Programm Fit 4 Innovation
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Das Ziel dieses Programms besteht darin, KMU bei der Optimierung ihrer Geschäftstätigkeit zu unterstützen, um durch den Rückgriff auf externe Experten Ressourcen (Personal und finanzielle Mittel) zu mobilisieren. Die so freigesetzten Ressourcen können für mittel- und langfristige Innovationsprojekte eingesetzt werden. Die Handlungshebel konzentrieren sich darauf, Verschwendung in bestehenden Prozessen zu vermeiden, die Produktivität und Qualität zu steigern und schließlich Innovationsfelder zu identifizieren.
Das Ministerium für Wirtschaft unterstützt diesen Ansatz, indem es dem am Programm teilnehmenden Unternehmen einen Zuschuss zur Deckung der Kosten für die vom Unternehmen engagierten Berater gewährt.
Betroffene Personen
Beihilfefähige Unternehmen
Das Programm Fit 4 Innovation richtet sich an alle in Luxemburg tätigen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Voraussetzungen
Allgemeine Bedingungen
Die kleinen und mittleren Unternehmen müssen die allgemeinen Bedingungen für alle Beihilfen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation erfüllen.
Kosten
Förderfähige Kosten
Nur die Kosten für den am Projekt beteiligten Berater sind förderfähig.
Vorgehensweise und Details
Ablauf
- Das Programm besteht aus 2 Phasen: In einer 1. Phase der Analyse der Leistungsfähigkeit des Unternehmens, der sogenannten Diagnosephase, geht es darum, das Verbesserungspotenzial der Unternehmensorganisation zu bestimmen. Der Berater wird für einen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen engagiert, um die Hebel zur Leistungssteigerung im Unternehmen zu identifizieren. In dieser Phase wird der Berater die potenziellen Gewinne quantifizieren (entweder in Form einer Kostensenkung oder in Form einer Umsatzsteigerung) und einen ganzheitlichen Aktionsplan vorlegen. Das Unternehmen behält sich die Möglichkeit vor, die nächste Phase nicht zu beginnen.
Budget: Fixkosten für den Berater, wobei die Obergrenze bei 15.000 Euro (ohne MwSt.) liegt.
Zuschuss: 50 % der Beraterkosten. - Eine 2. Phase, deren Schwerpunkt auf der Umsetzung der in der Diagnosephase ermittelten Empfehlungen liegt, sollte es dem Unternehmen ermöglichen, seine Organisation durch die Einführung neuer Arbeitsmethoden zu ändern. Diese Änderungen müssen zu einer messbaren Wirkung führen, auf deren Grundlage 50 % der Vergütung des Beraters berechnet werden.
Ziel: Änderung der Unternehmensorganisation zur Beseitigung von Prozessengpässen, Umsetzung des Aktionsplans zur Freisetzung von Ressourcen.
Einschränkung: Die Vergütung des Beraters wird in 2 Teile (fix und variabel) aufgeteilt. Der Berater muss sich zu Ergebnissen verpflichten und die Rentabilität der Investitionen gewährleisten.
Subvention: 50 % der Fixkosten für den Berater.
Antragstellung
Unternehmen, die an der Diagnosephase teilnehmen möchten, müssen sich an die Abteilung für KMU von Luxinnovation wenden, die gemeinsam mit den Unternehmen den Einstieg in das Programm Fit 4 Innovation evaluiert und sie mit zugelassenen Beratern in Kontakt bringt.
Für die 2. Phase wird den teilnehmenden Unternehmen ein Beihilfeantragsformular für die Projektphase des Programms Fit 4 Innovation zur Verfügung gestellt.
Die vollständigen Unterlagen müssen vor Beginn der Arbeiten über den Vorgang zur Beantragung von Beihilfen für Unternehmen auf MyGuichet.lu übermittelt werden (siehe unter Online-Dienste und Formulare).
Auszahlung der Beihilfe
Die Kapitalzuschüsse werden nach Abschluss jeder Phase des Projekts ausgezahlt. In der 2. Phase können jedoch eine oder mehrere Anzahlungen schrittweise entsprechend der Umsetzung der Tätigkeiten, für die die Beihilfe gewährt wurde, geleistet werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
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Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion Industrie, neue Technologien und Forschung (Finanzierung und staatliche Beihilfen)
- Adresse:
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19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
L-2914 Luxemburg
- E-Mail:
- FAE@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
Luxinnovation
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Luxinnovation Fit 4 Innovation
- Adresse:
- 5, avenue des Hauts-Fourneaux L-4362 Esch-sur-Alzette Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 43 62 63 1
- E-Mail:
- fit4innovation@luxinnovation.lu
- Website:
- http://www.luxinnovation.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Rechtsgrundlagen
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Règlement (UE) 2023/2831 de la Commission du 13 décembre 2023
relatif à l’application des articles 107 et 108 du traité sur le fonctionnement de l’Union européenne aux aides de minimis
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Règlement (UE) modifié n°651/2014 de la Commission du 17 juin 2014
déclarant certaines catégories d’aides compatibles avec le marché intérieur en application des articles 107 et 108 du traité
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Texte consolidé du règlement (UE) n°651/2014 de la Commission du 17 juin 2014 (sans valeur légale)
déclarant certaines catégories d’aides compatibles avec le marché intérieur en application des articles 107 et 108 du traité
-
Loi modifiée du 17 mai 2017
ayant pour objet 1. le renouvellement des régimes d'aides à la recherche, au développement et à l'innovation; 2. les missions de l'Agence nationale pour la promotion de l'innovation et de la recherche
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