Investitionsbeihilfe für landwirtschaftliche Betriebe, Bienenzucht und Destillation
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Zusammenfassung:
Landwirte, Imker und Destillateure können unter gewissen Voraussetzungen eine Investitionsbeihilfe für ihre Tätigkeit erhalten. Der Antrag muss online über MyGuichet.lu gestellt werden.
Aktive Landwirte können auf Antrag eine Investitionsbeihilfe für bewegliche und unbewegliche landwirtschaftliche Güter erhalten.
Imker können ihrerseits auf Antrag eine Investitionsbeihilfe erhalten für:
- den Bau und die Renovierung von Bienenhäusern;
- den Kauf von neuen Geräten und Zubehör für die Herstellung und den Vertrieb von Honig.
Destillateure können eine Investitionsbeihilfe beantragen für:
- den Bau und die Renovierung von Gebäuden zur Unterbringung der Anlagen, die für die Herstellung von Branntwein benötigt werden;
- den Kauf von neuen Geräten und Zubehör für die Herstellung und den Vertrieb von Branntwein.
Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.
Betroffene Personen
Landwirte
Landwirte (natürliche Personen), die:
- im Sinne von Artikel 1 des Gesetzes vom 2. August 2023 aktiv sind;
- jünger als 65 Jahre sind;
- einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Standardoutput von insgesamt mindestens 25.000 Euro führen.
Handelt es sich um eine juristische Person, werden die oben genannten Voraussetzungen im Hinblick auf die Person beurteilt, die:
- den Betrieb führt;
- mindestens 40 % des Gesellschaftskapitals hält.
Führen mehrere Personen den Betrieb, wird ihre kumulierte Beteiligung am Gesellschaftskapital berücksichtigt.
Imker
Jede Person, die Bienen züchtet, um Honig zu ernten.
Destillateure
Destillateure im Sinne von Artikel 9 des geänderten Gesetzes vom 27. Juli 1925.
Voraussetzungen
Erstellung eines beruflichen Bereichs
Zunächst müssen Sie sich auf MyGuichet.lu einloggen. Dazu benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Anschließend müssen Sie einen beruflichen Bereich erstellen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Fristen
Die Bewertung der Anträge und die Auswahl der Begünstigten finden viermal im Jahr statt.
Die Frist für die Einreichung der Anträge endet jeweils am letzten Tag der Monate Februar, Mai, August und November.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag online über die Plattform MyGuichet.lu stellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.
Bevor Sie Ihren Antrag übermitteln, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:
- Eingabe der erforderlichen Informationen;
- Bestätigung;
- Validierung.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag die Belege beifügen, die im Vorgang zum Ausfüllen Ihres Antrags über MyGuichet.lu verlangt werden.
Höhe der Beihilfen
Die Höhe der Beihilfen variiert je nach Kategorie (bewegliche Güter, unbewegliche Güter, Bienenzucht, Destillation usw.) und Art der Investition.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau ASTA - Abteilung für strukturelle Verbesserungen
- Adresse:
- 16, route d'Esch L-1019 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 45 71 72 303
Jacques KRIER
- Telefon:
-
(+352) 45 71 72 302
Laurent ROEDER
- E-Mail:
- jacques.krier@asta.etat.lu
- E-Mail:
- laurent.roeder@asta.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 2 août 2023
concernant le soutien au développement durable des zones rurales
-
Loi modifiée du 27 juillet 1925
sur le régime fiscal des eaux-de-vie
-
Règlement grand-ducal du 16 novembre 2023
relatif aux aides aux investissements et à l’aide à l’installation dans le secteur agricole
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