Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Als aktiver Landwirt oder Imker können Sie eine Beihilfe beantragen, um auf eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung zurückzugreifen.

Für Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, Landwirten, Winzern, Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, kann eine Beihilfe gewährt werden.

Um in den Genuss dieser Beihilfe zu gelangen, müssen Sie online über MyGuichet.lu einen Antrag stellen.

Die Beihilfe wird an den Erbringer von Beratungsdienstleistungen gezahlt.

Betroffene Personen

  • Aktive Landwirte;
  • Imker; oder
  • sonstige Personen, die eine Betriebsnummer nachweisen können und eine Mindestfläche bewirtschaften von:
    • 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche;
    • 50 Ar Baumschule;
    • 30 Ar Obstplantage;
    • 25 Ar Gemüseanbaufläche; oder
    • 10 Ar Weinanbaugebiet.

Der Katalog der geförderten Beratungsmodule wird per Ministerialverordnung festgelegt.

Voraussetzungen

Zugelassene Dienstleistungserbringer

Die Erbringer von Beratungsdienstleistungen, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, müssen zuvor von dem für die Landwirtschaft zuständigen Minister zugelassen worden sein.

Um die ministerielle Zulassung als Erbringer von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen zu erhalten, muss der Erbringer:

  • genügend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen zu seiner Verfügung haben;
  • nachweislich effektive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsanalyse und landwirtschaftliche Beratung haben;
  • die erforderlichen Garantien für seine Zuverlässigkeit bieten, die anhand der Vorstrafen des bzw. der Unternehmensleiter beurteilt wird.

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Um die Beihilfe zu beantragen, müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Falls dies nicht bereits der Fall ist, muss Ihr beruflicher Bereich vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.

Den Zertifizierungsantrag müssen Sie per E-Mail an folgende Adresse schicken: token@ser.etat.lu.

Sie erhalten per Post einen Zugangscode. Dieser Zugangscode muss in Ihrem beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Unternehmensdaten zu erhalten.

Den Code geben Sie im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.

Falls Ihr beruflicher Bereich bereits für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau zertifiziert wurde, bleibt die Zertifizierung für die Beantragung der Beihilfe gültig.

Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen die Beihilfe online über MyGuichet.lu in Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich beantragen.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe wird per Ministerialverordnung festgelegt und kann je nach Modul bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Die Beihilfe wird an den Dienstleistungserbringer gezahlt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Verwandte Vorgänge

Antrag auf Auszahlung einer Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Links

Rechtsgrundlagen

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