Einen beruflichen Bereich zertifizieren lassen
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Mit einem beruflichen Bereich erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Online-Diensten, die sich an juristische Personen richten. Um einen solchen Bereich zu erstellen, benötigen Sie keinen Nachweis über Ihre berufliche Tätigkeit.
Allerdings ist für den Zugang zu bestimmten Diensten (wie zum Beispiel das Abrufen bestimmter authentischer Quellen) eine Zertifizierung des beruflichen Bereichs erforderlich. Das bedeutet, dass Sie von der zuständigen Behörde oder von einem Vollmachtgeber Zugriffsrechte für bestimmte Dienste erhalten. Beispiele für Dienste, die eine Zertifizierung erfordern, sind das Abrufen der Lohnsteuerkarten und die Dienste im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen.
Die Zertifizierungen – und damit der Zugriff – werden pro Dienst und pro beruflichem Bereich vergeben.
Wenn mehrere Personen in ein und demselben beruflichen Bereich arbeiten, können alle Benutzer unabhängig von ihrer Rolle auf dieselben Informationen zugreifen.
Wenn Sie es in Bezug auf die Organisation Ihrer Tätigkeit für sinnvoll halten, können Sie auch mehrere berufliche Bereiche für ein und dasselbe Unternehmen bzw. für ein und dieselbe Gesellschaft erstellen. In diesem Fall können Sie zum Beispiel die Tätigkeitsbereiche auf die verschiedenen erstellten Bereiche aufteilen. So haben die Benutzer der einzelnen Bereiche, die zertifiziert wurden, nur Zugang zu den für sie relevanten Online-Diensten.
Die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs erfolgt je nach Art des Dienstes:
- mittels eines Zugangscodes (auch „Token“ genannt), der von der Behörde oder einem Vollmachtgeber bereitgestellt wird; oder
- durch einen Online-Vorgang auf MyGuichet.lu.
Zugangscode für Inhaber und Bevollmächtigte
Für bestimmte Dienste, die eine Zertifizierung per Zugangscode erfordern, kann es 2 Arten von Zugangscodes geben:
- den Zugangscode für Inhaber, der zur Verwendung in einem beruflichen Bereich der juristischen Person selbst bestimmt ist; und
- gegebenenfalls die Zugangscodes für Bevollmächtigte, die für die Verwendung in einem beruflichen Bereich eines Bevollmächtigten der juristischen Person bestimmt sind.
In einem beruflichen Bereich können Sie nur einen einzigen Inhaber-Zugangscode für denselben Dienst eingeben. Von einem Bereich aus, in dem Sie einen Inhaber-Zugangscode für einen bestimmten Dienst eingegeben haben, können Sie die Bevollmächtigten-Zugänge für denselben Dienst verwalten.
In einem beruflichen Bereich können jedoch mehrere Bevollmächtigten-Zugangscodes für denselben Dienst eingegeben werden. Dies ermöglicht es zum Beispiel Treuhändern (fiduciaires), mehrere Kunden für dieselbe Art von Dienst in einem einzigen Bereich zu verwalten.
Zertifizierungsverfahren
Wenn Sie auf einen Dienst zugreifen möchten, für den Ihr beruflicher Bereich zertifiziert werden muss, können also verschiedene Fälle eintreten:
Ich habe einen Inhaber-Zugangscode erhalten. Wo kann ich diesen Code eingeben?
Bevor Sie den erhaltenen Code eingeben, beachten Sie bitte, dass jeder Inhaber-Zugangscode nur einmal verwendet werden kann. Zudem können Sie in einem beruflichen Bereich nur einen einzigen Inhaber-Zugangscode pro Dienst eingeben.
Jeder Zugangscode hat eine Aktivierungsfrist, innerhalb der Sie den Code eingeben können.
Dies sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um Ihren Inhaber-Zugangscode einzugeben:
- Loggen Sie sich auf MyGuichet.lu ein.
- Rufen Sie die Startseite des beruflichen Bereichs auf, den Sie zertifizieren lassen möchten.
- Klicken Sie zuerst auf „Mein Profil“ und dann auf „Zertifizierungen“.
- Klicken Sie auf „Eine Zertifizierung via Zugangscode hinzufügen“.
- Es wird eine Liste aller Behörden und öffentlichen Stellen angezeigt, die eine Zertifizierung via Zugangscode anbieten: Suchen Sie nach der Behörde oder öffentlichen Stelle, die den Code ausgestellt hat, und klicken Sie auf „Verwalten“, um die Eingabeseite zu öffnen.
- Geben Sie den Inhaber-Zugangscode unter „Hauptvollmacht“ in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken Sie auf „Bestätigen“.
Für die Zertifizierung des beruflichen Bereichs bei der Steuerverwaltung (ACD) gelten besondere Modalitäten. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Informationstext über die Lohnsteuerkarten.
Nachdem Sie einen Inhaber-Zugangscode eingegeben haben, können Sie jederzeit Vollmachten erteilen und widerrufen.
Jeder Inhaber-Zugangscode hat ein von der zuständigen Behörde oder öffentlichen Stelle festgelegtes Enddatum für die Nutzung.
Ich habe einen Bevollmächtigten-Zugangscode erhalten. Wo kann ich diesen Code eingeben?
Bevor Sie den erhaltenen Code eingeben, beachten Sie bitte, dass jeder Bevollmächtigten-Zugangscode nur einmal verwendet werden kann. In einem beruflichen Bereich können Sie jedoch mehrere Bevollmächtigten-Zugangscodes pro Dienst eingeben.
Jeder Zugangscode hat eine Aktivierungsfrist, innerhalb der Sie den Code eingeben können.
Dies sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um Ihren Bevollmächtigten-Zugangscode einzugeben:
- Loggen Sie sich auf MyGuichet.lu ein.
- Rufen Sie die Startseite des beruflichen Bereichs auf, den Sie zertifizieren lassen möchten.
- Klicken Sie zuerst auf „Mein Profil“ und dann auf „Zertifizierungen“.
- Klicken Sie unter „Erhaltene Vollmachten“ auf „Einen Zugang hinzufügen“.
- Geben Sie den Bevollmächtigten-Zugangscode in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken Sie auf „Bestätigen“.
Für die Zertifizierung des beruflichen Bereichs bei der Steuerverwaltung (ACD) gelten besondere Modalitäten. Alle notwendigen Informationen finden Sie im Informationstext über die Lohnsteuerkarten.
Sie können die erhaltenen Vollmachten jederzeit widerrufen.
Jeder Bevollmächtigten-Zugangscode hat ein Enddatum für die Nutzung, das festgelegt wird von:
- der zuständigen Behörde oder öffentlichen Stelle; oder
- der Person, die die Vollmacht erteilt hat.
Ich habe keinen Zugangscode. Wie muss ich vorgehen, um eine Zertifizierung zu beantragen?
Wenn Sie weder einen Inhaber-Zugangscode noch einen Bevollmächtigten-Zugangscode haben, können Sie auf dem Informationsportal Guichet.lu nachsehen, ob Sie einen Informationstext über den Vorgang finden, den Sie für Ihr Unternehmen oder Ihre Gesellschaft durchführen möchten.
Wenn dieser Vorgang einen zertifizierten beruflichen Bereich erfordert, finden Sie:
- im entsprechenden Informationstext alle für die Zertifizierung notwendigen Informationen; und
- gegebenenfalls in der Rubrik „Formulare / Online-Dienste“ einen Direkt-Link für die Beantragung der Zertifizierung.
Sollten Sie auf Guichet.lu keine Informationen über die Beantragung der Zertifizierung Ihres beruflichen Bereichs finden, wenden Sie sich bitten an den Helpdesk von Guichet.lu.
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