Soziale Mietverwaltung
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Zusammenfassung:
Die soziale Mietverwaltung wird von Einrichtungen durchgeführt, die mit dem Staat eine Vereinbarung unterzeichnet haben. Ihr Ziel ist es, Haushalten mit niedrigem Einkommen Mietwohnungen zu erschwinglichen Preisen anzubieten.
Die soziale Mietverwaltung verfolgt 2 Hauptziele:
- einkommensschwachen Haushalten Mietwohnungen zu erschwinglichen Preisen anzubieten; und
- leerstehende Wohnungen in Luxemburg zu nutzen.
Die soziale Mietverwaltung bietet eine Reihe von Vorteilen:
- für die Eigentümer, die ihre Wohnung bedenkenlos zur Verfügung stellen können;
- für Familien in Schwierigkeiten, die die Möglichkeit erhalten, erschwinglichen Wohnraum zu mieten;
- für die Gemeinden, da leerstehende Wohnungen genutzt werden;
- für soziale Akteure auf der Suche nach Wohnraum zu angemessenen Preisen für ihre Kunden.
Betroffene Personen
Jeder Privateigentümer einer in Luxemburg gelegenen Immobilie, der auf der Suche nach Bewohnern für seine Immobilie ist, kann mit einer Einrichtung Kontakt aufnehmen, die mit dem Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung eine Vereinbarung für die soziale Mietverwaltung unterzeichnet hat.
Bei diesen Einrichtungen kann es sich handeln um:
- Gemeinden;
- Gemeindeverbände;
- Sozialämter;
- Stiftungen;
- Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL);
- Sozialunternehmen, deren Gesellschaftszweck die Förderung der Wohnungswirtschaft ist;
- öffentliche Bauträger.
Diese Einrichtungen unterzeichnen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung. Sie können dann Wohnungen von privaten Eigentümern mieten, um sie Personen zur Verfügung zu stellen, die Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden (häufig Haushalte mit bescheidenem Einkommen).
Diese Organisationen betreuen die Menschen in Schwierigkeiten, um ihre Chancen zu erhöhen, gegebenenfalls wieder in eine nicht subventionierte Wohnung zurückzukehren. Diese soziale Betreuung der Mieter wird mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen umgesetzt.
Vorgehensweise und Details
Einrichtungen, die eine Vereinbarung für die soziale Mietverwaltung unterzeichnet haben
Zu den 35 Einrichtungen, die eine Vereinbarung für die soziale Mietverwaltung unterzeichnet haben, gehören:
- Gemeindeverwaltung von Esch-sur-Alzette
- Gemeindeverwaltung von Diekirch
- Gemeindeverwaltung von Mondorf
- Arcus - Kanner, Jugend a Famill ASBL
- Cohabitage ASBL
- Comité nationale de défense sociale CNDS ASBL
- Coopérations SIS
- Rotes Kreuz Luxemburg
- Femmes en détresse ASBL
- Fondation Caritas Luxembourg Accueil et Solidarité ASBL
- Fondation Jugend- an Drogenhëllef
- Fondation Maison de la Porte Ouverte (FMPO)
- Fondation pour l’accès au logement (FAL)
- Fondation Pro Familia
- Gutt wunnen ASBL
- Habitat et Humanisme Luxembourg ASBL
- Inter-Actions
- Liewen Dobaussen ASBL
- Life ASBL
- Luxitania ASBL
- Gemeinsames Sozialamt von Bettembourg, Frisange und Roeser
- Sozialamt Centre-Est
- Sozialamt Dudelange
- Sozialamt Mamer
- Sozialamt Nordstad
- Sozialamt Resonord
- Sozialamt Schifflange
- Sozialamt Wiltz
- Solina - Solidarité-Jeunes ASBL
- Stëmm vun der Strooss ASBL
- Gemeindeverband „De Réidener Kanton“
- Gemeindeverband Kordall (SIKOR)
- Télos éducation ASBL
- Wunnéngshëllef ASBL
- Wunnzierkel ASBL
Gestaltung eines Mietverhältnisses im Rahmen der sozialen Mietverwaltung
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind und diese vermieten möchten, können Sie mit einer der oben genannten zugelassenen Einrichtungen Kontakt aufnehmen. Im Gegenzug dafür, dass Sie eine Miete beziehen, die weit unter den Marktpreisen liegt, kommen Sie in den Genuss einer Reihe von Vorteilen.
Sie schließen einen Mietvertrag direkt mit der zugelassenen Einrichtung und nicht mit dem Bewohner. Die Einrichtung wählt daraufhin einen Bewohner nach Kriterien aus, die ihren sozialen Zielen entsprechen.
Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Miete jeden Monat gezahlt wird, auch wenn die Wohnung nicht bewohnt ist.
Die Betreuung des Bewohners wird von der zugelassenen Einrichtung übernommen, ebenso wie kleinere Instandhaltungsarbeiten am Mietobjekt.
Die Höhe der Miete liegt unter der marktüblichen Miete und wird von Fall zu Fall festgelegt.
Der Bewohner der Immobilie muss von einem Sozialdienst empfohlen werden. Er wird von einem Team von Fachleuten aus dem sozialen Bereich betreut, das ihn während der gesamten Vertragslaufzeit begleitet und bei Bedarf eingreift.
Am Ende des Mietverhältnisses führt die zugelassene Einrichtung eine Bestandsaufnahme durch, wodurch garantiert wird, dass Sie Ihre Immobilie in dem Zustand zurückerhalten, in dem Sie sie vermietet haben.
Vorteile der sozialen Mietverwaltung für den Eigentümer
Die Vermietung Ihrer unbewohnten Immobilie durch eine zugelassene Einrichtung hat mehrere Vorteile für Sie:
- garantierte Miete: Die Zahlung der Miete ist jeden Monat garantiert, auch wenn die Wohnung nicht bewohnt ist;
- Steuerbefreiung: Sie kommen in den Genuss einer Steuerbefreiung von 75 % auf Nettomieteinnahmen;
- Betreuung des Bewohners: Der Bewohner der Immobilie wird von einem Team von Fachleuten aus dem sozialen Bereich betreut, das ihn während der gesamten Vertragslaufzeit begleitet und bei Bedarf eingreift;
- Verfügbarkeit der Immobilie: Sollten Sie die Wohnung für sich selbst oder für Ihre Familie benötigen, wird die Immobilie in kürzester Zeit wieder verfügbar sein. Die Bewohner der Immobilie erhalten über die zugelassene Einrichtung eine andere Unterkunft;
- Instandhaltung: Die zugelassenen Einrichtungen verfügen über technische Teams, die regelmäßige Kontrollbesuche vor Ort und kleinere Instandhaltungsarbeiten an der Immobilie durchführen. In einigen Fällen kann vor dem Erstbezug eine Instandsetzung der Immobilie durchgeführt werden.
Vorteile der sozialen Mietverwaltung für den Mieter
Die soziale Mietverwaltung ermöglicht einkommensschwachen Familien:
- fachkundige Unterstützung für ihr persönliches Projekt zu erhalten;
- ihre Situation dank einer erschwinglichen Miete zu stabilisieren.
Vorteile der sozialen Mietverwaltung für die zugelassenen Einrichtungen
Die zugelassenen Einrichtungen erhalten vom Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung einen finanziellen Beitrag von 120 Euro pro Monat und pro Wohnung zur Deckung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten, die in direktem Zusammenhang mit den Wohnungen stehen.
Die Gemeinden haben einen zusätzlichen finanziellen Vorteil, nämlich eine Haushaltszuweisung von 2.500 Euro pro Wohnung, die im Rahmen der sozialen Mietverwaltung auf dem Gebiet der Gemeinde verwaltet wird.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung
- Adresse:
-
4, place de l'Europe
L-1499
Luxemburg
Luxemburg
Postfach L-2916
- Telefon:
- (+352) 247 84 819
- Fax:
- (+352) 247 84 840
- E-Mail:
- info@ml.public.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
-
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
- Adresse:
- 11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 80 02 10 10
Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
- Fax:
- (+352) 45 88 44
- E-Mail:
- info@ml.etat.lu
- Website:
- http://www.logement.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet à 8h00
- Dienstag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Mittwoch:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Donnerstag:
- Geschlossen
- Freitag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8h00 à 12h00, 13h30 à 16h00
Donnerstags nur nach Terminvereinbarung -
Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Unterstützungseinheit für Stadtplanung und Umweltwesen (CFUE)
- Adresse:
- 4, place de l’Europe L-1499 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- cfue@mat.etat.lu
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Weitere Informationen
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Gestion locative sociale
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Logement donné en location
sur le site de l’Administration des contributions directes
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Pacte Logement 2.0
sur logement.lu
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Brochure "Propriétaires - Redonnez vie à votre bien immobilier"
sur logement.lu
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 4 décembre 1967
concernant l'impôt sur le revenu
-
Loi du 7 août 2023
relative au logement abordable
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