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Die Schätzung einer Altersrente beantragen

Auf Antrag kann die Nationale Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP) eine Schätzung Ihrer Altersrente oder vorgezogenen Altersrente vornehmen. Diese Dienstleistung umfasst:

  • die Rekonstruktion Ihres Versicherungsverlaufs;
  • die Berechnung des frühesten Datums, an dem Ihre Altersrente oder vorgezogene Altersrente beginnen wird;
  • eine Schätzung der Höhe Ihrer Rente zu maximal 2 Eintrittsdaten:
    • zum Datum des ermittelten Beginns; und/oder
    • zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl.

Um eine Rentenschätzung zu erhalten, müssen Sie unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars bei der CNAP einen Antrag stellen. Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Belege beigefügt sind. Die Antwortfrist hängt von der Komplexität Ihrer Situation ab.

Die CNAP erstellt keine Schätzungen für die Hinterbliebenenrente.

Eine Schätzung der Altersrente / der vorgezogenen Altersrente beantragen

Die Altersrente beantragen

In Abhängigkeit von Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrem Alter können Sie die Altersrente ab 65 Jahren beantragen.

Die Höhe der Altersrente richtet sich nach der Anzahl der anerkannten Jahre in Ihrem Versicherungsverlauf und den eingezahlten Rentenversicherungsbeiträgen.

Eine Altersrente ab dem Alter von 65 Jahren beantragen

Eine vorgezogene Altersrente beantragen

Je nach Versicherungsverlauf, Dauer der Einzahlung und Alter haben Sie auch die Möglichkeit, die vorgezogene Altersrente ab 57 Jahren zu beantragen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie ein nichtansässiger Arbeitnehmer sind, der Beiträge in das Rentensystem in Luxemburg eingezahlt hat, haben Sie die gleichen Rechte wie ein ansässiger Arbeitnehmer.

Bei der Berechnung der vorgezogenen Altersrente werden die anerkannten Jahre Ihres Versicherungsverlaufs und die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt.

Eine vorgezogene Altersrente ab dem Alter von 57 oder 60 Jahren beantragen

Die Altersrente als Nichtansässiger in Anspruch nehmen

Wenn Sie ein nichtansässiger Arbeitnehmer sind, das heißt eine Person, die in Luxemburg arbeitet, aber in einem anderen Land lebt, haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie Personen, die in Luxemburg wohnen.

Ihren Rentenantrag stellen Sie in der Regel beim zuständigen Träger Ihres Wohnsitzlandes.

Dieser Träger wird sich mit den anderen beteiligten Ländern koordinieren (wenn Sie in mehreren europäischen Ländern gearbeitet und Beiträge gezahlt haben), um Ihre Rente zu berechnen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie mehrere Teilrenten erhalten, eine aus jedem Land, in dem Sie Beiträge gezahlt haben.

Eine Altersrente als nichtansässige Person (einschließlich Grenzgänger) beantragen

Einen Nachkauf von Versicherungszeiten beantragen

Der Nachkauf von Versicherungszeiten ermöglicht es Ihnen unter bestimmten Bedingungen, Ihre Beitragsbilanz zu vervollständigen, entweder um familienbedingte Erwerbsunterbrechungen oder -reduzierungen abzudecken oder für Zeiten, in denen Sie in ausländischen oder internationalen Rentensystemen versichert waren.

Damit Ihr Antrag auf Nachkauf von Versicherungszeiten zulässig ist:

  • müssen Sie mindestens 12 Monate Pflichtversicherungszeit nachweisen;
  • dürfen Sie keine persönliche Rente beziehen;
  • dürfen Sie zum Zeitpunkt des Antrags nicht älter als 65 Jahre sein;
  • müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums wohnhaft sein.

Studienzeiten sind vom Nachkauf ausgeschlossen.

Einen Nachkauf von Versicherungszeiten beantragen

Arbeiten im Ruhestand

Nach luxemburgischem Recht können Sie unter bestimmten Bedingungen Ihre Altersrente mit einem Berufseinkommen kumulieren, unabhängig davon, ob Sie in Teilzeit oder in Vollzeit arbeiten.

Es ist wichtig, dass Sie die damit zusammenhängenden Vorschriften verstehen, um unerwartete Kürzungen oder Aussetzungen Ihrer Rente zu vermeiden.

Als Empfänger einer Altersrente arbeiten

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