Niederlassungsbeihilfe für Junglandwirte
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Zusammenfassung:
Als Junglandwirt können Sie eine Niederlassungsbeihilfe beantragen. Der Antrag muss online über MyGuichet.lu gestellt werden.
Junglandwirte, die sich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen, können auf Antrag und unter gewissen Voraussetzungen eine Niederlassungsbeihilfe erhalten.
Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.
Betroffene Personen
Aktive Junglandwirte, die:
- an dem für die Einreichung des Antrags festgesetzten Datum, das für die Bewilligung der Beihilfe ausschlaggebend ist, jünger als 40 Jahre sind;
- sich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen, dessen Standardoutput insgesamt mindestens 75.000 Euro und nicht mehr als 1.500.000 Euro beträgt;
Hinweis: Ein Standardoutput von insgesamt mindestens 25.000 Euro ist ausreichend, wenn sich aus dem Geschäftsplan ergibt, dass der Standardoutput durch die Umsetzung des Plans binnen 5 Jahren nach der Entscheidung über die Bewilligung der Niederlassungsbeihilfe (im Folgenden „Bewilligungsentscheidung“) auf insgesamt 75.000 Euro erhöht wird.
- eine Vollzeit-Berufserfahrung in der Landwirtschaft von folgender Dauer nachweisen können:
- von einem Jahr, wenn sie eine landwirtschaftliche Ausbildung oder eine Ausbildung in einem verwandten Beruf haben;
- von 2 Jahre in allen anderen Fällen;
- eine betriebswirtschaftliche Ausbildung absolviert haben oder sich dazu verpflichten, innerhalb von 3 Jahren ab der Bewilligungsentscheidung eine solche zu absolvieren;
- einen Geschäftsplan vorlegen und sich dazu verpflichten, diesen innerhalb von 5 Jahren ab der Bewilligungsentscheidung umzusetzen;
- keiner anderen vergüteten Tätigkeit nachgehen, in deren Rahmen sie für mehr als 20 Stunden pro Woche bei der Sozialversicherung angemeldet sind;
- aufgrund eines registrierten und eingetragenen Pachtvertrags, der frühestens 15 Jahre ab dem Datum des Abschlusses des Auswahlverfahrens, für das der Antrag vorgelegt wird, abläuft, Eigentümer oder Nutznießer von Folgendem sind:
- den landwirtschaftlichen Gebäuden, die tatsächlich für den Betrieb genutzt werden;
- den Maschinen und Tieren; oder
- mindestens 20 % des Gesellschaftskapitals halten, wenn sie sich als Teilhaber einer juristischen Person, die diese Bedingungen erfüllt, auf einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen.
Voraussetzungen
Erstellung eines beruflichen Bereichs
Zunächst müssen Sie sich auf MyGuichet.lu einloggen. Dazu benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Anschließend müssen Sie einen beruflichen Bereich erstellen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Fristen
Die Bewertung der Anträge und die Auswahl der Begünstigten finden viermal im Jahr statt.
Die Frist für die Einreichung der Anträge endet jeweils am letzten Tag der Monate Februar, Mai, August und November.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag online über die Plattform MyGuichet.lu stellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.
Bevor Sie Ihren Antrag übermitteln, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:
- Eingabe der erforderlichen Informationen;
- Bestätigung;
- Validierung.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag die Belege beifügen, die im Vorgang zum Ausfüllen Ihres Antrags über MyGuichet.lu verlangt werden.
Höhe der Beihilfe
Die Höhe der Niederlassungsbeihilfe beträgt 60.000 Euro.
Sie wird erhöht um:
- 5.000 Euro bei Inhabern eines Techniker-Diploms; oder
- 10.000 Euro bei Inhabern eines Hochschuldiploms (eine Kumulierung mit der oben genannten Erhöhung um 5.000 Euro ist nicht möglich);
- 30.000 Euro, wenn der Junglandwirt eine 6-monatige Berufserfahrung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb im Ausland nachweisen kann.
Die Erhöhungen können kumuliert werden (mit Ausnahme der Erhöhungen um 5.000 und 10.000 Euro).
Die Höhe der Beihilfe wird in der Bewilligungsentscheidung mitgeteilt.
Jeder Junglandwirt kann nur eine Niederlassungsbeihilfe erhalten.
Auszahlung der Beihilfe
Die Niederlassungsbeihilfe wird in 2 Teilzahlungen ausbezahlt:
- Die erste Teilzahlung erfolgt nach der Bewilligungsentscheidung.
- Die zweite Teilzahlung in Höhe von 30.000 Euro wird nach der Entscheidung zur Feststellung der Umsetzung des Geschäftsplans geleistet.
Verpflichtungen
Sie müssen die Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (Administration des services techniques de l’agriculture - ASTA) zu Kontrollzwecken über die Umsetzung des Geschäftsplans informieren. Diese Umsetzung muss binnen 5 Jahren ab der Bewilligungsentscheidung erfolgen.
Ist dies nicht der Fall, verlieren Sie den Anspruch auf die Auszahlung der 2. Teilzahlung. Dasselbe gilt, wenn Sie die ASTA über die Umsetzung des Geschäftsplans informieren und in der Entscheidung über die Umsetzung des Geschäftsplans festgestellt wird, dass dieser nicht innerhalb der vorgesehenen Frist von 5 Jahren umgesetzt wurde.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau ASTA - Abteilung für strukturelle Verbesserungen
- Adresse:
- 16, route d'Esch L-1019 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 45 71 72 303
Jacques KRIER
- Telefon:
-
(+352) 45 71 72 302
Laurent ROEDER
- E-Mail:
- jacques.krier@asta.etat.lu
- E-Mail:
- laurent.roeder@asta.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 2 août 2023
concernant le soutien au développement durable des zones rurales
-
Règlement grand-ducal du 16 novembre 2023
relatif aux aides aux investissements et à l’aide à l’installation dans le secteur agricole
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