• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Als aktiver Landwirt oder Imker können Sie eine Beihilfe beantragen, um auf eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung zurückzugreifen.

Für Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, Landwirten, Winzern, Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, kann eine Beihilfe gewährt werden.

Um in den Genuss dieser Beihilfe zu gelangen, müssen Sie online über MyGuichet.lu einen Antrag stellen.

Die Beihilfe wird an den Erbringer von Beratungsdienstleistungen gezahlt.

Betroffene Personen

  • Aktive Landwirte;
  • Imker; oder
  • sonstige Personen, die eine Betriebsnummer nachweisen können und eine Mindestfläche bewirtschaften von:
    • 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche;
    • 50 Ar Baumschule;
    • 30 Ar Obstplantage;
    • 25 Ar Gemüseanbaufläche; oder
    • 10 Ar Weinanbaugebiet.

Der Katalog der geförderten Beratungsmodule wird per Ministerialverordnung festgelegt.

Voraussetzungen

Zugelassene Dienstleistungserbringer

Die Erbringer von Beratungsdienstleistungen, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, müssen zuvor von dem für die Landwirtschaft zuständigen Minister zugelassen worden sein.

Um die ministerielle Zulassung als Erbringer von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen zu erhalten, muss der Erbringer:

  • genügend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen zu seiner Verfügung haben;
  • nachweislich effektive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsanalyse und landwirtschaftliche Beratung haben;
  • die erforderlichen Garantien für seine Zuverlässigkeit bieten, die anhand der Vorstrafen des bzw. der Unternehmensleiter beurteilt wird.

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Um die Beihilfe zu beantragen, müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Falls dies nicht bereits der Fall ist, muss Ihr beruflicher Bereich vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.

Den Zertifizierungsantrag müssen Sie per E-Mail an folgende Adresse schicken: token@ser.etat.lu.

Sie erhalten per Post einen Zugangscode. Dieser Zugangscode muss in Ihrem beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Unternehmensdaten zu erhalten.

Den Code geben Sie im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.

Falls Ihr beruflicher Bereich bereits für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau zertifiziert wurde, bleibt die Zertifizierung für die Beantragung der Beihilfe gültig.

Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen die Beihilfe online über MyGuichet.lu in Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich beantragen.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe wird per Ministerialverordnung festgelegt und kann je nach Modul bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Die Beihilfe wird an den Dienstleistungserbringer gezahlt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Verwandte Vorgänge

Antrag auf Auszahlung einer Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Links

Rechtsgrundlagen

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