Aktivierung des eSanté-Kontos zwecks Zugangs zur Elektronischen Gesundheitsakte (DSP)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Zusammenfassung:

Für den Zugang zu Ihrer Elektronischen Gesundheitsakte (DSP) müssen Sie Ihr eSanté-Konto aktivieren. Sie können diese Aktivierung entweder in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu oder über das eSanté-Portal vornehmen, falls Sie kein LuxTrust-Produkt besitzen.

Bei der Elektronischen Gesundheitsakte (Dossier de soins partagé - DSP) handelt es sich um eine persönliche und geschützte elektronische Behandlungsakte, die der unmittelbaren Kontrolle des betreffenden Patienten unterliegt. Die DSP:

  • wird kostenlos von der Agentur eSanté zur Verfügung gestellt;
  • ermöglicht die Speicherung wesentlicher Gesundheitsdaten des Patienten an einem zentralen Ort.

Das Hauptziel der DSP besteht in:

  • der Förderung des Austauschs zwischen Gesundheitsdienstleistern, die im Rahmen der Gesundheitsleistungen für den Patienten eingebunden sind;
  • der Ermöglichung einer besseren, koordinierten Behandlung.

Die Agentur eSanté erstellt für einen Patienten automatisch eine DSP, sobald Ersterer sozialversichert ist. Um auf die Akte zugreifen und sie verwalten zu können, muss der Patient sein eSanté-Konto aktivieren.

Betroffene Personen

Jeder Erwachsene oder Minderjährige kann sein eSanté-Konto aktivieren und hat anschließend Zugang zu seiner DSP:

  • unabhängig davon, ob er sozialversichert ist oder nicht; und
  • sofern er eine DSP besitzt.

Betroffene Daten

Die DSP beinhaltet medizinische Daten wie beispielsweise:

  • Berichte über biomedizinische Analysen;
  • Berichte über medizinische bildgebende Verfahren;
  • Arztbriefe des Krankenhauses;
  • Berichte über die medizinische Behandlung;
  • vom Patienten selbst eingepflegte Informationen oder Erklärungen.

Der Zugang zur DSP ist folgenden Personen vorbehalten:

  • dem Patienten als Inhaber und seinen gesetzlichen Vertretern;
  • dem Referenzarzt;
  • nach Zustimmung des Patienten:
    • seinem behandelnden Arzt;
    • weiteren Gesundheitsdienstleistern, die an seiner Behandlung mitwirken.

Vorteile der DSP

Die DSP:

  • zentralisiert Ihre wesentlichen Gesundheitsdaten, damit Sie sie nicht mehr auswendig wissen müssen;
  • erleichtert den Austausch der Daten unter Gesundheitsdienstleistern und den direkten Zugang zu den Daten, wenn Sie dies genehmigen;
  • ermöglicht den Sie bei einem medizinischen Notfall behandelnden Dienstleistern den direkten Zugang zu Ihren wichtigsten Daten;
  • ermöglicht Ihnen:
    • einschlägige Informationen einzutragen, die Ihre Behandlung erleichtern;
    • anzugeben, ob Sie zu einer Organspende bereit sind oder nicht.

Ihre DSP ersetzt nicht die vom Gesundheitsdienstleister geführte Patientenakte.

Voraussetzungen

Besondere Voraussetzungen für in Luxemburg Sozialversicherte und Nichtsozialversicherte

Die Agentur eSanté erstellt automatisch eine DSP für jede in Luxemburg sozialversicherte Person. Um auf die Akte zugreifen und sie verwalten zu können, reicht die Aktivierung Ihres eSanté-Kontos aus. 

Wenn Sie die Aktivierung über MyGuichet.lu vornehmen, benötigen Sie:

  • eine 13-stellige luxemburgische nationale Identifikationsnummer (Matricule); und
  • ein LuxTrust-Produkt.

Weder der luxemburgische elektronische Personalausweis (eID) noch die eIDAS-Mittel anderer europäischer Länder können für die Aktivierung des eSanté-Kontos verwendet werden.

Wenn Sie nicht sozialversichert sind, aber Gesundheitsleistungen eines in Luxemburg tätigen Gesundheitsdienstleisters in Anspruch nehmen, können Sie die Erstellung einer DSP beantragen.

Dazu füllen Sie bitte das Online-Formular für den Eröffnungsantrag aus, das auf dem eSanté-Portal abrufbar ist.

Fügen Sie Ihrem Antrag bitte Folgendes bei:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises;
  • bei Minderjährigen zudem:
    • eine Kopie des Personalausweises des Minderjährigen;
    • eine Kopie eines Dokuments, aus dem hervorgeht, dass Sie Inhaber der elterlichen Sorge für den Minderjährigen sind: Scheidungsurteil, Entscheidung / Urteil über die Stellung unter Vormundschaft usw.

Der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes kann die Eröffnung einer DSP für dieses Kind beantragen.

Einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu erstellen

Um über MyGuichet.lu Zugang zu Ihrer DSP zu haben, müssen Sie dort im Vorfeld einen privaten Bereich erstellen oder bereits einen solchen besitzen.

Wie richte ich einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Ein Tutorial hilft Ihnen bei der Erstellung eines privaten Bereichs auf MyGuichet.lu, falls Sie noch keinen haben.

Vorgehensweise und Details

Vorabinformationen

Nach Erstellung Ihrer DSP unterrichtet Sie die Agentur eSanté über Folgendes:

  • die Erstellung und den Inhalt der DSP;
  • die Modalitäten für die Aktivierung und Schließung der DSP;
  • die Funktionsweise der DSP;
  • Ihre Rechte: Widerspruch gegen den Datenaustausch, Zugang zur DSP usw.

Aktivierung des eSanté-Kontos

Für den Zugang zu Ihrer DSP müssen Sie im Vorfeld Ihr eSanté-Konto in Ihrem privaten Bereich auf MyGuichet.lu aktivieren, indem Sie sich mit einem LuxTrust-Produkt authentifizieren.

Für den Zugang zu Ihrer DSP über Ihren Bereich auf MyGuichet.lu ist es nicht notwendig, die Akte bereits im Vorfeld mittels des per Post von der Agentur eSanté zugesandten Codes aktiviert zu haben. Auch wenn Sie den Code nicht mehr haben, können Sie die Aktivierung über MyGuichet.lu vornehmen.

Falls Sie kein LuxTrust-Produkt besitzen, können Sie Ihr eSanté-Konto immer noch über das eSanté-Portal aktivieren.

Antrag auf Eröffnung einer DSP für Minderjährige

Betrifft Ihr Antrag einen Minderjährigen, füllen Sie bitte das Online-Formular für den Eröffnungsantrag aus, das auf dem eSanté-Portal abrufbar ist.

Zugang zur DSP

Nach Aktivierung Ihres eSanté-Kontos können Sie wie folgt auf Ihre DSP zugreifen:

  • über Ihren privaten Bereich auf MyGuichet.lu;
  • vom eSanté-Portal aus;
  • über die App MyDSP.

Für den Zugang zur DSP Ihres minderjährigen Kindes über Ihre DSP müssen Sie:

  • zunächst sein Konto auf dem eSanté-Portal aktivieren; und
  • sich anschließend als „DSP-Assistent“ in der DSP Ihres minderjährigen Kindes festlegen.

Rechte des Inhabers

Informationsrecht

Sie können jederzeit sehen:

  • wer Zugang zu Ihren Daten hatte;
  • zu welchem Zeitpunkt;
  • aus welchem Grund.

Widerspruchsrecht in Bezug auf den Datenaustausch

Sie haben ein Widerspruchsrecht in Bezug auf den Datenaustausch, indem Sie die Schließung Ihrer DSP bei der Agentur eSanté wie folgt beantragen:

  • über die DSP-App; oder
  • auf Antrag, der folgendermaßen an die Agentur eSanté zu richten ist:

Agence eSanté G.I.E.
Pôle information médicale
Postfach 2511
L-1025 Luxemburg.

Recht auf Änderung der Zugänge von Gesundheitsdienstleistern

Sie können die Zugangsrechte von Gesundheitsdienstleistern, die bei Ihrer Behandlung mitwirken, ändern. Dementsprechend können Sie über Ihre DSP:

  • einem oder mehreren Gesundheitsdienstleistern (mit Ausnahme des Referenzarztes) den Zugang zu Ihrer gesamten Akte untersagen;
  • eine Reihe spezifischer Daten für einen oder mehrere Gesundheitsdienstleister (mit Ausnahme des Referenzarztes) sperren.

Es sei darauf hingewiesen, dass Sie sich im Rahmen Ihrer medizinischen Behandlung gegen die Aufnahme von Daten in Ihre DSP aussprechen können. Es genügt, Ihren Widerspruch dann dem betroffenen Gesundheitsdienstleister mitzuteilen.

Schließung und Löschung der DSP

Sie können Ihre DSP jederzeit wie folgt schließen:

  • über die DSP-App; oder
  • auf Antrag, der folgendermaßen an die Agentur eSanté zu richten ist:

Agence eSanté G.I.E.
Postfach 2511
L-1025 Luxemburg.

Die DSP wird zudem in folgenden Fällen geschlossen:

  • bei nicht erfolgter Anwendung während 10 Jahren;
  • im Todesfall, sobald:
    • die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) der Agentur eSanté den Zeitpunkt Ihres Ablebens mitgeteilt hat; oder
    • die Agentur eSanté Ihre Sterbeurkunde erhalten hat.

Es sei darauf hingewiesen, dass nach erfolgter Schließung der DSP die darin enthaltenen Daten 10 Jahre lang gesperrt und archiviert werden.

Wiedereröffnung der DSP

Sie können die Wiedereröffnung Ihrer DSP binnen 10 Jahren nach ihrer Schließung beantragen. In diesem Fall beinhaltet die DSP lediglich die Daten, die bis zum Zeitpunkt der Schließung eingepflegt wurden.

Wird die DSP nicht wieder eröffnet, werden die Daten 10 Jahre nach ihrer Schließung gelöscht.

Gut zu wissen

Bei Fragen können Sie sich wie folgt an den Helpdesk der Agentur eSanté wenden:

Tutorials

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Agentur eSanté

Adresse:
Luxemburg
Postfach 2511 / L-1025 Luxemburg

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Vorgänge

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