Finanzielle Unterstützung für den Bau von nachhaltigem Wohnraum beantragen (PRIMe House 2017)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Umweltamt (Administration de l'environnement) gewährt Zuschüsse für die Durchführung von Investitionsprojekten, die folgendes Ziel haben:

Die Regelung PRIMe House 2017 gilt insbesondere für den Bau von neuem nachhaltigem Wohnraum, für den zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2021 eine Baugenehmigung beantragt wurde.

Die Beihilfeanträge sind nach Durchführung der Arbeiten bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einzureichen.

Anmerkung: Die PRIMe-House-Hilfen können nur einmal und nur für Wohngebäude in Luxemburg gewährt werden.

Zielgruppe

Anspruchsberechtigte Personen

Die PRIMe-House-Hilfen können von folgenden Personen für Wohngebäude in Luxemburg beantragt werden:

  • von natürlichen Personen;
  • von privatrechtlichen juristischen Personen;
  • von öffentlich-rechtlichen juristischen Personen mit Ausnahme des Staates.

Der Antrag kann auch vom gesetzlichen Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen eingereicht werden, sofern er selbst Teil dieses Zusammenschlusses ist.

Der Antrag kann auch von dem oder den Eigentümern der Wohneinheit eingereicht werden, außer bei einem Eigentümerwechsel, wenn der neue Eigentümer der Wohneinheit und/oder der technischen Anlagen zugunsten des ehemaligen Eigentümers, der die Investitionen getätigt hat, auf die besagte Hilfe verzichtet.

Förderungsfähige Arbeiten

Die PRIMe-House-Hilfen können beantragt werden für den Bau von:

  • Einfamilienhäusern; oder
  • Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. 

Voraussetzungen

Nur Wohngebäude (in ihrer Gesamtheit oder teilweise), deren Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2021 beantragt wurde, fallen unter dieses Förderprogramm.

Zudem müssen die Gebäude bestimmte technische Kriterien erfüllen (Anhang 2 der großherzoglichen Verordnung vom 23. Dezember 2016).

Um in den Genuss der PRIMe-House-Hilfen für ein Neubauvorhaben zu gelangen, müssen mindestens 60 % der erzielbaren Punkte für die Auswahl von 46 LENOZ-Nachhaltigkeitskriterien (Lëtzebuerger Nohaltegkeets-Zertifizéierung fir Wunngebaier) in jeder der Kategorien „Ökologie“, „Gebäude und technische Anlagen“ und „Funktionalität“ erreicht werden.

Je nach Typologie des Gebäudes und Jahr der Beantragung der Baugenehmigung sind zusätzliche Sonderbedingungen einzuhalten. Das betrifft insbesondere die Nachhaltigkeitskriterien 4.1.1 und 5.8.1 in Anhang 2 des Gesetzestextes.

Fristen

Die Anträge sind nach Beendigung der Arbeiten innerhalb von 4 Jahren, gerechnet ab dem 31. Dezember des Kalenderjahres, auf das sich die Rechnung bezieht, bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen einzureichen.

Die Rechnungen müssen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. Dezember 2024 (einschließlich) ausgestellt worden sein.

Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2026 einzureichen.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Der Antrag muss nach Abschluss der Arbeiten eingereicht werden, und zwar unter Verwendung einer der folgenden Methoden:

  • online über die Plattform MyGuichet.lu oder die App MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den Folgendes benötigt wird:
    • ein LuxTrust-Produkt (Token, Smartcard oder Signing Stick); oder
    • ein elektronischer Personalausweis (eID);
  • durch Zusendung (vorzugsweise per Einschreiben) oder persönliche Abgabe des entsprechenden Formulars bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (siehe „Online-Dienste und Formulare“):
    • wenn Sie eine Privatperson sind: das Antragsformular DEPA-2017 natürliche Person; oder
    • wenn Sie eine juristische Person sind: das Antragsformular DEPA-2017 juristische Person.

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

Bezieht sich der Antrag auf eine (Mit-)Eigentümergemeinschaft oder eine Gemeinschaftsanlage:

  • Anhang COLL-2017;
  • Vollmacht aller Eigentümer;
  • Liste der Wohnungen mit Angabe der Energiebezugsfläche pro Wohnung, abzüglich der gemeinschaftlichen Teile.

Die Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen kann von der antragstellenden Person jeden Beleg verlangen, den sie für die Bearbeitung des Antrags als erforderlich erachtet.

Wird die Unterstützung bewilligt, können die Anträge jederzeit neu geprüft werden.

Höhe des Zuschusses

Die bewilligten Beträge werden auf der Grundlage der im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz angegebenen Energiebezugsfläche berechnet.

Bei Einfamilienhäusern wird die Energiebezugsfläche mit der Höhe der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen spezifischen finanziellen Hilfe multipliziert.

Bei Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus wird die Energiebezugsfläche der Wohnung – nach Abzug der gemeinschaftlichen Teile – mit der Höhe der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen spezifischen finanziellen Hilfe multipliziert.

Für Wohngebäude, für die zwischen dem 1. Januar 2017 und einschließlich dem 31. Dezember 2021 eine Baugenehmigung beantragt wurde, sehen die finanziellen Hilfen wie folgt aus:

Energiebezugsfläche (m2)

Finanzielle Unterstützung (Euro/m2)

Einfamilienhaus

I

bis zu 150

160

Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Energiebezugsfläche von höchstens 1.000 m2

I

bis zu 80

140

II

zwischen 80 und 120   

85

Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einer Energiebezugsfläche über 1.000 m2

I

bis zu 80

100

II

zwischen 80 und 120

55

Legende:

I: Die Sätze der finanziellen Unterstützung werden bis 150 m2 der Energiebezugsfläche des Einfamilienhauses und bis 80 m2 der Energiebezugsfläche der Wohnung ohne die gemeinschaftlichen Teile angewandt.

II: Die Sätze der finanziellen Unterstützung werden für den Bereich der Energiebezugsfläche der Wohneinheit zwischen 80 m2 und 120 m2 ohne die gemeinschaftlichen Teile angewandt.

Die in der oben stehenden Tabelle genannte finanzielle Hilfe wird bei neuen nachhaltigen Wohnungen, für die die Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2019 beantragt wird und die nur 8 Punkte beim LENOZ-Nachhaltigkeitskriterium „Aufbau und Abbaufähigkeit“ der Kategorie „Gebäude und technische Anlagen“ (Ziffer 5.8.1 von Anhang 2 der großherzoglichen Verordnung vom 23. Dezember 2016) erreichen, um 20 % gekürzt.

Der Betrag der Unterstützung darf die Obergrenze von 24.000 Euro für ein Einfamilienhaus und von 14.600 Euro für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus nicht überschreiten.

Auszahlung der Unterstützung

Die finanzielle Unterstützung wird in der Regel direkt auf das Konto der antragstellenden Person überwiesen.

Wird die finanzielle Unterstützung vom gesetzlichen Vertreter eines Zusammenschlusses von natürlichen oder juristischen Personen beantragt, wird sie direkt auf das Konto des gesetzlichen Vertreters überwiesen, der den betreffenden natürlichen oder juristischen Personen dann unverzüglich ihren jeweiligen Anteil auf ihr Bankkonto überweisen muss.

Eine Kopie dieser Überweisungen muss der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen übermittelt werden.

Rückzahlung der Unterstützung

Wurde die Hilfe der antragstellenden Person bereits überwiesen, muss diese sie zurückzahlen, wenn:

  • sie falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, um die Hilfe zu bekommen; oder
  • sie der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen nicht die verlangte Erklärung bzw. die verlangten Auskünfte oder Dokumente zukommen lässt.

Online-Dienste und Formulare

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Meine Daten

Zuständige Kontaktstellen

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

  • Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen

    Adresse:
    11, rue de Hollerich L-1741 Luxemburg Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 8002 10 10
    Telephonischer Empfang: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr
    Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8.00 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr, 13.30 bis 16.00 Uhr
    Donnerstag:
    Geschlossen
    Donnerstags nur nach Terminvereinbarung

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Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Eine kostenlose und neutrale Grundberatung in Sachen Energieeffizienz, nachhaltiges Wohnen und erneuerbare Energien beantragen Einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz eines Wohngebäudes (Energiepass) ausstellen lassen Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten einer Energieberatung durch einen zugelassenen Energieberater beantragen (PRIMe House 2017) Zinssubvention Eine finanzielle Unterstützung für technische Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen beantragen (PRIMe House 2017)

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