• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Investitionsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe, Bienenzucht und Destillation

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Landwirte, Imker und Destillateure können unter gewissen Voraussetzungen eine Investitionsbeihilfe für ihre Tätigkeit erhalten. Der Antrag muss online über MyGuichet.lu gestellt werden.

Aktive Landwirte können auf Antrag eine Investitionsbeihilfe für bewegliche und unbewegliche landwirtschaftliche Güter erhalten.

Imker können ihrerseits auf Antrag eine Investitionsbeihilfe erhalten für:

  • den Bau und die Renovierung von Bienenhäusern;
  • den Kauf von neuen Geräten und Zubehör für die Herstellung und den Vertrieb von Honig.

Destillateure können eine Investitionsbeihilfe beantragen für:

  • den Bau und die Renovierung von Gebäuden zur Unterbringung der Anlagen, die für die Herstellung von Branntwein benötigt werden;
  • den Kauf von neuen Geräten und Zubehör für die Herstellung und den Vertrieb von Branntwein.

Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.

Betroffene Personen

Landwirte

Landwirte (natürliche Personen), die:

  • im Sinne von Artikel 1 des Gesetzes vom 2. August 2023 aktiv sind;
  • jünger als 65 Jahre sind;
  • einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Standardoutput von insgesamt mindestens 25.000 Euro führen.

Handelt es sich um eine juristische Person, werden die oben genannten Voraussetzungen im Hinblick auf die Person beurteilt, die:

  • den Betrieb führt;
  • mindestens 40 % des Gesellschaftskapitals hält.

Führen mehrere Personen den Betrieb, wird ihre kumulierte Beteiligung am Gesellschaftskapital berücksichtigt.

Imker

Jede Person, die Bienen züchtet, um Honig zu ernten.

Destillateure

Destillateure im Sinne von Artikel 9 des geänderten Gesetzes vom 27. Juli 1925.

Voraussetzungen

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Zunächst müssen Sie sich auf MyGuichet.lu einloggen. Dazu benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Anschließend müssen Sie einen beruflichen Bereich erstellen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Fristen

Die Bewertung der Anträge und die Auswahl der Begünstigten finden viermal im Jahr statt.

Die Frist für die Einreichung der Anträge endet jeweils am letzten Tag der Monate Februar, Mai, August und November.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag online über die Plattform MyGuichet.lu stellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.

Bevor Sie Ihren Antrag übermitteln, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:

  • Eingabe der erforderlichen Informationen;
  • Bestätigung;
  • Validierung.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag die Belege beifügen, die im Vorgang zum Ausfüllen Ihres Antrags über MyGuichet.lu verlangt werden.

Höhe der Beihilfen

Die Höhe der Beihilfen variiert je nach Kategorie (bewegliche Güter, unbewegliche Güter, Bienenzucht, Destillation usw.) und Art der Investition.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Landwirtschaft & Weinbau

Links

Weitere Informationen

Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA)

auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen

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