Einteilung der Steuern

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Steuer ist eine obligatorisch in Form von Geld zu entrichtende Abgabe auf Einkünfte, Mittel oder Güter natürlicher oder juristischer Personen. Sie dient der Finanzierung der Ausgaben der öffentlichen Hand.

Es gibt mehrere Steuerarten und -klassen, deren Sätze je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlich sein können.

Betroffene Personen

Jede natürliche oder juristische Person, die in Luxemburg einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, ist steuerpflichtig.

Voraussetzungen

Eine Steuer besteht rechtsgültig, wenn die folgenden 4 Elemente vorliegen:

  • das Steuerobjekt: Es handelt sich um das Element, auf das sich die Steuer bezieht (Einkommen, Kapital, Güter oder Dienstleistungen). Man spricht auch von der Steuerbemessungsgrundlage;
  • der Steuerpflichtige: Es handelt sich hierbei um den Schuldner der Steuer, d. h. die Person, die die Steuerlast tragen muss;
  • der Steuertatbestand: Dies ist das Ereignis, das den Steueranspruch begründet (z. B. der Besitz eines Vermögens zu einem bestimmten Zeitpunkt, der Verkauf einer Immobilie);
  • die Fälligkeit: Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige die Steuer entrichten muss.

Vorgehensweise und Details

Steuerarten

In Luxemburg gibt es die folgenden Arten von Steuern und Abgaben:

  • die Einkommensteuer für natürliche Personen für natürliche Personen, Einzelunternehmen und Personengesellschaften;
  • die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit, gemeinnützige Einrichtungen und andere Stiftungen, Vereinigungen ohne Gewinnzweck, privatrechtliche Zusammenschlüsse, Zweckvermögen und Vermögen, das keiner Person zugeordnet ist, usw.;
  • die Gewerbesteuer für alle Gewerbebetriebe, je nach der Gemeinde, in der sie niedergelassen sind;
  • die Grundsteuer ist an Grundeigentum gekoppelt und jeweils vom Landwirt, Gewerbetreibenden oder vom Gewerbebetrieb für ein im Rahmen der landwirtschaftlichen oder gewerblichen Tätigkeit genutztes Gebäude zu entrichten;
  • die Vermögensteuer für einkommensteuerpflichtige Unternehmen;
  • die Eintragungsgebühr in Bezug auf:
  • die Mehrwertsteuer (MwSt.), die auf den Umsatz erhoben wird und den Endverbrauch betrifft;
  • die Stempelgebühr, die bei der Beantragung einer Gewerbegenehmigung erforderlich ist;
  • die Verbrauchsteuer, die auf Verbrauchsgüter wie Kraftstoffe und Alkohol erhoben wird.

Klassifizierung

Die Steuern können auf verschiedene Arten klassifiziert werden:

Direkte und indirekte Steuern

Direkte Steuern

Indirekte Steuern

Wird direkt beim Steuerpflichtigen erhoben: Die Person, die die Steuer oder Abgabe zahlt, ist auch der Steuerschuldner.

Einziehung regelmäßig, nach Abgabe einer Steuererklärung des Unternehmens (z. B. Einkommensteuer).

Die Steuer wird von einem Steuerpflichtigen entrichtet, der die Steuerlast nicht direkt trägt, beim Verbraucher erhoben und vom Verkäufer abgeführt.

Erhebung punktuell nach Eintreten eines besonderen Ereignisses und ohne Steuerbescheid (z. B. MwSt., die vom Unternehmen beim Verbraucher eingezogen wird, der die Steuerlast trägt, und die vom Unternehmen an den Staat weitergeleitet wird).

Realsteuer und persönliche Steuer

Realsteuer

Persönliche Steuer 

Besteuert ein wirtschaftliches Element ohne Berücksichtigung der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen (z. B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, MwSt.).

Besteuert einen wirtschaftlichen Wert mit Anpassungen, um die persönliche Situation des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen (z. B. Einkommensteuer).

Repartitions- und Quotitätssteuer

Repartitionssteuer

Quotitätssteuer

Der Steuersatz ist im Voraus nicht bekannt, sondern wird entsprechend der von den staatlichen Stellen einzuziehenden Summe festgelegt. Diese Summe wird anschließend auf die verschiedenen Steuerpflichtigen umgelegt (z. B. Gemeindesteuern).

Der Steuersatz ist bekannt, aber die einzuziehende Summe ist im Voraus nicht bekannt (z. B. Gewerbesteuer).

Proportionale und progressive Steuer

Proportionale Steuer

Progressive Steuer

Wird durch Anwendung eines festen Satzes erhoben (z. B. MwSt.).

Festsetzung anhand einer Tabelle, die die Erhöhung der Steuer entsprechend dem jeweiligen Steuerobjekt (z. B. Einkommensteuer) ermöglicht.

Analytische und synthetische Steuer

Analytische Steuer

Synthetische Steuer

Diese Steuerart berücksichtigt nur ein einziges Element (z. B. Grundsteuer).

Diese Steuer berücksichtigt mehrere Elemente, die in ihrer Gesamtheit besteuert werden (z. B. Einkommensteuer, Vermögensteuer und Gewerbesteuer).

Lokale und nationale Steuern

Lokale Steuer (oder Gemeindesteuer)

Nationale (oder staatliche) Steuer

Von der Niederlassungsgemeinde festgesetzte Steuer.

Die Steuer fließt in den Staatshaushalt und hat landesweit identische Sätze.

 

Zuständige Kontaktstellen

Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung

Steuerverwaltung

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA)

    Adresse:
    Luxemburg
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung technische Hilfe

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 10
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zollbüro Luxemburg – Verbrauchsteuern

    Adresse:
    1, rue in Bouler (Croix de Gasperich) L-1350 Luxemburg
    Postfach 1432 / L-1014 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 49 88 58 400
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentralkasse

    Adresse:
    3, rue des Prés L-7561 Mersch
    Postfach 182 / L-7502 Mersch
    Fax:
    (+352) 27 48 83 00
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Direktion Zölle und Verbrauchsteuern

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung Streitfälle und Zusammenarbeit

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zollabteilung

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Luxemburg – Flughafen (Cargocenter)

    Adresse:
    Aéroport de Luxembourg L-1110 Findel
    Postfach 61 / L-6905 Niederanven
    Telefon:
    (+352) 24 56 95 90
    Transit und Export
    Telefon:
    (+352) 24 56 90 12
    Import
    Fax:
    (+352) 2456 90 50
    rund um die Uhr ohne Unterbrechung
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Bettembourg

    Adresse:
    Terminal Intermodal Eurohub Sud L-3434 Dudelange
    Postfach 39 / L-3201 Bettembourg
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Luxemburg-Howald

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 00
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Hauptzollamt Nord

    Adresse:
    2, rue Clairefontaine L-9201 Diekirch
    Postfach 77
    Fax:
    (+352) 81 70 45 71
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk eDouane

    Adresse:
    L-1016 Luxemburg
    Postfach 1605
    Fax:
    (+352) 28 18 92 01
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentrale Einnahmestelle der Zollverwaltung

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273
    Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 92 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Dienststelle für Schanklizenzen

    Adresse:
    Centre douanier Luxembourg-Howald Croix de Gasperich – 1, rue in Bouler L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 50
    Geöffnet Ferme à 17h00
    Donnerstag:
    8h00 à 17h00
    Freitag:
    8h00 à 17h00
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8h00 à 17h00
    Dienstag:
    8h00 à 17h00
    Mittwoch:
    8h00 à 17h00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Abteilung Dienstkleidung

    Adresse:
    Croix de Gasperich L-1350 Luxemburg
    Postfach 1122 / L-1011 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 40
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Generalinspektion Zölle und Verbrauchsteuern

    Adresse:
    22, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Zentrum

    Adresse:
    Croix de Gasperich - Rue in Bouler L-1350 Luxemburg
    Fax:
    (+352) 28 18 41 00
  • Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Einnahmestelle Luxemburg – Standort Nord

    Adresse:
    2, rue de Clairefontaine L-9220 Diekirch
    Fax:
    (+352) 81 70 45 71

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