Sich an die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen wenden

Zum letzten Mal aktualisiert am

Aufgabe der Nationalen Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen (Service national d’information et de médiation santé) ist es:

  • die Patienten und Gesundheitsdienstleister insbesondere über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten zu informieren;
  • Streitigkeiten zwischen Patienten und Gesundheitsdienstleistern (Fachkräfte oder Einrichtungen) vorzubeugen und gütlich zu regeln.

Betroffene Personen

Die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen kann zu Informationszwecken konsultiert oder angerufen werden von:

  • jedem Patienten;
  • jeder Person in ihrer Eigenschaft als Vertreter des Patienten bei der Wahrnehmung seiner Rechte (benannte Vertrauensperson, Eltern des minderjährigen Kindes, gesetzlicher Vormund);
  • jeder Person, die im Todesfall über ein Recht auf Zugriff auf die Akte des Patienten und dessen Gesundheitsdaten hat, das heißt: nicht offiziell getrennt lebende Ehepartner, volljährige Kinder, Rechtsnachfolger des Patienten, eingetragener Lebenspartner, Person, die zum Zeitpunkt des Todes mit dem Patienten in einer Lebensgemeinschaft gelebt hat;
  • allen Gesundheitsdienstleistern.

Wird auf das Vermittlungsverfahren zurückgegriffen, kann der Patient bei seinen Formalitäten die Unterstützung eines Begleiters, der keine Fachkraft des Gesundheitswesens sein muss, in Anspruch nehmen.

Kosten

Die Anrufung der Nationalen Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen ist kostenlos.

Vorgehensweise und Details

Information von Patienten und Gesundheitsdienstleistern

Ziel der Nationalen Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen ist es, die Patienten und Gesundheitsdienstleister zu informieren.

Daher können Sie sich über Folgendes erkundigen:

  • die Rechte und Pflichten, die im Bereich des Gesundheitswesens bestehen (freie Wahl des Dienstleisters, Recht auf eine aktualisierte und zugängliche Patientenakte usw.);
  • das luxemburgische Gesundheitssystem, insbesondere die Organisation des Gesundheitssystems und die in Luxemburg für die Ausübung ihrer Tätigkeit zugelassenen Dienstleister;
  • das Vermittlungsverfahren zwischen dem Patienten (oder seinem Hinterbliebenen) und dem Gesundheitsdienstleister bei Streitfällen.

Gleichzeitig fungiert die Stelle auch als nationaler Ansprechpartner bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und arbeitet eng mit der Nationalen Gesundheitskasse (Caisse nationale de santé) zusammen, die für die Kostenerstattung im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zuständig ist.

Klärung von Beschwerden

Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist der gemeinsame und redliche Wille der Parteien, zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Ziel des Vermittlers ist es, die Kommunikation zwischen dem Patienten und dem Gesundheitsdienstleister zu fördern und sie dabei zu unterstützen, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden.

Anrufung der Stelle

Sie können sich schriftlich oder mündlich in einer der 3 Amtssprachen Luxemburgs (Französisch, Deutsch oder Luxemburgisch) an den Vermittler wenden.

Mit einer schriftlichen Vollmacht von Ihnen oder der Person, die Sie vertritt, kann die Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen Folgendes tun:

  • auf alle medizinischen Elemente Ihrer Akte zugreifen; und
  • sich für weitere Auskünfte an die Sozialversicherungsträger oder sonstige Behörden wenden.

Vermittlungsverfahren

Sobald die Beschwerde vorliegt, geht der Vermittler mit dem Einverständnis der Parteien zur Vermittlung über.

Bevor der Vermittler den Vermittlungsauftrag annimmt, kann er ein informelles Treffen zwischen den Parteien vereinbaren, ohne dass deren etwaige Rechtsberater anwesend sind. Wenn der Auftrag angenommen ist, können die Parteien bis zum Abschluss des Verfahrens ihre Berater zur Unterstützung hinzuziehen.

Der Vermittler kann die Parteien zum Zweck der Vermittlung aufsuchen.

Der Vermittler kann mit Zustimmung der Parteien seinerseits die Hilfe eines Sachverständigen in Anspruch nehmen.

Der Versicherer einer der Parteien kann sich in das Vermittlungsverfahren einschalten. Besteht die Möglichkeit, dass die Haftung einer der Parteien im Rahmen des Streitfalls ausgelöst ist, hat die seitens des Versicherten ohne das Einverständnis des Versicherers zugesagte oder versprochene Entschädigung für diesen keine bindende Wirkung.

Unterzeichnung der Einigung

Sobald die Vermittlung eine Gesamt- oder Teileinigung erzielt hat, wird sie, mit Datum und Unterschrift aller Parteien versehen, schriftlich festgehalten. In dieser schriftlichen Einigung sind die genauen Verpflichtungen aufgeführt, die jede Partei eingegangen ist.

Vertraulichkeit

Der Vermittler, seine Mitarbeiter und die Parteien einer Vermittlung sind verpflichtet, Stillschweigen über den Inhalt der Vermittlung zu wahren.

Die Akte wird daher vertraulich behandelt.

Zuständige Kontaktstellen

  • Nationale Informations- und Vermittlungsstelle im Gesundheitswesen

    Adresse:
    11, rue Robert Stumper L-2557 Luxemburg Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 9.00 Uhr
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Dienstag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Mittwoch:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Donnerstag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Freitag:
    9.00 bis 13.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Bei Bedarf kann ein Termin außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Rechte und Pflichten der Patienten

Links

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

Loi du 24 juillet 2014

relative aux droits et obligations du patient, portant création d'un service national d'information et de médiation dans le domaine de la santé

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