Investitionsbeihilfe – Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
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Wenn Ihr Unternehmen ein Investitions-, Modernisierungs-, Innovations- oder Entwicklungsprojekt im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse hat, kann es in den Genuss einer Investitionsbeihilfe gelangen.
Betroffene Personen
Förderfähige Unternehmen
Jedes Unternehmen mit einem Investitionsprojekt im Wert von mindestens 75.000 Euro.
Das Volumen der von Lieferanten bezogenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse muss mehr als 50 % der verarbeiteten oder vermarkteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse betragen.
Förderfähige Investitionen
Um förderfähig zu sein, müssen die Investitionen Ihres Unternehmens zu einem der folgenden Zwecke erfolgen:
- Steigerung der Verarbeitungsquote der lokalen Produktion, um:
- den Erzeugern ein besseres Einkommen zu garantieren;
- die Absatzmärkte zu stärken; oder
- das Angebot besser an die Nachfrageentwicklung anzupassen;
- Verbesserung der Effizienz der Produktionsketten hinsichtlich Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen und Verschwendung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen;
- Erhalt von Arbeitsplätzen und Bewahrung von Know-how.
Die Beihilfe kann von den Unternehmen nicht bezogen werden:
- für Investitionen im Zusammenhang mit der Herstellung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmittelpflanzen;
- für Investitionen, mit denen bestehende Anlagen an EU-Standards angepasst werden sollen;
- für Ersatzinvestitionen;
- für den Bau und die Ausstattung von Einzelhandelsverkaufsräumen und -einrichtungen;
- zum Erwerb von Grundstücken;
- zum Erwerb von Gebrauchtwaren;
- zum Erwerb von Fahrzeugen;
- wenn sie mehr als 50 % ihrer Erzeugnisse im Direktvertrieb vermarkten;
- wenn sie ausschließlich bereits verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse verwenden.
Voraussetzungen
Erstellung eines beruflichen Bereichs
Wenn Sie Ihren Antrag auf Investitionsbeihilfe über MyGuichet.lu stellen möchten, müssen Sie über einen beruflichen Bereich verfügen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Fristen
Sie müssen Ihren Antrag auf Beihilfe vor der Tätigung der Investition einreichen, das heißt vor der betreffenden Anschaffung oder vor dem Beginn der Bauarbeiten.
Die Auswahl der Investitionen und die Genehmigung der Anträge erfolgen zweimal jährlich. Die Frist für die Einreichung der Anträge auf Beihilfe endet jeweils am letzten Tag der Monate Mai und November.
Ihren Antrag auf Auszahlung müssen Sie innerhalb von 3 Jahren nach der Entscheidung einreichen, mit der Ihnen die Beihilfe bewilligt wird.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Den Antrag auf Beihilfe können Sie folgendermaßen stellen:
- online über Ihren beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu. Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
- per E-Mail an die Adresse aide.transformation@ma.etat.lu. Ihre E-Mail muss die vollständigen Unterlagen, datiert und von einer zur Vertretung des Unternehmens befugten Person unterschrieben, sowie alle erforderlichen Anhänge enthalten.
Muster-Antragsunterlagen stehen unter „Online-Dienste und Formulare“ zum Download bereit.
Ihr Antrag muss insbesondere folgende Informationen enthalten:
- die Daten des antragstellenden Unternehmens, einschließlich eines Organigramms des Konzerns;
- Angaben zur den Haupttätigkeiten und zur Beschäftigung;
- Angaben zu den verwendeten Rohstoffen, den Produktionsmitteln und den Absatzmärkten;
- detaillierte Informationen über das Investitionsprojekt;
- Informationen über die Kosten des Projekts, den Finanzierungsplan und die Rentabilität der Investition;
- Informationen über die Auswahlkriterien.
Das Ministerium kann zusätzliche Informationen zum richtigen Verständnis des Vorhabens verlangen.
Höchstbetrag der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe beläuft sich auf 25 % der förderfähigen Kosten der Investition.
Dieser Prozentsatz wird um 5 % erhöht:
- für landwirtschaftliche Genossenschaften und Unternehmen, die eine faire Preispolitik gegenüber den Erzeugern landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse verfolgen;
- für Investitionen, die im Rahmen eines Konzepts zur Verringerung des CO2-Ausstoßes getätigt werden.
Die prozentualen Erhöhungen sind kumulierbar.
Die Investitionen sind bis zu folgender Obergrenze förderfähig:
- 16.700.000 Euro für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen;
- 31.500.000 Euro für alle anderen Unternehmen.
Die Obergrenzen gelten für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2027.
Auswahl der bezuschussten Projekte nach Verfügbarkeit von Budget
Die Auswahl der Investitionen und die Genehmigung der Anträge auf Beihilfe erfolgen zweimal jährlich. Die Frist für die Einreichung der Anträge auf Beihilfe endet jeweils am letzten Tag der Monate Mai und November.
Für jedes Auswahlverfahren entspricht die Höhe der Budgetmittel den für den gesamten Zeitraum verfügbaren Finanzmitteln, geteilt durch die Anzahl der bis zum 31. Dezember 2027 durchzuführenden Auswahlverfahren und gegebenenfalls erhöht um den nicht verwendeten Restbetrag aus dem vorherigen Auswahlverfahren. Die Höhe des Betrags wird einen Monat vor Ablauf der Frist für das nächste Auswahlverfahren durch Veröffentlichung auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft bekannt gegeben.
Die Anträge auf Beihilfe werden anhand eines Katalogs von Auswahlkriterien bewertet. Hierbei handelt es sich um folgende Auswahlkriterien:
- Schaffung von Tätigkeiten;
- Schaffung von Arbeitsplätzen;
- Umweltschutz;
- Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer;
- Tierwohl;
- wirtschaftliche Diversifizierung; und
- innovativer Charakter der Aktivität.
Für jedes der Kriterien können bis zu 5 Punkte vergeben werden.
Falls die für ein bestimmtes Auswahlverfahren verfügbaren Budgetmittel nicht für alle Anträge auf Beihilfe ausreichen, die die gesetzlichen Bedingungen für die Bewilligung der Beihilfe erfüllen, werden die Anträge auf Beihilfe der niedriger bewerteten Bewerber abgelehnt. Wurde ein Antrag auf Beihilfe nicht bewilligt, kann er einmal neu gestellt werden.
Auszahlung der Beihilfe
Für die Auszahlung der Kapitalbeihilfe müssen Sie einen Antrag auf Auszahlung einreichen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Sie können (gegen Vorlage der Rechnungen für ausgeführte Arbeiten) gemäß den folgenden Modalitäten Vorschusszahlungen erhalten:
- eine Vorschusszahlung, wenn die förderfähigen Kosten der Investition mehr als 300.000 Euro betragen;
- 2 Vorschusszahlungen, wenn die förderfähigen Kosten der Investition mehr als 500.000 Euro betragen;
- 3 Vorschusszahlungen, wenn die förderfähigen Kosten der Investition mehr als 1.000.000 Euro betragen.
Die Summe der Vorschusszahlungen darf 80 % des Höchstbetrags der Beihilfe nicht übersteigen.
Ihren Antrag auf Auszahlung der Beihilfe müssen Sie innerhalb von 3 Jahren nach der Entscheidung einreichen, mit der Ihnen die Beihilfe bewilligt wird.
Sie müssen Ihren Antrag auf Auszahlung folgendermaßen stellen:
- wenn bis zu 10 Rechnungen eingereicht werden sollen: online über MyGuichet.lu. Hierbei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt wird;
- wenn mehr als 10 Rechnungen eingereicht werden sollen: durch Einreichung in Papierform in doppelter Ausfertigung (Original und Kopie) bei der zuständigen Abteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau Abteilung für Beihilfen „Verarbeitung und Vermarktung“
- Adresse:
-
1, rue de la Congrégation
L-1352
Luxemburg
Luxemburg
L-2913 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 72 516
- Telefon:
- (+352) 247 82 519
- E-Mail:
- aide.transformation@ma.etat.lu
- Website:
- https://agriculture.public.lu/
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
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