• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Programm Fit 4 Digital

Zum letzten Mal aktualisiert am

Fit 4 Digital ist ein Programm zur Begleitung und Kofinanzierung von Unternehmen, das von Luxinnovation geleitet und vom Ministerium für Wirtschaft unterstützt wird. Es läuft in 2 Phasen ab.

Phase 1: Möglichkeit für Unternehmen, sich von einem Berater eine Diagnose ihrer digitalen Reife in Sachen IT-Infrastruktur, IT-Sicherheit und Software erstellen zu lassen.

Zusätzlich zu dieser Diagnose wird ein ausführlicher Plan erstellt, in dem die einzelnen bezifferten Maßnahmen (Beratung und Investitionen in Hardware bzw. Software) empfohlen werden, die zur Verbesserung des Digitalisierungsstands umgesetzt werden müssten.

Für die Erstellung dieser Diagnose wird eine staatliche Beihilfe in Form eines Kapitalzuschusses bewilligt.

Phase 2: In einer zweiten Phase entscheidet das Unternehmen, ob es alle, einen Teil oder keine der Empfehlungen aus dem ausführlichen Plan umsetzt.

Für die in diesem Rahmen getätigten Investitionen kann eine Investitionsbeihilfe bewilligt werden.

Darüber hinaus kann für das Honorar des Beraters, der das Unternehmen in dieser Umsetzungsphase eventuell begleitet, eine Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten bewilligt werden.

Betroffene Personen

Förderfähige Unternehmen

Die Finanzierung der Fit-4-Digital-Diagnose wird kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gewährt:

Förderfähige Kosten

Phase 1: Die Kosten für die Diagnose sind pauschal auf 5.000 Euro festgesetzt und sind integral durch einen Zuschuss in dieser Höhe abgedeckt.

Phase 2: Für die nach der Diagnose getätigten Investitionen und das Honorar eines etwaigen Beraters können die Investitionsbeihilfe und die Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten bewilligt werden, sofern die Bedingungen für die Bewilligung dieser Beihilfen erfüllt sind.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Unterlagen für die Beantragung des Zuschusses

Das Unternehmen muss einen Fit-4-Digital-Antrag (siehe „Formulare/Online-Dienste“) stellen, bevor es das Angebot eines Beraters verbindlich unterzeichnet.

Der Antrag besteht aus folgenden Etappen:

  • Das Unternehmen wählt einen Berater aus und reicht seine Unterlagen für die Beantragung eines Zuschusses / seinen Fit-4-Digital-Antrag auf der Online-Plattform von Luxinnovation ein.
  • Luxinnovation bestätigt die Förderfähigkeit des Unternehmens.
  • Das Unternehmen übermittelt den Zuschussantrag an das Ministerium für Wirtschaft.
  • Das Ministerium für Wirtschaft bestätigt den Eingang des Antrags.

Phase 1 – Diagnose

Die Diagnosephase läuft wie folgt ab:

  • Gespräche zwischen dem Berater und dem Unternehmen;
  • Erstellung der Diagnose und des Aktionsplans;
  • Bestätigung der Diagnose durch Luxinnovation;
  • Bestätigung der Diagnose durch das Unternehmen;
  • Versand des Vouchers (Zahlbarkeitsvermerk, bon à payer) durch Luxinnovation an das Unternehmen;
  • Versand des Vouchers zusammen mit der quittierten Rechnung und der Kopie der Diagnose durch das Unternehmen an das Ministerium für Wirtschaft;
  • Auszahlung des Zuschusses durch das Ministerium für Wirtschaft.

Phase 2 – Umsetzung

Das Unternehmen entscheidet selbst, ob es die Empfehlungen des Beraters umsetzt oder nicht. Falls es sie umsetzt, verläuft die 2. Phase wie folgt:

  • Umsetzung der Empfehlungen (Investitionen);
  • Versand der Rechnungen mit den Zahlungsbelegen an das Ministerium für Wirtschaft;
  • Auszahlung der Beihilfen (Investitionsbeihilfe, Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten), sofern die Bedingungen für die Bewilligung dieser Beihilfen erfüllt sind.

Das Unternehmen übermittelt dann die Rechnungen für die Investitionen im Zusammenhang mit der Fit-4-Digital-Diagnose, die im Jahr der Diagnose getätigt wurden, direkt an das Ministerium für Wirtschaft. Es muss kein Antrag auf Investitionsbeihilfe/Beihilfe für die Inanspruchnahme von Beratungsdiensten eingereicht werden.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Luxinnovation

Generaldirektion für KMU, Handwerk und Handel (Abteilung Beihilfen für KMU)

Verwandte Vorgänge und Links

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