Mitteilung von Entlassungen aus nicht personenbedingten Gründen

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Die Mitteilung von Entlassungen aus nicht personenbedingten Gründen ist ein Indikator, der es dem Sekretariat des Konjunkturausschusses (Secrétariat du Comité de conjoncture) ermöglicht, Unternehmen in Schwierigkeiten ausfindig zu machen.

Aufgrund dieser Mitteilungen kann das Sekretariat beschließen, sich im Hinblick auf die Ausarbeitung eines Plans zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs mit den Sozialpartnern in Verbindung zu setzen.

Zielgruppe

Arbeitgeber, die regelmäßig mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen, müssen dem Sekretariat des Konjunkturausschusses jede Entlassung aus Gründen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen, spätestens zum Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung mitteilen.

Vorgehensweise und Details

Mitteilung der Entlassung

Das Unternehmen muss dem Konjunkturausschuss Folgendes übermitteln:

  • eine Meldung über eine betriebsbedingte Kündigung und/oder die Einreichung eines Sanierungsplans oder eines Plans zur Aufrechterhaltung, die auf MyGuichet.lu verfügbar ist (siehe „Online-Dienste und Formulare“ → Déclaration de licenciement économique et/ou dépôt d'un plan de redressement ou d'un plan de maintien dans l'emploi); und
  • das Formular für die Mitteilung von Entlassungen aus Gründen, die nicht in der Person des Arbeitnehmers liegen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).

Erforderliche Informationen

Die Mitteilung muss:

  • spätestens zum Zeitpunkt der Übersendung des Entlassungsschreibens an den Arbeitnehmer erfolgen;
  • insbesondere folgende Angaben enthalten:
    • die Bezeichnung und den NACE-Code des Unternehmens;
    • die nationale Identifikationsnummer des Arbeitgebers;
    • die Gesamtzahl der Arbeitnehmer;
    • die Anzahl der Entlassungen seit der letzten Mitteilung;
    • das Dienstantrittsdatum und das Datum der Zustellung des Entlassungsschreibens für jeden entlassenen Arbeitnehmer;
    • das Datum der letzten Mitteilung von Entlassungen an den Konjunkturausschuss.

    Monatliche Aufstellung der Mitteilungen

    Das Sekretariat erstellt eine monatliche Übersicht über die eingegangenen Mitteilungen und legt sie den Mitgliedern des Konjunkturausschusses zur Kenntnisnahme und Diskussion vor, die sich diesbezüglich zur Einhaltung der beruflichen Schweigepflicht verpflichten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Wirtschaft – Konjunkturausschuss

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