Antrag auf Auszahlung einer Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Wenn Sie eine landwirtschaftliche Beratung bei einem Landwirt oder Imker durchgeführt haben, der eine Förderzusage für diese Leistung erhalten hat, müssen Sie die Auszahlung der Beihilfe über MyGuichet.lu beantragen.

Für Beratungsdienstleistungen, die darauf abzielen, Landwirten, Winzern, Gemüsebauern oder Imkern dabei zu helfen, die verschiedenen Herausforderungen und Veränderungen hin zu nachhaltigeren Produktionssystemen besser zu bewältigen, kann eine Beihilfe gewährt werden.

Die Beihilfe wird an den Dienstleistungserbringer gezahlt. Damit Ihnen als zugelassenem Berater diese Beihilfe ausgezahlt wird, müssen Sie einen Online-Antrag über MyGuichet.lu stellen.

Betroffene Personen

Von dem für die Landwirtschaft zuständigen Minister zugelassene Erbringer von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen.

Voraussetzungen

Ministerielle Zulassung

Die Auszahlung der Beihilfe ist den zugelassenen Erbringern von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen vorbehalten.

Um diese ministerielle Zulassung als Dienstleistungserbringer zu erhalten, müssen Sie:

  • genügend Personal mit den erforderlichen Qualifikationen und Kompetenzen zu Ihrer Verfügung haben;
  • nachweislich effektive Erfahrung in den Bereichen Wirtschaftsanalyse und landwirtschaftliche Beratung haben;
  • die erforderlichen Garantien für Ihre Zuverlässigkeit bieten, die anhand Ihrer Vorstrafen beurteilt wird (Vorstrafen des bzw. der Unternehmensleiter, wenn der Dienstleistungserbringer ein Unternehmen ist).

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Um einen Antrag auf Beratungsdienstleistungen von einem Landwirt erhalten zu können, müssen Sie über einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu verfügen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs

Ihr beruflicher Bereich als Erbringer von landwirtschaftlichen Beratungsdienstleistungen muss vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau zertifiziert werden.

Diese Zertifizierung müssen Sie online über MyGuichet.lu von Ihrem beruflichen Bereich aus beantragen (siehe „Formulare/Online-Dienste“).

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Sie können sich auch unsere Hilfeseite über die Zertifizierung eines beruflichen Bereichs ansehen.

Bestehender Antrag auf Beihilfe

Sie können die Auszahlung der Beihilfe für eine landwirtschaftliche Beratungsdienstleistung nur beantragen, wenn ein Landwirt/Imker diese Beihilfe zuvor über MyGuichet.lu beantragt hat.

Fristen

Sie müssen die Auszahlung vor dem 1. März des Jahres beantragen, das auf das Jahr folgt, in dem Sie die Beratungsdienstleistungen erbracht haben.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen den Antrag auf Auszahlung online über MyGuichet.lu in Ihrem zertifizierten beruflichen Bereich stellen.

Für diesen Vorgang wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.

Beizufügende Unterlagen

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Dokumente beifügen:

  • die Rechnung für die Beratungsdienstleistungen; und
  • einen vom Empfänger der Leistung unterzeichneten Bericht über die Beratungsdienstleistung.

Höhe der Beihilfe

Die Höhe der Beihilfe wird per Ministerialverordnung festgelegt und kann je nach Modul bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Verwandte Vorgänge

Antrag auf Beihilfe für landwirtschaftliche Beratungsdienstleistungen

Links

Rechtsgrundlagen

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