Standesamtlich heiraten
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eheschließung?
Zu erledigende Behördengänge
Sie müssen vorab mehrere Behördengänge erledigen.
Sie können in einer Gemeinde heiraten, in der einer von Ihnen seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Einer von Ihnen beiden muss im Rathaus seines Wohnortes vorstellig werden und dem Standesbeamten persönlich folgende Dokumente und Informationen übergeben:
- Ihre gültigen Ausweispapiere;
- eine vollständige Kopie Ihrer Geburtsurkunde, die vor weniger als 6 Monaten ausgestellt wurde;
- ein Ehefähigkeitszeugnis;
- Ihre nationalen Identifikationsnummern;
- Ihre Wohnsitzbescheinigungen.
Das Datum der Hochzeit wird bei Einreichung aller erforderlichen Unterlagen festgelegt.
Jede beabsichtigte Eheschließung muss öffentlich bekannt gemacht werden. Dies geschieht durch einen 10-tägigen Aushang im Standesamt der Wohnsitzgemeinde der zukünftigen Eheleute. Der Aushang erfolgt, sobald die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt der Gemeinde eingegangen sind, in der die Eheschließung stattfinden soll. Diese Dokumente müssen spätestens einen Monat vor dem geplanten Hochzeitstermin beim Standesamt eingereicht werden.
Die Eheschließung gilt als Vertrag zwischen 2 Personen, die sich vereinen möchten. Dies hat rechtliche Folgen für das Ehepaar, die für die gesamte Dauer der Ehe gelten.
Jede durch einen Arbeitsvertrag gebundene Person hat Anspruch auf Sonderurlaub aus persönlichen Gründen. Wenn Sie also Arbeitnehmer (oder Auszubildender) sind, haben Sie Anspruch auf einen Sonderurlaub von 3 Tagen. Das Gleiche gilt für Ihren Ehepartner.
Rechtliche und steuerliche Auswirkungen
Als Ehepaar unterliegen Sie zwangsläufig einem Güterstand. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, das Ihre finanziellen Interessen regelt und festlegt, wie Ihr Vermögen sowie Ihre Schulden während Ihrer Ehe verwaltet werden. Wenn Sie keinen Ehevertrag geschlossen haben, gilt für Sie automatisch der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft.
Sie können vor und während Ihrer Ehe Ihren Güterstand nach Ihren Vorstellungen wählen und ändern.
Wenn Sie in Luxemburg wohnen oder Grenzgänger sind, können Sie auch entscheiden, wie Sie besteuert werden. Sie können zwischen folgenden Besteuerungsarten wählen:
- der individuellen Besteuerung: Die Ehepartner gelten als alleinstehend und werden in Steuerklasse 1 auf ihr eigenes Einkommen besteuert;
- der gemeinsamen Besteuerung: Das Ehepaar gilt als ein einziger Steuerpflichtiger und wird automatisch in Steuerklasse 2 besteuert.
Als verheiratete Steuerpflichtige haben Sie unter bestimmten Bedingungen die Wahl zwischen:
- einer gemeinsamen Besteuerung;
- einer rein individuellen Besteuerung;
- einer individuellen Besteuerung mit Neuverteilung der Einkommen zwischen den Eheleuten.
Unter bestimmten Bedingungen können Personen, die in Luxemburg wohnen, auch im Ausland heiraten.
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