Bereiten Sie Ihren Ruhestand rechtzeitig vor
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Die Schätzung einer Altersrente beantragen
Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente oder vorgezogenen Altersrente vornehmen. Diese Dienstleistung umfasst:
- die Rekonstruktion Ihres Versicherungsverlaufs;
- die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;
- eine Schätzung der Höhe Ihrer Rente zu maximal 2 Eintrittsdaten:
- zum Datum des ermittelten Beginns; und/oder
- zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.
- zum Datum des ermittelten Beginns; und/oder
Um eine Rentenschätzung zu erhalten, müssen Sie unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars bei der CNAP einen Antrag stellen. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Belege beigefügt sind. Die Antwortfrist hängt von der Komplexität Ihrer Situation ab.
Die CNAP erstellt keine Schätzungen für die Hinterbliebenenrente.
Die Altersrente beantragen
Eine vorgezogene Altersrente beantragen
Je nach Versicherungsverlauf, Dauer der Einzahlung und Alter haben Sie auch die Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente ab 57 Jahren zu beantragen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie ein nichtansässiger Arbeitnehmer sind, der Beiträge in das Rentensystem in Luxemburg eingezahlt hat, haben Sie die gleichen Rechte wie ein ansässiger Arbeitnehmer.
Bei der Berechnung der vorgezogenen Altersrente werden die anerkannten Jahre Ihres Versicherungsverlaufs und die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt.
Die Altersrente als Nichtansässiger in Anspruch nehmen
Wenn Sie ein nichtansässiger Arbeitnehmer sind, das heißt eine Person, die in Luxemburg arbeitet, aber in einem anderen Land lebt, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie Personen, die in Luxemburg wohnen.
Ihren Rentenantrag stellen Sie in der Regel beim zuständigen Träger Ihres Wohnsitzlandes.
Dieser Träger wird sich mit den anderen beteiligten Ländern koordinieren (wenn Sie in mehreren europäischen Ländern gearbeitet und Beiträge gezahlt haben), um Ihre Rente zu berechnen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie mehrere Teilrenten erhalten, eine aus jedem Land, in dem Sie Beiträge gezahlt haben.
Einen Nachkauf von Versicherungszeiten beantragen
Der Nachkauf von Versicherungszeiten ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Bedingungen, Ihre Beitragsbilanz zu vervollständigen, entweder um familienbedingte Erwerbsunterbrechungen oder -reduzierungen abzudecken oder für Zeiten, in denen Sie in ausländischen oder internationalen Rentensystemen versichert waren.
Damit Ihr Antrag auf Nachkauf von Versicherungszeiten zulässig ist:
- müssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtversicherungszeit nachweisen;
- dürfen Sie keine persönliche Rente beziehen;
- dürfen Sie zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 65 Jahre sein;
- müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft sein.
Studienzeiten sind vom Nachkauf ausgeschlossen.
Arbeiten im Ruhestand
Nach luxemburgischem Recht können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Altersrente mit einem Berufseinkommen kumulieren, unabhängig davon, ob Sie in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten.
Es ist wichtig, dass Sie die damit zusammenhängenden Vorschriften verstehen, um unerwartete Kürzungen oder Aussetzungen Ihrer Rente zu vermeiden.
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