Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen
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Für Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, Landwirten, Winzern, Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, kann eine Beihilfe gewährt werden.
Um in den Genuss dieser Beihilfe zu gelangen, müssen Sie online über MyGuichet.lu einen Antrag stellen.
Die Beihilfe wird an den Erbringer von Beratungsdienstleistungen gezahlt.
Betroffene Personen
- Aktive Landwirte;
- Imker; oder
- sonstige Personen, die eine Betriebsnummer nachweisen können und eine Mindestfläche bewirtschaften von:
- 3 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche;
- 50 Ar Baumschule;
- 30 Ar Obstplantage;
- 25 Ar Gemüseanbaufläche; oder
- 10 Ar Weinanbaugebiet.
Der Katalog der geförderten Beratungsmodule wird per Ministerialverordnung festgelegt.
Voraussetzungen
Zugelassene Dienstleistungserbringer
Die Erbringer von Beratungsdienstleistungen, deren Dienste Sie in Anspruch nehmen, müssen zuvor von dem für die Landwirtschaft zuständigen Minister zugelassen worden sein.
Um die ministerielle Zulassung als Erbringer von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen zu erhalten, muss der Erbringer:
- genügend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen zu seiner Verfügung haben;
- nachweislich effektive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsanalyse und landwirtschaftliche Beratung haben;
- die erforderlichen Garantien für seine Zuverlässigkeit bieten, die anhand der Vorstrafen des bzw. der Unternehmensleiter beurteilt wird.
Erstellung eines beruflichen Bereichs
Um die Beihilfe zu beantragen, müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Zertifizierung des beruflichen Bereichs
Falls dies nicht bereits der Fall ist, muss Ihr beruflicher Bereich vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.
Den Zertifizierungsantrag müssen Sie per E-Mail an folgende Adresse schicken: token@ser.etat.lu.
Sie erhalten per Post einen Zugangscode. Dieser Zugangscode muss in Ihrem beruflichen Bereich gespeichert werden, um Zugriff auf die zertifizierten Unternehmensdaten zu erhalten.
Den Code geben Sie im Tab „Meine beruflichen Daten“ in der Rubrik „Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Weinbau“ ein.
Falls Ihr beruflicher Bereich bereits für andere Vorgänge im Bereich Landwirtschaft oder Weinbau zertifiziert wurde, bleibt die Zertifizierung für die Beantragung der Beihilfe gültig.
Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen die Beihilfe online über MyGuichet.lu in Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich beantragen.
Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe wird per Ministerialverordnung festgelegt und kann je nach Modul bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.
Die Beihilfe wird an den Dienstleistungserbringer gezahlt.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Dienststelle Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen
- Adresse:
-
1, rue de la Congrégation
L-1352
Luxemburg
Luxemburg
L-2913 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 72 516
- E-Mail:
- aide.conseilagricole@ma.etat.lu
- Website:
- https://agriculture.public.lu/
-
Dienststelle für ländliche Wirtschaft (SER) Abteilung für Direktzahlungen – Zertifizierung eines beruflichen Bereichs
- Adresse:
-
115, rue de Hollerich
L-1741
Luxemburg
Postfach 2102 / L-1021 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 590
- E-Mail:
- token@ser.etat.lu
- Website:
- https://agriculture.public.lu/
Verwandte Vorgänge und Links
Verwandte Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 2 août 2023
concernant le soutien au développement durable des zones rurales
-
Règlement grand-ducal du 12 mars 2024
relatif aux aides dans les domaines du transfert de connaissances, de la recherche et de l’innovation dans le secteur de l’agriculture
-
Règlement ministériel du 26 novembre 2024
fixant le contenu des modules de conseil dans le domaine de l’agriculture et le montant de l’aide ainsi que les qualifications minimales des prestataires de services
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