Meldung von Treuhandverträgen oder Trusts

Zum letzten Mal aktualisiert am

Trustees und Treuhänder müssen bestimmte Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Trusts und Treuhandverträgen melden.

Zu diesem Zweck wurde ein Register für Treuhandschaften und Trusts geschaffen, um die in Trusts und Treuhandverträgen angegebenen Informationen gemäß den gesetzlich festgelegten Bedingungen zur Verfügung stellen zu können.

Dieses Register wurde bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) eingerichtet.

Die im Register eingetragenen Informationen müssen zutreffend, richtig und auf dem neuesten Stand sein. Folglich müssen Treuhänder und Trustees diese Informationen nicht nur melden, sondern sie ebenfalls aktualisieren.

Die Meldung, Änderung und Rücknahme von Informationen im Register für Treuhandschaften und Trusts erfolgt online über MyGuichet.lu.

Der Zugriff auf das Register für Treuhandschaften und Trusts erfolgt elektronisch.

Betroffene Personen

Die Pflicht zur Eintragung im Register besteht in verschiedenen Fällen:

  • Treuhandverträge und Express-Trusts, bei denen ein Treuhänder oder ein Trustee in Luxemburg niedergelassen oder ansässig ist, werden in das Register für Treuhandschaften und Trusts eingetragen.
  • Wenn die einzelnen Treuhänder oder Trustees einer Treuhand- oder Trustvereinbarung in verschiedenen Mitgliedstaaten niedergelassen oder ansässig sind, muss der in Luxemburg niedergelassene oder ansässige Treuhänder oder Trustee der AED eine Bescheinigung vorlegen – eine Bescheinigung über die Eintragung oder einen Auszug aus einem von einem Mitgliedstaat geführten Register mit den Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern.
  • Bei Treuhandverträgen und Express-Trusts, bei denen die Treuhänder oder Trustees weder in Luxemburg noch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen sind, hat die Eintragung in das luxemburgische Register zu erfolgen, wenn der Treuhänder oder Trustee im Namen des Treuhandvertrags oder Trusts in Luxemburg eine Geschäftsbeziehung mit einem Gewerbetreibenden aufnimmt oder in Luxemburg befindliche Immobilien erwirbt.
  • Wenn der Treuhänder oder Trustee im Namen des Treuhandvertrags oder des Trusts mehrere Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Mitgliedstaaten aufnimmt, muss der in Luxemburg niedergelassene oder ansässige Treuhänder oder Trustee der AED eine Bescheinigung vorlegen – eine Bescheinigung über die Eintragung oder einen Auszug aus einem von einem Mitgliedstaat geführten Register mit den Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern.

Voraussetzungen

Informationen bezüglich des Treuhandvertrags und des Trusts, die bei der Eintragung in das Register anzugeben sind

Es handelt sich um folgende Informationen:

  • Eintragungsnummer;
  • Bezeichnung des Treuhandvertrags oder des Express-Trusts;
  • Datum des Abschlusses des Treuhandvertrags oder des Express-Trusts;
  • personenbezogene Informationen für jeden wirtschaftlichen Eigentümer des Treuhandvertrags oder des Trusts;
  • Informationen über das Halten oder den Besitz einer Mehrheitsbeteiligung an einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Person durch den Treuhandvertrag oder den Trust. Gesellschaften und juristische Personen, die ihre wirtschaftlichen Eigentümer im Register der wirtschaftlichen Eigentümer (Registre des bénéficiaires effectifs - RBE) angeben müssen, sind davon nicht betroffen.

Informationen bezüglich der Beteiligten der Treuhand- oder Trustvereinbarung, die anlässlich der Eintragung im Register zu melden sind

Wer ist anzugeben?

Folgende Beteiligte müssen angegeben werden:

  • Gründer;
  • Trustee(s) oder Treuhänder;
  • Protektor(en);
  • Eigentümer oder Eigentümerkategorie;
  • jede Person, die eine wirtschaftliche Kontrolle über den Trust oder den Treuhandvertrag ausübt.

Welche personenbezogenen Informationen sind anzugeben?

Natürliche Person

Die für eine natürliche Person erforderlichen Angaben sind:

  • Name;
  • Vornamen;
  • Staatsangehörigkeiten;
  • Geburtsdatum (Tag, Monat und Jahr);
  • Geburtsort;
  • Wohnsitzland;
  • Privat- oder Geschäftsadresse;
  • Identifikationsnummer im Nationalen Register natürlicher Personen (Registre national des personnes physiques - RNPP) / ausländische Identifikationsnummer;
  • Art der Beteiligung der betreffenden Person am Treuhandvertrag oder am Trust und Anzahl der tatsächlich gehaltenen Anteile (in %);
  • Beschreibung der Eigenschaften oder der Kategorie zur Benennung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s).
Juristische Person

Die für eine juristische Person erforderlichen Angaben sind:

  • Bezeichnung (Abkürzung und verwendeter Handelsname);
  • genaue Geschäftsadresse der juristischen Person;
  • wenn die juristische Person im Handels- und Firmenregister Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés - RCS) eingetragen ist: ihre Eintragungsnummer;
  • wenn die juristische Person nicht im RCS Luxemburg eingetragen ist: Name des ausländischen Registers, in dem die juristische Person eingetragen ist, sowie die Eintragungsnummer;
  • Art der Beteiligung der betreffenden Person am Treuhandvertrag oder am Trust und Anzahl der tatsächlich gehaltenen Anteile (in %);
  • Beschreibung der Eigenschaften oder der Kategorie zur Benennung des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s).

Wenn die Eigentümer des Treuhandvertrags anhand von Eigenschaften oder nach Kategorie benannt werden, muss im Eintrag:

  • angeführt sein, dass die Eigentümer anhand von Eigenschaften oder nach Kategorie benannt werden;
  • eine Beschreibung dieser Eigenschaften oder dieser Kategorie enthalten sein.

Beispiel: Ein Treuhandvertrag oder ein Trust kann Eigentümer haben, die nicht feststehen, aber deren Kategorie eindeutig sein muss: Beispielsweise die ungeborenen Nachkommen von Herrn Z.
Es muss bekannt sein, wie die jeweilige Kategorie bestimmt wird, um die natürliche Person zu identifizieren, wenn ihre Rechte bekannt sind und erworben wurden.
Sollte sich die Bestimmung eines oder mehrerer wirtschaftlicher Eigentümer als noch nicht möglich erweisen, muss der Meldende die Personenkategorie (z. B. ungeborene Nachkommen) angeben, in deren Hauptinteresse das Konstrukt oder der Rechtsträger gegründet wurde oder tätig ist.
Die Angabe der Kategorie des wirtschaftlichen Eigentümers ersetzt nicht die Pflicht, den/die wirtschaftlichen Eigentümer anzugeben, wenn diese/r eindeutig benannt wurde/n.

Fristen

Die Informationen und Änderungen sind spätestens im Monat des Ereignisses im Register einzutragen, und zwar:

  • Abschluss der Vereinbarung (Treuhand oder Trust) oder;
  • Änderung der Vereinbarung (Treuhand oder Trust).

In demselben Zeitraum informieren Treuhänder und Trustee auf elektronischem Weg die AED über die Beendigung des Vertrags oder den Wegfall der Voraussetzungen zur Vornahme der vorgeschriebenen Eintragung.

Eine Aktualisierung der angegebenen Informationen muss in dem Monat des Ereignisses, das sie erforderlich macht, vorgenommen werden.

Bei Ablehnung des Antrags auf Eintragung verfügt der Antragsteller über eine Frist von 15 Tagen ab dem Datum der Ablehnung, um die Anforderungen zu erfüllen.

Kosten

Für Personen, die ein rechtmäßiges Interesse an einem Zugriff auf das Register im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nachweisen können, ist der Abruf von Informationen des Registers an die Zahlung einer Gebühr gebunden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antragsteller stellt einen Antrag auf Eintragung, Änderung oder Rücknahme beim Register für Treuhandschaften und Trusts über MyGuichet.lu.

Der Vorgang ist manuell über MyGuichet.lu durchzuführen, unabhängig von der Anzahl der zu meldenden wirtschaftlichen Eigentümer.

Die Informationen müssen richtig und auf dem neuesten Stand sein.

Unvollständige Anträge oder Anträge, die nicht den gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Bestimmungen entsprechen, werden abgelehnt.

Belege

In Luxemburg niedergelassene oder ansässige Treuhänder oder Trustees haben der AED eine Bescheinigung über die Eintragung oder einen Auszug eines von einem anderen Mitgliedstaat geführten Registers mit den darin enthaltenen Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern vorzulegen, wenn:

  • die einzelnen Treuhänder oder Trustees eines Treuhandvertrags oder Express-Trusts in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union niedergelassen oder ansässig sind;
  • der Treuhänder oder Trustee im Namen des Treuhandvertrags oder des Express-Trusts mehrere Geschäftsbeziehungen in verschiedenen Mitgliedstaaten aufnimmt.

Nach Einreichung des Antrags auf Eintragung kann die AED im Bedarfsfall vom Antragsteller die Übermittlung von Belegen fordern.

Eintragung

Dem im Register für Treuhandschaften und Trusts eingetragenen Treuhandvertrag oder Trust wird eine individuelle Eintragungsnummer zugewiesen.

Die AED ist für die Speicherung, Verwaltung und Bereitstellung der zu den Trusts und Treuhandverträgen eingetragenen Informationen verantwortlich.

Ablehnung

Bei einer Ablehnung des Antrags auf Eintragung bringt der Antragsteller seinen Antrag mit den Vorschriften in Einklang. Er muss demnach:

  • seine Informationen vervollständigen;
  • seine Informationen ändern;
  • die angeforderten Belege einreichen.

Aufbewahrungsfrist

Die Informationen zur Eintragung und die angegebenen Daten werden vom Register für Treuhandschaften und Trusts noch für einen Zeitraum von 5 Jahren aufbewahrt, nach:

  • dem Ende des Treuhandvertrags oder des Express-Trusts;
  • der Beendigung der Beteiligung der betreffenden Person am Treuhandvertrag oder Trust.

Verpflichtung der Trustees/Treuhänder

Die Trustees und Treuhänder müssen die Informationen über die verschiedenen, am Treuhandvertrag oder Express-Trust beteiligten Akteure einholen und aufbewahren.

Sämtliche Informationen müssen:

  • zutreffend, richtig und auf dem neuesten Stand sein;
  • innerhalb einer angemessenen Frist aktualisiert werden.

Überwachung

Die AED überwacht die Einhaltung der den Treuhändern und Trustees obliegenden Verpflichtungen bezüglich der Einholung und Aufbewahrung der Informationen.

Zu diesem Zweck kann die AED insbesondere:

  • auf Dokumente jeglicher Art zugreifen sowie Kopien davon anfordern oder anfertigen;
  • von allen Personen Informationen anfordern;
  • die Treuhänder/Trustees anweisen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Jede Person, die Zugriff auf die Informationen des Registers für Treuhandschaften und Trusts hat, muss die AED unverzüglich informieren, sobald sie Folgendes feststellt:

  • das Vorhandensein falscher Daten oder das Fehlen aller oder eines Teils der Daten im Register für Treuhandschaften und Trusts oder;
  • das Fehlen einer Eintragung, einer Änderung oder einer Auflösung eines Treuhandvertrags oder Express-Trusts.

Sanktionen

Sollte der Treuhänder oder der Trustee seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, können gegen ihn Sanktionen und/oder Verwaltungsmaßnahmen verhängt werden:

  • Verwarnung;
  • Verweis;
  • öffentliche Bekanntmachung;
  • Geldbuße in Höhe von maximal 1.250.000 Euro;
  • Anordnung.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)

Es werden 2 von 16 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Eintragung der Eigentümer in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Links

Rechtsgrundlagen

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