Zuschüsse für Luxemburgischkurse
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) verfolgt folgende Ziele:
- Förderung einer Kultur des lebenslangen Lernens;
- Unterstützung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter;
- Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.
In diesem Zusammenhang hat die luxemburgische Regierung beschlossen, die Bemühungen in Sachen Integration von Ausländern durch das Erlernen der luxemburgischen Sprache über Zuschüsse für Luxemburgischkurse finanziell zu unterstützen.
Betroffene Personen
Jedes ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassene Unternehmen des Privatsektors kann einen Antrag auf Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache für seine Mitarbeiter stellen und sich so einen Teil der für die Kurse anfallenden Kosten (Kosten für Kursleiter und Unterrichtsmaterial) erstatten lassen.
Selbstständige können diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Um die Zuschüsse für das Erlernen der luxemburgischen Sprache in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Privatunternehmen an ein zugelassenes Weiterbildungsinstitut wenden.
Fristen
Das vollständig ausgefüllte Formular für 2024 sowie die erforderlichen Belege sind spätestens bis zum 22. Dezember 2024 an das Ministerium für Arbeit zu richten. Sie können per E-Mail verschickt oder persönlich abgegeben werden.
Vorgehensweise und Details
Zuschussantrag
Luxemburgische Unternehmen die einen Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen möchten, müssen den Antrag auf Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache für Unternehmen beim Ministerium für Arbeit stellen.
Zusätzlich zu den Angaben zum Unternehmen, wie die Beschreibung der Tätigkeit oder der Personalstruktur, muss der gesetzliche Vertreter im Formular bestimmte projektbezogene Angaben machen, und zwar:
- die Ziele;
- die dem Projekt zugrunde liegende Motivation;
- der erwartete Wertzuwachs;
- die Zielgruppe;
- die Beschreibung der angewandten Methoden (allgemeinsprachlicher Kurs, berufsspezifischer Wortschatz);
- praktische Organisation der Kurse (Unterricht während und außerhalb der Arbeitszeit);
- die Personalien des Kursleiters;
- die etwaige Zusammenarbeit mit öffentlichen Instanzen;
- die ausführliche Aufgliederung der Kosten.
Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Unternehmen an einen vom Ministerium zugelassenen Kursleiter wenden.
Im Hinblick auf die Bewilligung des Zuschusses müssen folgende Dokumente als Belege vorgelegt werden:
- Kopien der quittierten Rechnungen samt Zahlungsbelegen;
- Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Projekt nicht bereits anderweitig staatlich kofinanziert wird (eidesstattliche Erklärung);
- von den Anspruchsberechtigten und vom Weiterbildungsinstitut unterzeichnete Anwesenheitslisten.
Das Unternehmen erhält eine Empfangsbestätigung, gegebenenfalls mit Angabe der fehlenden Dokumente.
Bewilligung des Zuschusses
Genehmigt das Ministerium für Arbeit den Antrag, werden dem Unternehmen Haushaltsmittel bewilligt.
Hinweis: Der Zuschuss gilt lediglich für die Erstattung der Kurskosten und nicht für die Fahrt- oder Lohnkosten. Als zulässige Kosten gelten die Vergütung des Kursleiters und die Kosten für Unterrichtsmaterial.
Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses kann im Voraus nicht angegeben werden, da sie unter Berücksichtigung der Anzahl der Unternehmen, die einen Antrag eingereicht haben, und der Gesamtkosten berechnet wird.
Bei der Berechnung des Zuschusses werden alle Kursstufen (Anfänger, Mittelstufe usw.) berücksichtigt.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
Ministerium für Arbeit
-
Ministerium für Arbeit
- Adresse:
-
26, rue Sainte-Zithe
L-2763
Luxemburg
Luxemburg
L-2939 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Telefon:
- (+352) 247 86 194
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Fördermittel für das Erlernen der luxemburgischen Sprache
auf lifelong-learning.lu
-
Cycle de séminaires sur l'avenir du travail
sur le site du ministère du Travail
-
Visum und Einwanderung
auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
-
Liste des pays soumis à l’obligation de visa
sur le site du ministère des Affaires étrangères et européennes, de la Défense, de la Coopération et du Commerce extérieur
-
Reisedokumente für Nicht-EU-Bürger/innen
auf Your Europe
-
Brochure "Bienvenue au Luxembourg – Guide d’information pour les ressortissants de pays tiers et leur famille"
sur le site de l’ASTI
-
Brochure "Bienvenue aux citoyens de l’Union européenne & à leur famille"
sur le site de l’ASTI
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