Zuschüsse für Luxemburgischkurse

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) verfolgt folgende Ziele:

  • Förderung einer Kultur des lebenslangen Lernens;
  • Unterstützung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter;
  • Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt.

In diesem Zusammenhang hat die luxemburgische Regierung beschlossen, die Bemühungen in Sachen Integration von Ausländern durch das Erlernen der luxemburgischen Sprache über Zuschüsse für Luxemburgischkurse finanziell zu unterstützen.

Betroffene Personen

Jedes ordnungsgemäß in Luxemburg niedergelassene Unternehmen des Privatsektors kann einen Antrag auf Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache für seine Mitarbeiter stellen und sich so einen Teil der für die Kurse anfallenden Kosten (Kosten für Kursleiter und Unterrichtsmaterial) erstatten lassen.

Selbstständige können diesen Zuschuss nicht in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Um die Zuschüsse für das Erlernen der luxemburgischen Sprache in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Privatunternehmen an ein zugelassenes Weiterbildungsinstitut wenden.

Fristen

Das vollständig ausgefüllte Formular für 2024 sowie die erforderlichen Belege sind spätestens bis zum 22. Dezember 2024 an das Ministerium für Arbeit zu richten. Sie können per E-Mail verschickt oder persönlich abgegeben werden.

Vorgehensweise und Details

Zuschussantrag

Luxemburgische Unternehmen die einen Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen möchten, müssen den Antrag auf Zuschuss für das Erlernen der luxemburgischen Sprache für Unternehmen beim Ministerium für Arbeit stellen.  

Zusätzlich zu den Angaben zum Unternehmen, wie die Beschreibung der Tätigkeit oder der Personalstruktur, muss der gesetzliche Vertreter im Formular bestimmte projektbezogene Angaben machen, und zwar:

  • die Ziele;
  • die dem Projekt zugrunde liegende Motivation;
  • der erwartete Wertzuwachs;
  • die Zielgruppe;
  • die Beschreibung der angewandten Methoden (allgemeinsprachlicher Kurs, berufsspezifischer Wortschatz);
  • praktische Organisation der Kurse (Unterricht während und außerhalb der Arbeitszeit);
  • die Personalien des Kursleiters;
  • die etwaige Zusammenarbeit mit öffentlichen Instanzen;
  • die ausführliche Aufgliederung der Kosten.

Um den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss sich das Unternehmen an einen vom Ministerium zugelassenen Kursleiter wenden.

Im Hinblick auf die Bewilligung des Zuschusses müssen folgende Dokumente als Belege vorgelegt werden:

  • Kopien der quittierten Rechnungen samt Zahlungsbelegen;
  • Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Projekt nicht bereits anderweitig staatlich kofinanziert wird (eidesstattliche Erklärung);
  • von den Anspruchsberechtigten und vom Weiterbildungsinstitut unterzeichnete Anwesenheitslisten.

Das Unternehmen erhält eine Empfangsbestätigung, gegebenenfalls mit Angabe der fehlenden Dokumente.

Bewilligung des Zuschusses

Genehmigt das Ministerium für Arbeit den Antrag, werden dem Unternehmen Haushaltsmittel bewilligt.

Hinweis: Der Zuschuss gilt lediglich für die Erstattung der Kurskosten und nicht für die Fahrt- oder Lohnkosten. Als zulässige Kosten gelten die Vergütung des Kursleiters und die Kosten für Unterrichtsmaterial.

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses kann im Voraus nicht angegeben werden, da sie unter Berücksichtigung der Anzahl der Unternehmen, die einen Antrag eingereicht haben, und der Gesamtkosten berechnet wird.

Bei der Berechnung des Zuschusses werden alle Kursstufen (Anfänger, Mittelstufe usw.) berücksichtigt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Ministerium für Arbeit

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