Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Der Flächenantrag und die Weinbaukarteierhebung dienen Landwirten und Winzern als Grundlage für:
- den Bezug bestimmter Beihilfen; und
- die Berechnung ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Beide Anträge werden im selben Verwaltungsvorgang durchgeführt. Der Online-Assistent (siehe „Online-Dienste und Formulare“) ist ein gemeinsames Formular für Landwirtschaft und Weinbau, in das sowohl alphanumerische als auch geografische Angaben eingetragen werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Angaben zu:
- landwirtschaftlichen Parzellen und/oder Weinbauparzellen;
- nicht produktiven Flächen bzw. ökologisch wertvollen Flächen im Rahmen der erweiterten und sozialen Konditionalität, der Öko-Regelungen und der Landschaftspflegeprämie;
- Nutztierbeständen;
- der Liste der beantragten Beihilfen.
Betroffene Personen
Landwirte und Winzer, die:
- eine oder mehrere Beihilfen im Zusammenhang mit dieser Erhebung beziehen möchten;
- ausführliche Angaben zu ihren Produktionsmitteln machen müssen, die zur Berechnung der wirtschaftlichen Größe ihres Betriebs herangezogen werden, um anschließend ihre Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln;
- Trauben zur Herstellung von Wein und Crémant im Rahmen der geschützten Ursprungsbezeichnung „AOP - Moselle luxembourgeoise“ produzieren.
Voraussetzungen
Der Erzeuger muss als potenzieller Antragsteller in der Datenbank der Zahlstelle des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau geführt werden.
Zu diesem Zweck muss er:
- die Bedingungen des aktiven Landwirts erfüllen (siehe Erläuterungen auf dem Landwirtschaftsportal auf Deutsch und Französisch);
- im Vorjahr einen Flächenantrag oder eine Weinbaukarteierhebung eingereicht haben und somit in der Empfängerliste für den Online-Vorgang eingetragen sein.
Landwirte und Winzer, die keine Mitteilung über die Nutzung des Formulars (einschließlich der Aktivierungscodes) erhalten haben, müssen sich an die Abteilung für Direktzahlungen des Landwirtschaftlichen Wirtschaftsdiensts (Service d’économie rurale – Division des paiements directs) wenden.
Der Landwirtschaftliche Wirtschaftsdienst entscheidet dann, wie ihrem Antrag Folge geleistet wird.
Neben diesen Grundvoraussetzungen muss der Antragsteller bestimmte spezifische Bedingungen erfüllen, um in den Genuss einer Beihilfe zu kommen.
Diese Bedingungen sind in den verschiedenen Informationstexten auf dem Landwirtschaftsportal aufgeführt (verfügbar auf Deutsch und Französisch).
Fristen
Um die Beihilfen in voller Höhe zu erhalten, müssen die Anträge spätestens bis zum 15. April 2024 eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden die im Zusammenhang mit dem Flächenantrag und der Weinbaukarteierhebung gezahlten Beihilfen proportional entsprechend der Verzugsdauer gekürzt.
Anträge, die nach dem 10. Mai 2024 eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Übermittlung des Vorgangs (Status „Übermittelt“) und nicht das Datum der Fertigstellung des Vorgangs (Status „Übermittelbar“).
Vorgehensweise und Details
Bestandteile des Antrags
Der Online-Assistent beinhaltet sämtliche Teile des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung. Diese Teile werden je nach Auswahl des Antragstellers im Menu freigeschaltet.
Den Vorgang online erledigen
Da der Vorgang personenbezogene Daten enthält, ist der Zugang zum Vorgang nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich möglich.
Die Zertifizierung erfordert die Eingabe eines Aktivierungscodes. Dieser Code verknüpft die personenbezogenen Daten der Meldung mit dem verwendeten LuxTrust-Zertifikat.
Jeder Antragsteller erhält zu Beginn 2 Codes (persönlicher Code + Code für Bevollmächtigte) per Post. Die Gültigkeitsdauer eines eingegebenen Codes beträgt 6 Jahre. Bereits aktivierte Codes bleiben gültig und müssen vom Antragsteller nicht erneut eingegeben werden.
Die Fertigstellung, Signatur und Übermittlung des Vorgangs erfolgen nach den allgemeinen Regeln zur Nutzung von MyGuichet.lu (siehe Hilfeseiten MyGuichet.lu).
Einige Anträge erfordern die gleichzeitige Übermittlung von Belegen. Diese können dem Vorgang als PDF-Dateien beigefügt werden.
Zusätzliche Meldepflichten
Einige Angaben muss der Antragsteller in einem getrennten Vorgang oder Verfahren übermitteln. Hierbei handelt es sich um:
- Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Der Antragsteller ist verpflichtet, die notwendigen Angaben mithilfe des Vorgangs „Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe“ auf MyGuichet.lu zu melden.
- Meldung von Änderungen betriebsbezogener Daten in der Erzeugerkartei („fichier clients“). Hierfür nutzt der Antragsteller den Vorgang „Erzeugerkartei Landwirtschaft und Weinbau“ auf MyGuichet.lu („Antrag auf Aktualisierung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen oder Winzerbetriebs“);
- Meldung zum Nutzungsrecht von zu aktivierenden FLIK-Parzellen. Diese Unterlagen müssen dem vorliegenden Vorgang als eingescannte Anhänge (PDF-Dateien) beigefügt werden.
Papierloses Antragsverfahren
Das Erstellen und die Einreichung der Anträge erfolgen ausschließlich online mithilfe des vorliegenden Vorgangs.
Erzeuger, die keine Prämien beantragen und sich auf die Angabe der erforderlichen Daten beschränken möchten, zum Beispiel zum Zweck der Berechnung der wirtschaftlichen Größe ihres Betriebs (unter anderem für die Festlegung ihrer Beiträge für die landwirtschaftliche Sozialversicherung) oder bezüglich ihrer Teilflächen (Quoten) im Weinbau, können jedoch ein vereinfachtes Papierformular anfordern:
- beim Landwirtschaftlichen Wirtschaftsdienst:
- bei Frau Anja Kihn (Telefon: 247-82572 / E-Mail: anja.kihn@ser.etat.lu); oder
- Antoinette Schummer (Telefon: 247-82578 / E-Mail: antoinette.schummer@ser.etat.lu).
Weitere Informationen über die Ansprechpartner für den Flächenantrag und die Weinbaukarteierhebung finden Sie auf dem Landwirtschaftsportal.
- beim Weinbauinstitut, Abteilung Weinbau, bezüglich der Weinbauflächen (Telefon: 23 612-1 / E-Mail: info@ivv.etat.lu).
Hilfe für die Nutzung des Assistenten
Das Landwirtschaftsportal enthält eine Seite zum Online-Assistenten für den Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung.
Diese Seite enthält zahlreiche Informationen zur Handhabung des Assistenten; dies insbesondere in Form von Tutorials, in denen detailliert die einzelnen Teile des Assistenten vorgestellt und die notwendigen Schritte zur Erstellung des Antrags gezeigt werden.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Landwirtschaftlicher Wirtschaftsdienst – Abteilung für Direktzahlungen – Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung
-
Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) Landwirtschaftlicher Wirtschaftsdienst – Abteilung für Direktzahlungen – Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung
- Adresse:
-
115, rue de Hollerich
L-1741
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 2102 / L-1021 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 - 82590
- Fax:
- (+352) 49 - 1619
- E-Mail:
- flaechenantrag@ser.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Beihilfen
auf dem Landwirtschaftsportal
-
Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung - Strukturerhebung
auf dem Landwirtschaftsportal
Rechtsgrundlagen
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