Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe

Zum letzten Mal aktualisiert am

Mit diesem Fragebogen werden Daten zur Erstellung von Statistiken über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe in Luxemburg erhoben.

Die erhobenen Daten betreffen vor allem:

  • allgemeine Auskünfte zum landwirtschaftlichen Betrieb;
  • die Arbeitskräfte und die Arbeitszeit;
  • die mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen oder nicht verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten;
  • die Ausbringungstechniken für organische Düngemittel.

Zielgruppe

Landwirte im weitesten Sinne, das heißt, alle Landwirte, Winzer und Gärtner, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen, müssen an der Erhebung teilnehmen.

Voraussetzungen

Die Erhebung ist Pflicht für sämtliche landwirtschaftlichen Betriebe mit Sitz in Luxemburg.

Fristen

Die Online-Formulare werden ab 1. März 2024 freigeschaltet sein. Die Frist für die Übermittlung der Formulare ist der 15. April 2024.

Vorgehensweise und Details

Einreichung des Fragebogens in Papierform

Die Verwendung von Papierformularen wurde eingestellt. Die Erhebung erfolgt ausschließlich unter Verwendung der Online-Formulare auf MyGuichet.lu. Diese Entwicklung ist Bestandteil der Zielsetzung der Regierung im Bereich der Digitalisierung der Behördengänge in der Landwirtschaft und im Weinbau – in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Informationstechnologien des Staates (CTIE).

Einreichen des Fragebogens über MyGuichet.lu

Die Landwirte müssen ihren Fragebogen auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) einreichen.

Der MyGuichet.lu-Vorgang erfolgt mit Authentifizierung, das heißt, die antragstellende Person muss sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Abteilung für Agrarstatistik

Weinbauinstitut

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Rechtsgrundlagen

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