Standesamtlich heiraten
Zum letzten Mal aktualisiert am
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eheschließung?
Um in Luxemburg standesamtlich heiraten zu können:
- müssen Sie und Ihr Partner mindestens 18 Jahre alt sein, es sei denn, Sie haben eine Genehmigung des Vormundschaftsrichters; und
- muss einer von Ihnen seinen offiziellen Wohnsitz in Luxemburg haben.
Sie können sowohl verschiedengeschlechtlich als auch gleichgeschlechtlich sein und egal welche Staatsangehörigkeit besitzen.
Zu erledigende Behördengänge
Sie müssen vorab mehrere Behördengänge erledigen.
Sie müssen in der Gemeinde heiraten, in der einer von Ihnen seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Je nach zuständiger Gemeinde müssen Sie persönlich im Standesamt vorstellig werden, um die Formulare mit den zu erledigenden Schritten und die Liste der vorzulegenden Unterlagen zu erhalten.
Wenden Sie sich daher bitte direkt an Ihre Gemeinde, um Informationen über die Modalitäten für die Abholung und Einreichung Ihrer Heiratsakte zu erhalten.
Anschließend muss sich einer von Ihnen zur Gemeindeverwaltung seines Wohnortes begeben, wo die standesamtliche Trauung stattfinden wird, um dem Standesbeamten persönlich eine Reihe von erforderlichen Unterlagen vorzulegen, darunter:
- Ihre gültigen Ausweispapiere;
- eine vollständige Kopie Ihrer Geburtsurkunden (mit Angabe der Namen Ihrer Eltern), die:
- vor weniger als 6 Monaten ausgestellt wurde;
- von der Gemeinde Ihres Geburtsorts ausgestellt wurde;
- ein Ehefähigkeitszeugnis (nur für ausländische Staatsangehörige);
- Ihre Wohnsitzbescheinigungen.
Das Datum der Hochzeit wird bei Einreichung aller erforderlichen Unterlagen festgelegt.
Diese Dokumente müssen spätestens einen Monat vor dem geplanten Hochzeitstermin beim Standesamt eingereicht werden.
Vor jeder Eheschließung muss ein Aufgebot bestellt werden, das ab Eingang der erforderlichen Unterlagen 10 Tage lang an folgenden Stellen aushängt:
- in Ihrer Wohnsitzgemeinde; und
- im Standesamt der Gemeinde, in der Ihre Ehe geschlossen werden soll.
Wenn Sie Arbeitnehmer oder Auszubildender sind, haben Sie bei Ihrer Heirat Anspruch auf 3 Tage Sonderurlaub aus persönlichen Gründen.
Rechtliche und steuerliche Auswirkungen
Die Ehe bringt für die Ehepartner während der gesamten Dauer der Ehe rechtliche Konsequenzen mit sich. Als Ehepaar unterliegen Sie zwingend einem Güterstand.
Dieser bestimmt die Verwaltung Ihres Vermögens und Ihrer Schulden während der Ehe. Wenn Sie keinen Ehevertrag vor einem Notar geschlossen haben, gilt für Sie automatisch der Güterstand der gesetzlichen Gütergemeinschaft.
Es steht Ihnen jedoch frei, Ihren Güterstand vor und während Ihrer Ehe zu wählen und/oder zu ändern.
Wenn Sie in Luxemburg wohnen oder Grenzgänger sind, können Sie auch unter gewissen Voraussetzungen entscheiden, wie Sie besteuert werden:
- individuell: Sie gelten als alleinstehend und werden in Steuerklasse 1 auf Ihr eigenes Einkommen besteuert; oder
- individuell mit Neuverteilung des Einkommens zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner; oder
- gemeinsam: Sie gelten beide als ein einziger Steuerpflichtiger und werden automatisch in Steuerklasse 2 besteuert.
Unter bestimmten Bedingungen können Personen, die in Luxemburg wohnen, im Ausland heiraten. Eine im Ausland geschlossene Ehe muss in den meisten Fällen anerkannt werden, damit sie in Luxemburg wirksam wird.
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.