• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Erstattung indirekter Steuern für aktive Landwirte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie die Erstattung bestimmter indirekter Steuern (Einregistrierungsgebühren, Übertragungsgebühren, Erbschaftsteuer usw.) im Zusammenhang mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb beantragen. Der Antrag muss online über MyGuichet.lu gestellt werden.

Aktive Landwirte können auf Antrag eine Erstattung bestimmter indirekter Steuern erhalten.

Hierbei handelt es sich um die Steuern, die gezahlt werden, wenn dingliche Eigentumsrechte an beweglichen und unbeweglichen Gütern, die landwirtschaftlich genutzt werden, mit Ausnahme von forstwirtschaftlich genutzten Flächen, unter Lebenden oder von Todes wegen übertragen werden.

Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.

Betroffene Personen

Landwirte, die:

  • im Sinne von Artikel 1 des Gesetzes vom 2. August 2023 aktiv sind;
  • jünger als 65 Jahre sind;
  • einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Standardoutput von insgesamt mindestens 25.000 Euro führen.

Voraussetzungen

Erstellung eines beruflichen Bereichs

Zunächst müssen Sie sich auf MyGuichet.lu einloggen. Dazu benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).

Anschließend müssen Sie einen beruflichen Bereich erstellen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren Antrag online über die Plattform MyGuichet.lu stellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.

Bevor Sie Ihren Antrag übermitteln, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:

  • Eingabe der erforderlichen Informationen;
  • Bestätigung;
  • Validierung.

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag die Belege beifügen, die im Vorgang zum Ausfüllen Ihres Antrags über MyGuichet.lu verlangt werden.

Betreffende Steuern und Erstattung

Die Erstattung betrifft:

  • die Einregistrierungs- und Übertragungsgebühren;
  • die vom Begünstigten gezahlte Erbschaftsteuer oder Steuer auf den Vermögensübergang:
    • unter Ausschluss aller sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der betreffenden Urkunde;
    • bis zu einem Betrag, der die bei einer Übertragung unter Lebenden anfallenden Einregistrierungs- und Übertragungsgebühren nicht übersteigen darf.

Steuern und Gebühren, die aufgrund der Übertragung von Eigentum oder Nutzungsrechten gezahlt wurden und sich auf bebaute Grundstücke beziehen, werden vollständig erstattet.

Steuern und Gebühren, die aufgrund der Übertragung des Eigentums an anderen unbeweglichen Gütern gezahlt wurden, werden in Höhe eines Preises pro Hektar erstattet, und zwar:

  • 12.500 Euro für landwirtschaftliche Flächen und gerodete Baumschulflächen;
  • 25.000 Euro für Gartenbauflächen; und
  • 75.000 Euro für Reb- und Obstbauflächen.

Die Erstattung betrifft auch die Einregistrierungsgebühren, die bei der Einregistrierung der von einem Junglandwirt abgeschlossenen Pachtverträge gezahlt wurden, dies:

  • in dem vorhergehenden Jahr; oder
  • innerhalb der 5 Jahre nach der Bewilligungsentscheidung betreffend die Niederlassungsbeihilfe.

Es erfolgt keine Erstattung, wenn der Gesamtbetrag der gezahlten Steuern und Gebühren weniger als 100 Euro beträgt.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Landwirtschaft & Weinbau

Links

Weitere Informationen

Verwaltung für technische Dienste der Landwirtschaft (ASTA)

auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung

Rechtsgrundlagen

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