Der Flächenantrag und die Weinbaukarteierhebung dienen Landwirten und Winzern als Grundlage für:
den Bezug bestimmter Beihilfen; und
die Berechnung ihrer Sozialversicherungsbeiträge.
Beide Anträge werden im selben Verwaltungsvorgang durchgeführt. Der Online-Assistent (siehe „Formulare / Online-Dienste“) ist ein gemeinsames Formular für Landwirtschaft und Weinbau, in das sowohl alphanumerische als auch geografische Angaben eingetragen werden. Hierbei handelt es sich insbesondere um Angaben zu:
nicht produktiven Flächen bzw. ökologisch wertvollen Flächen im Rahmen der erweiterten und sozialen Konditionalität, der Öko-Regelungen und der Landschaftspflegeprämie;
Nutztierbeständen;
der Liste der beantragten Beihilfen.
Zielgruppe
Landwirte und Winzer, die:
eine oder mehrere Beihilfen im Zusammenhang mit dieser Erhebung beziehen möchten;
ausführliche Angaben zu ihren Produktionsmitteln machen müssen, die zur Berechnung der wirtschaftlichen Größe ihres Betriebs herangezogen werden, um anschließend ihre Sozialversicherungsbeiträge zu ermitteln;
Trauben zur Herstellung von Wein und Crémant im Rahmen der geschützten Ursprungsbezeichnung „AOP - Moselle luxembourgeoise“ produzieren.
die Bedingungen des aktiven Landwirts erfüllen (siehe Erläuterungen auf dem Landwirtschaftsportal auf Deutsch und Französisch);
im Vorjahr einen Flächenantrag oder eine Weinbaukarteierhebung eingereicht haben und somit in der Empfängerliste für den Online-Vorgang eingetragen sein.
Der Landwirtschaftliche Wirtschaftsdienst entscheidet dann, wie ihrem Antrag Folge geleistet wird.
Neben diesen Grundvoraussetzungen muss der Antragsteller bestimmte spezifische Bedingungen erfüllen, um in den Genuss einer Beihilfe zu kommen.
Diese Bedingungen können der Informationsbroschüre zu den neuen Direktzahlungen, Ausgleichszulagen und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (nur in deutscher Sprache verfügbar) bzw. den einzelnen Merkblättern auf dem Landwirtschaftsportal (in deutscher und französischer Sprache verfügbar) entnommen werden.
Fristen
Um die Beihilfenin voller Höhe zu erhalten, müssen die Anträge spätestens bis zum 17. April 2023 eingereicht werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden die im Zusammenhang mit dem Flächenantrag und der Weinbaukarteierhebung gezahlten Beihilfen proportional entsprechend der Verzugsdauer gekürzt.
Anträge, die
nach dem 12. Mai 2023 eingehen, werden
nicht mehr berücksichtigt.
Als Datum der Einreichung gilt das Datum der Übermittlung des Vorgangs (Status „Übermittelt“) und nicht das Datum der Fertigstellung des Vorgangs (Status „Übermittelbar“).
Vorgehensweise und Details
Bestandteile des Antrags
Der Online-Assistent beinhaltet sämtliche Teile des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung. Diese Teile werden je nach Auswahl des Antragstellers im Menu freigeschaltet.
Den Vorgang online erledigen
Da der Vorgang initialisierte personenbezogene Daten enthält, ist der Zugang zum Vorgang nur über einen zertifizierten beruflichen Bereich möglich.
Die Zertifizierung erfordert die Eingabe eines Aktivierungscodes. Dieser Code verknüpft die initialisierten Daten des Antrags mit dem verwendeten LuxTrust-Zertifikat.
Jeder Antragsteller erhält zu Beginn 2 Codes (persönlicher Code + Code für Bevollmächtigte) per Post. Die Gültigkeitsdauer eines eingegebenen Codes beträgt 6 Jahre. Bereits aktivierte Codes bleiben gültig und müssen vom Antragsteller nicht erneut eingegeben werden.
Die Fertigstellung, Signatur und Übermittlung des Vorgangs erfolgen nach den allgemeinen Regeln zur Nutzung von MyGuichet.lu (siehe Hilfeseiten MyGuichet.lu).
Einige Anträge erfordern die gleichzeitige Übermittlung von Belegen. Diese können dem Vorgang als PDF-Dateien beigefügt werden.
Zusätzliche Meldepflichten
Einige Angaben muss der Antragsteller in einem getrennten Vorgang oder Verfahren übermitteln. Hierbei handelt es sich um:
Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe. Der Antragsteller ist verpflichtet, die notwendigen Angaben mithilfe des Vorgangs „Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe“ auf MyGuichet.lu zu melden.
Meldung von Änderungen betriebsbezogener Daten in der Erzeugerkartei („fichier clients“). Hierfür nutzt der Antragsteller den Vorgang „Erzeugerkartei Landwirtschaft und Weinbau“ auf MyGuichet.lu („Antrag auf Aktualisierung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen oder Winzerbetriebs“);
Meldung zum Nutzungsrecht von zu aktivierenden FLIK-Parzellen. Diese Unterlagen müssen dem vorliegenden Vorgang als eingescannte Anhänge (PDF-Dateien) beigefügt werden.
Papierloses Antragsverfahren
Das Erstellen und die Einreichung der Anträge erfolgen ausschließlich online mithilfe des vorliegenden Vorgangs.
Erzeuger, die keine Prämien beantragen und sich auf die Angabe der erforderlichen Daten beschränken möchten, zum Beispiel zum Zweck der Berechnung der wirtschaftlichen Größe ihres Betriebs (unter anderem für die Festlegung ihrer Beiträge für die landwirtschaftliche Sozialversicherung) oder bezüglich ihrer Teilflächen (Quoten) im Weinbau, können jedoch ein vereinfachtes Papierformular anfordern:
Diese Seite enthält zahlreiche Informationen zur Handhabung des Assistenten; dies insbesondere in Form von Tutorials, in denen detailliert die einzelnen Teile des Assistenten vorgestellt und die notwendigen Schritte zur Erstellung des Antrags gezeigt werden.
Formulare/Online-Dienste
Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung 2023
Ihre in diesem Formular erfassten personenbezogenen Informationen werden von der zuständigen Verwaltungsbehörde verarbeitet, um Ihren Antrag erfolgreich abzuschließen.
Diese Informationen werden von der Behörde für den zur Verarbeitung erforderlichen Zeitraum gespeichert.
Die Empfänger Ihrer Daten sind die im Rahmen Ihres Antrags zuständigen Verwaltungsbehörden. Um die Empfänger der in diesem Formular erfassten Daten zu erfahren, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Antrag zuständige Behörde.
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr haben Sie das Recht auf Zugang, Berichtigung und gegebenenfalls Löschung Ihrer personenbezogenen Informationen. Sie haben zudem das Recht, Ihre erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
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Wenn Sie diese Rechte ausüben und/oder Einsicht in Ihre Informationen nehmen möchten, können Sie sich unter den im Formular angegebenen Kontaktdaten an die zuständige Verwaltungsbehörde wenden. Sie haben außerdem die Möglichkeit, bei der Nationalen Kommission für den Datenschutz Beschwerde einzulegen (Commission nationale pour la protection des données, 15, boulevard du Jazz L-4370 Belvaux).
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Déclaration de surfaces agricoles et recensement viticole 2023
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Agricultural and viticultural area aid application 2023
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