Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (Service national d’information et de médiation dans le domaine de la santé) hat folgende Aufgaben:

  • Patienten und Gesundheitsdienstleister über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten informieren;
  • Streitigkeiten zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern (Fachkräften oder Einrichtungen) verhindern und gütlich beilegen.

Betroffene Personen

Folgende Personen können die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen zu Informationszwecken oder im Hinblick auf die Beilegung eines Streitfalls kontaktieren:

  • Patienten;
  • Personen, die einen Patienten bei der Ausübung seiner Rechte vertreten (benannte Vertrauenspersonen, Eltern eines minderjährigen Kindes, der gesetzliche Vormund);
  • Personen, die im Todesfall ein Recht auf Zugang zur Akte des Patienten und zu dessen Gesundheitsdaten haben, das heißt nicht getrennt lebende Ehepartner, volljährige Kinder, Rechtsnachfolger des Patienten, eingetragene Lebenspartner und Personen, die zum Zeitpunkt des Todes mit dem Patienten in einer Lebensgemeinschaft gelebt haben;
  • Gesundheitsdienstleister.

Im Falle der Inanspruchnahme des Mediationsverfahrens kann der Patient bei seinen Vorgängen von einer Begleitperson unterstützt werden, die keine Fachkraft des Gesundheitswesens sein muss.

Kosten

Die Dienste sind kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Information von Patienten und Gesundheitsdienstleistern

Ziel der Nationalen Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen ist es, Patienten und Gesundheitsdienstleister zu informieren.

So können Sie sich über Folgendes erkundigen:

  • die Rechte und Pflichten im Gesundheitswesen (freie Wahl des Dienstleisters, Recht auf eine aktualisierte und zugängliche Patientenakte usw.);
  • das luxemburgische Gesundheitssystem, insbesondere über die Organisation des Gesundheitssystems und die in Luxemburg zugelassenen Dienstleister;
  • das Mediationsverfahren zwischen dem Patienten (oder seinem Hinterbliebenen) und dem Gesundheitsdienstleister im Streitfall.

Die Stelle fungiert auch als nationale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und arbeitet eng mit der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé - CNS) zusammen, die für die Erstattung von Kosten für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen zuständig ist.

Beschwerdebearbeitung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist der gemeinsame Wille der Parteien, in gutem Glauben eine gütliche Einigung zu erzielen.

Ziel des Mediators ist es, die Kommunikation zwischen Patient und Gesundheitsdienstleister zu fördern und ihnen zu helfen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden.

Inanspruchnahme der Dienste der Stelle

Sie können sich schriftlich oder mündlich in einer der 3 Amtssprachen Luxemburgs (Deutsch, Luxemburgisch oder Französisch) an den Mediator wenden.

Nach Erhalt eines schriftlichen Auftrags von Ihnen oder der Person, die Sie vertritt, kann die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen Folgendes tun:

  • auf alle medizinischen Unterlagen Ihrer Akte zugreifen; und
  • sich für weitere Auskünfte an die Sozialversicherungsträger oder andere Behörden wenden.

Mediationsverfahren

Nach Eingang der Beschwerde und mit Zustimmung der Parteien leitet der Mediator die Mediation ein.

Vor der Annahme des Mediationsauftrags kann der Mediator ein informelles Treffen zwischen den Parteien ohne deren etwaige Rechtsberater organisieren. Nach Annahme des Auftrags können sich die Parteien für den Rest des Verfahrens von ihren Beratern unterstützen lassen.

Falls erforderlich, kann die Stelle die Parteien der Mediation aufsuchen.

Der Mediator kann sich seinerseits mit Zustimmung der Parteien von einem Sachverständigen unterstützen lassen.

Der Versicherer einer der Parteien kann am Mediationsverfahren teilnehmen. Besteht die Möglichkeit, dass die Haftung einer der Parteien im Rahmen des Streitfalls ausgelöst wird, ist die Entschädigung oder das Entschädigungsversprechen des Versicherten ohne Zustimmung seines Versicherers gegenüber diesem nicht wirksam.

Unterzeichnung der Vereinbarung

Sobald eine vollständige oder teilweise Einigung erzielt wurde, wird diese schriftlich festgehalten, datiert und von allen Parteien unterschrieben. Dieses Dokument enthält die von jeder Partei eingegangenen Verpflichtungen.

Vertraulichkeit

Der Mediator, seine Mitarbeiter und die Parteien einer Mediation sind verpflichtet, Stillschweigen über den Inhalt der Mediation zu bewahren.

Die Akte wird daher vertraulich behandelt.

Zuständige Kontaktstellen

  • Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen

    Adresse:
    11, rue Robert Stumper L-2557 Luxemburg Luxemburg
    Geöffnet Schließt um 13.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Bei Bedarf kann ein Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi du 24 juillet 2014

relative aux droits et obligations du patient, portant création d'un service national d'information et de médiation dans le domaine de la santé

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