Erstattung indirekter Steuern für aktive Landwirte
Zum letzten Mal aktualisiert am
Zusammenfassung:
Unter gewissen Voraussetzungen können Sie die Erstattung bestimmter indirekter Steuern (Einregistrierungsgebühren, Übertragungsgebühren, Erbschaftsteuer usw.) im Zusammenhang mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb beantragen. Der Antrag muss online über MyGuichet.lu gestellt werden.
Aktive Landwirte können auf Antrag eine Erstattung bestimmter indirekter Steuern erhalten.
Hierbei handelt es sich um die Steuern, die gezahlt werden, wenn dingliche Eigentumsrechte an beweglichen und unbeweglichen Gütern, die landwirtschaftlich genutzt werden, mit Ausnahme von forstwirtschaftlich genutzten Flächen, unter Lebenden oder von Todes wegen übertragen werden.
Die Antragstellung erfolgt online über MyGuichet.lu.
Betroffene Personen
Landwirte, die:
- im Sinne von Artikel 1 des Gesetzes vom 2. August 2023 aktiv sind;
- jünger als 65 Jahre sind;
- einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Standardoutput von insgesamt mindestens 25.000 Euro führen.
Voraussetzungen
Erstellung eines beruflichen Bereichs
Zunächst müssen Sie sich auf MyGuichet.lu einloggen. Dazu benötigen Sie ein LuxTrust-Produkt oder einen elektronischen Personalausweis (eID).
Anschließend müssen Sie einen beruflichen Bereich erstellen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen Ihren Antrag online über die Plattform MyGuichet.lu stellen. Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, das heißt, Sie müssen sich anhand eines LuxTrust-Produkts oder eines elektronischen Personalausweises (eID) authentisieren.
Bevor Sie Ihren Antrag übermitteln, müssen Sie die folgenden Schritte durchführen:
- Eingabe der erforderlichen Informationen;
- Bestätigung;
- Validierung.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag die Belege beifügen, die im Vorgang zum Ausfüllen Ihres Antrags über MyGuichet.lu verlangt werden.
Betreffende Steuern und Erstattung
Die Erstattung betrifft:
- die Einregistrierungs- und Übertragungsgebühren;
- die vom Begünstigten gezahlte Erbschaftsteuer oder Steuer auf den Vermögensübergang:
- unter Ausschluss aller sonstigen Kosten im Zusammenhang mit der betreffenden Urkunde;
- bis zu einem Betrag, der die bei einer Übertragung unter Lebenden anfallenden Einregistrierungs- und Übertragungsgebühren nicht übersteigen darf.
Steuern und Gebühren, die aufgrund der Übertragung von Eigentum oder Nutzungsrechten gezahlt wurden und sich auf bebaute Grundstücke beziehen, werden vollständig erstattet.
Steuern und Gebühren, die aufgrund der Übertragung des Eigentums an anderen unbeweglichen Gütern gezahlt wurden, werden in Höhe eines Preises pro Hektar erstattet, und zwar:
- 12.500 Euro für landwirtschaftliche Flächen und gerodete Baumschulflächen;
- 25.000 Euro für Gartenbauflächen; und
- 75.000 Euro für Reb- und Obstbauflächen.
Die Erstattung betrifft auch die Einregistrierungsgebühren, die bei der Einregistrierung der von einem Junglandwirt abgeschlossenen Pachtverträge gezahlt wurden, dies:
- in dem vorhergehenden Jahr; oder
- innerhalb der 5 Jahre nach der Bewilligungsentscheidung betreffend die Niederlassungsbeihilfe.
Es erfolgt keine Erstattung, wenn der Gesamtbetrag der gezahlten Steuern und Gebühren weniger als 100 Euro beträgt.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau ASTA - Abteilung für strukturelle Verbesserungen
- Adresse:
- 16, route d'Esch L-1019 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 45 71 72 303
Jacques KRIER
- Telefon:
-
(+352) 45 71 72 302
Laurent ROEDER
- E-Mail:
- jacques.krier@asta.etat.lu
- E-Mail:
- laurent.roeder@asta.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung
Rechtsgrundlagen
-
Loi du 2 août 2023
concernant le soutien au développement durable des zones rurales
-
Règlement grand-ducal du 16 novembre 2023
relatif aux aides aux investissements et à l’aide à l’installation dans le secteur agricole
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.