Benennung einer Vertrauensperson
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Die Vertrauensperson vertritt den Patienten und fungiert als dessen „Sprachrohr“, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen bezüglich seiner Gesundheit zu treffen.
Die Vertrauensperson ist nicht zu verwechseln mit der Begleitperson, die den Patienten bei Behördengängen und Entscheidungen im Zusammenhang mit seiner Gesundheit unterstützt.
Die benannte Vertrauensperson übt die Rechte des Patienten in Gesundheitsfragen aus, wenn dieser vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen über seinen Gesundheitszustand zu treffen.
Betroffene Personen
Volljährige, einwilligungsfähige Patienten können eine Vertrauensperson benennen, die sie vertritt und ihren Willen in ihrem Namen äußert. Es kann sich dabei handeln um:
- eine Person aus dem Umfeld des Patienten;
- eine Gesundheitsfachperson.
Mündige Minderjährige können ebenfalls eine Vertrauensperson benennen.
Voraussetzungen
Sprechen Sie mit den Personen aus Ihrem Umfeld, damit diese Ihren Willen bestmöglich kennen und Sie nach Ihren Wünschen vertreten können.
Vorgehensweise und Details
Benennung
Sie können jederzeit eine Vertrauensperson benennen. Dazu müssen Sie ein datiertes und unterschriebenes Dokument vorlegen (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Die benannte Vertrauensperson wird dann vom Arzt angehört, damit Ihr Wille und Ihre Rechte als Patient geltend gemacht werden können.
Die Vertrauensperson muss ihrer Benennung nicht im Voraus zustimmen. Es ist jedoch ratsam, dass Sie Ihre Wahl und Ihre besonderen Wünsche mit ihr besprechen.
Es wird empfohlen, das Benennungsdokument in 3 Ausfertigungen zu erstellen:
- eine für Sie;
- eine für Ihren behandelnden (oder jeden sonstigen) Arzt, die in Ihrer Krankenakte aufbewahrt wird;
- eine für die Vertrauensperson.
Kann der Patient, obwohl er in der Lage ist, seinen Willen auszudrücken, nicht selbst schreiben und unterschreiben, kann er 2 Zeugen bitten, zu bestätigen, dass das Dokument, das er nicht selbst verfassen konnte, seinen Willen zum Ausdruck bringt. Diese Zeugen geben im Benennungsdokument ihren Namen und ihre Eigenschaft an (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Das Dokument zur Benennung der Vertrauensperson kann jederzeit an Ihre behandelnde Gesundheitsfachperson weitergeleitet werden.
Rolle
Die von Ihnen benannte Vertrauensperson spricht und handelt in Ihrem Interesse, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, die Ihre Gesundheit betreffen.
Wenn die Gesundheitsfachperson die Meinung der Vertrauensperson ignoriert, informiert sie diese darüber und hält die Gründe für ihre Entscheidung in der Patientenakte fest.
Berufsgeheimnis
Das Berufsgeheimnis wird gegenüber der Vertrauensperson aufgehoben. Die Vertrauensperson wird über Ihren Gesundheitszustand informiert, damit sie Entscheidungen treffen kann, wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.
Zudem hat die Vertrauensperson, die Ihre Rechte als Patient ausübt, wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst zu entscheiden, Zugang zu Ihrer Patientenakte.
Bei Verletzung der Vertraulichkeit von patientenbezogenen Informationen werden Strafen gegen die Vertrauensperson verhängt.
Sofern Sie keinen gegenteiligen Willen schriftlich bekunden, hat die Vertrauensperson nach Ihrem Tod Zugang zu Ihrer Akte und kann sich eine Kopie davon aushändigen lassen, um die Todesursache zu erfahren, Ihr Andenken zu wahren oder Ihre rechtmäßigen Ansprüche geltend zu machen.
Patientenverfügung
Sie haben das Recht, jederzeit Ihre Wünsche bezüglich Ihrer Betreuung, einschließlich Ihres natürlichen Lebensendes, zu äußern.
Wenn Sie auf dem Benennungsformular keinen formellen Widerspruch einlegen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Benennung Ihrer Vertrauensperson auch für Ihr Lebensende gilt, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern. Es geht um Ihren Willen bezüglich der Beendigung oder Fortsetzung einer Behandlung, Wiederbelebung usw.
Widerruf
Die Benennung kann jederzeit durch ein datiertes und unterschriebenes Schreiben widerrufen werden. Personen, die über die erste Benennung verfügen (abberufene Vertrauensperson, behandelnde Ärzte usw.), müssen darüber informiert werden.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen
- Adresse:
- 11, rue Robert Stumper L-2557 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 24 77 55 15
- E-Mail:
- info@mediateursante.lu
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- Freitag:
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- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 9h00 à 13h00
- Dienstag:
- 9h00 à 13h00
- Mittwoch:
- 9h00 à 13h00
- Donnerstag:
- 9h00 à 13h00
Bei Bedarf kann ein Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
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