die verschiedenen Phasen der Erstellung des Vorgangs veranschaulicht werden; und
  • die einzelnen erforderlichen Schritte erläutert werden, die insbesondere im kartografischen Teil durchzuführen sind.

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) Abteilung für Direktzahlungen › Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen

Adresse:
115, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
Postfach 2102 / L-1021 Luxemburg

Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) Abteilung für Direktzahlungen › Zertifizierung eines beruflichen Bereichs

Adresse:
115, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
Postfach 2102 / L-1021 Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen Betriebs oder eines Winzerbetriebs

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

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