Allgemeine Grundsätze der Unternehmensbesteuerung
Zum letzten Mal aktualisiert am
Unternehmen müssen ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, wobei es unerheblich ist, ob es sich nun um direkte oder indirekte Besteuerung, um eine Steuer oder eine Abgabe handelt.
In Luxemburg sind 3 Behörden für die Umsetzung der Steuergesetze zuständig:
- die Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED);
- die Steuerverwaltung (Administration des contributions directes - ACD);
- unter Umständen die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises - ADA).
Betroffene Personen
Jedes in Luxemburg ansässige Unternehmen unterliegt – unabhängig von seiner Rechtsform – der luxemburgischen Besteuerung und den entsprechenden allgemeinen Grundsätzen.
Bestimmte Steuerarten gelten für alle Rechtsformen:
- die kommunale Gewerbesteuer;
- die Vermögensteuer;
- die Grundsteuer;
- bestimmte Steuern (insbesondere auf Fahrzeuge);
- die indirekten Steuern: Mehrwertsteuer, Zölle und Verbrauchsteuern.
Andere Steuerarten gelten je nach Rechtsform:
- Einzelunternehmen oder Personengesellschaften unterliegen der Einkommensteuer;
- Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer.
Voraussetzungen
Im Vorfeld zu erledigende Schritte
Das Unternehmen muss bei den zuständigen Steuerbehörden angemeldet sein:
Vorgehensweise und Details
Von den Steuerbehörden angewandte Grundsätze
Wenn die Steuerbehörde die Besteuerung einer Gesellschaft vornimmt, muss sie die folgenden Prinzipien beachten:
- die Gesetzmäßigkeit der Steuer: Jede Abgabe oder Steuer muss auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen, das die wesentlichen Elemente festlegt (Bemessungsgrundlage, Abwicklung, Einziehung). Dieses Gesetz kann durch eine großherzogliche Verordnung hinsichtlich technischer Aspekte (Tabellen, Sätze) ergänzt werden;
- die Besteuerungsgleichheit: 2 Unternehmen, die sich in derselben Lage befinden, müssen gleich behandelt werden;
- die Jährlichkeit der Steuer: Da der Staatshaushalt für ein Kalenderjahr ausgelegt ist, beruht die Steuer ebenfalls auf Jahresbasis, genauer gesagt auf dem abgelaufenen Jahr. Ferner werden die Steuertabellen und -sätze jedes Jahr vom Gesetzgeber angepasst;
- die freie Wahl der geringsten Besteuerung: Das luxemburgische Steuerrecht gesteht dem Steuerpflichtigen die Freiheit zu, seine Geschäfte so abzuwickeln, dass er die geringstmögliche steuerliche Belastung trägt. Diese Freiheit gestattet jedoch nicht die Umgehung der Steuer und unterscheidet sich in dieser Hinsicht von der Steuerflucht.
Von den Unternehmen zu befolgende Grundsätze
Steuerpflichtige Unternehmen müssen die folgenden Grundsätze einhalten:
- Erstellung einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Erklärung: Jede Erklärung (für Steuer oder Mehrwertsteuer) eines Unternehmens muss den Tatsachen entsprechen. Sie erfordert eine genaue und regelmäßige Buchführung vonseiten des Unternehmers. Das luxemburgische Recht bestraft Steuerbetrug, bestimmte Formen der Steuerflucht oder ganz allgemein den diesbezüglichen Missbrauch;
- Begleichung der Steuerschuld unter Einhaltung der Fristen: Begleicht ein Unternehmen seine Steuerschuld nicht fristgerecht, kann die zuständige Steuerverwaltung eine Erhöhung des zu zahlenden Betrages anordnen.
Zuständige Kontaktstellen
Steuerverwaltung (ACD)
-
Steuerverwaltung (ACD)
- Adresse:
- 33, rue de Gasperich L-5826 Hesperange Luxemburg
Bitte besuchen Sie die oben genannte Website, um sich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zentrale Einnahmestelle der Zollverwaltung
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Zentrale Einnahmestelle der Zollverwaltung
- Adresse:
-
22, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 1605 / L-1016 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 28 18 28 18
- Fax:
- (+352) 28 18 92 00
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung
-
Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED)
- Adresse:
-
1-3, avenue Guillaume
L-1651
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 31 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 80 800
- Fax:
- (+352) 247 90 400
- E-Mail:
- info@aed.public.lu
- Website:
- https://pfi.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Récapitulatif de la législation et des circulaires applicables en matière de fiscalité indirecte
sur le Portail de la fiscalité indirecte
-
Récapitulatif de la législation et des circulaires applicables en matière de fiscalité directe
sur le site de l'Administration des contributions directes
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.