Bereiten Sie Ihren nächsten Urlaub mithilfe von MyGuichet.lu unbesorgt vor

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Die Winterferien nähern sich mit großen Schritten. Damit Sie so entspannt wie möglich ins Ausland reisen können, bietet Ihnen MyGuichet.lu die Möglichkeit, bestimmte Vorbereitungen mit nur wenigen Klicks direkt online zu treffen.

Ausweisdokumente

Wenn Sie eine Auslandsreise planen:

  • erkundigen Sie sich rechtzeitig über die für Ihr Zielland erforderlichen Reisedokumente; und
  • vergewissern Sie sich, dass diese Dokumente noch gültig sind.

Ist Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass abgelaufen, beantragen Sie schnellstmöglich einen neuen. Mit MyGuichet.lu können Sie die Gebühren für Ihr neues Ausweisdokument ganz einfach online bezahlen, und das bis zu 6 Monate vor der Beantragung.

Hierbei handelt es sich um Vorgänge ohne Authentifizierung, das heißt, dass sie ohne vorherige Anmeldung mit einem LuxTrust-Produkt oder einem elektronischen Personalausweis (eID) durchgeführt werden können.

Nähere Informationen zur Beantragung sowie die Direktlinks zu den MyGuichet.lu-Vorgängen für die Beantragung von Ausweisdokumenten finden Sie auf unseren Informationsseiten auf Guichet.lu.

Neben der Online-Zahlung können Sie mit MyGuichet.lu auch einen Termin in der Bürgerberatungsstelle von Guichet.lu oder im Amt für Reisepässe vereinbaren, um Ihre neuen Ausweisdokumente zu beantragen und abzuholen. Auch hierbei handelt es sich um einen schnellen Vorgang, der keine Authentifizierung erfordert.

Lëtzebuerger am Ausland

Bei einem Auslandsaufenthalt können Sie im Falle von Unannehmlichkeiten (Unfall, Notwendigkeit eines Rücktransports oder vorläufiger Reisedokumente usw.) konsularische Hilfe beantragen.

Um diese Hilfe unter den bestmöglichen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, können Sie Ihren Aufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Kooperation und Außenhandel (MAE) melden. Auf diese Weise können die luxemburgischen Behörden Ihnen schneller helfen!

Mit dem Vorgang „Lëtzebuerger am Ausland“ auf MyGuichet.lu ist Ihr Aufenthalt im Nu gemeldet. Er ist mit und ohne Authentifizierung möglich.

Mehr zu den Vorteilen einer solchen Meldung und den Direktlink zum Vorgang auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Wenn Sie unsere mobile App MyGuichet.lu heruntergeladen und mit Ihrem privaten Bereich verknüpft haben, können Sie den Vorgang auch direkt von Ihrem Smartphone oder Tablet aus durchführen.

Sozialversicherungspapiere

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie während eines vorübergehenden Aufenthalts in den Ländern der Europäischen Union (EU) wie auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz unter denselben Bedingungen und zum selben Tarif wie die in diesen Ländern versicherten Personen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Die Zusendung einer Karte kann bis zu 3 Wochen dauern. Im Falle eines verspäteten Antrags kann die Karte durch eine vorläufige Bescheinigung ersetzt werden, die:

Nähere Informationen zur Sozialversicherungskarte sowie den Direktlink zur Beantragung einer vorläufigen Bescheinigung auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Bei einem Aufenthalt in einem Land, das mit Luxemburg ein bilaterales Abkommen geschlossen hat, müssen Sie zudem beim Sozialversicherungsträger des Aufenthaltsortes eine Bescheinigung vorlegen. Dieses Dokument bescheinigt Ihren Anspruch auf die während Ihres Aufenthalts benötigten Sachleistungen.

Diese Bescheinigung kann jederzeit online beantragt werden:

  • über MyGuichet.lu – mit oder ohne Authentifizierung; oder
  • über unsere App.

Nähere Informationen zu diesen ungeplanten Gesundheitsdienstleistungen und den Direktlink zum Antrag auf eine Bescheinigung auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Beschwerdeformular für Fluggäste

Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, haben Sie beispielsweise in folgenden Fällen Anspruch auf eine Entschädigung:

  • Nichtbeförderung;
  • Flugannullierung;
  • erhebliche Verspätung eines Fluges.

In einem solchen Fall können Sie eine Beschwerde bei der Fluggesellschaft einreichen. Wenn Sie dann innerhalb von 2 Monaten keine bzw. eine nicht zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Direktion für Verbraucherschutz wenden.

Mit MyGuichet.lu können Sie Ihre Beschwerde ganz einfach online einreichen. Der Vorgang ist mit oder ohne vorherige Authentifizierung möglich.

Weitere Informationen über Ihre Fluggastrechte und den direkten Link zum Beschwerdevorgang auf MyGuichet.lu finden Sie auf unserer Informationsseite auf Guichet.lu.

Auf Guichet.lu finden Sie auch weitere nützliche Informationen über die Rechte und Pflichten von Reisenden.