Einen Auslandsaufenthalt beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel (MAE) melden (Lëtzebuerger am Ausland)
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Bei kurzen oder längeren Reisen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Unannehmlichkeiten kommt.
Luxemburgische Staatsangehörige haben dann die Möglichkeit, bei einer zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung konsularische Unterstützung zu beantragen.
Um diese Unterstützung zu den bestmöglichen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Reisen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu melden, das dann schneller reagieren kann.
Betroffene Personen
Luxemburgische Staatsangehörige, die sich vorübergehend (kurz- oder langfristig) oder dauerhaft im Ausland aufhalten, können ihren vorübergehenden Auslandsaufenthalt melden.
Luxemburger, die Luxemburg verlassen und ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen, haben ebenfalls die Möglichkeit, dies beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel zu melden.
Die Meldung ist freiwillig.
Kosten
Die Meldung ist kostenlos.
Vorgehensweise und Details
Aufenthaltsmeldung
Die Meldung Ihres Aufenthalts oder Wohnsitzes im Ausland erfolgt über einen Online-Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“).
Wenn Sie über einen privaten Bereich auf MyGuichet.lu verfügen und diesen mit der App gekoppelt haben, können Sie die Meldung Ihres Aufenthalts auch über die App vornehmen.
Auf diese Weise können Sie:
- den vorübergehenden Aufenthalt melden, den Sie planen; oder
- angeben, ob Sie beabsichtigen, dauerhaft im Ausland zu wohnen.
Sie geben verschiedene Auskünfte (einige sind freiwillig):
- die Art des geplanten Aufenthalts:
- vorübergehender Aufenthalt, mit einer oder mehreren Etappen;
- dauerhafter Wohnsitz im Ausland;
- die Adresse(n) Ihres bzw. Ihrer Aufenthaltsorte im Ausland sowie den Zeitraum des Aufenthalts;
- das Fortbewegungsmittel, das Sie nutzen, um ins Ausland zu gelangen;
- Ihre personenbezogenen Daten (nationale Identifikationsnummer, Name, Vorname);
- ob Sie sich allein dort aufhalten oder in Begleitung sind;
- eine E-Mail-Adresse zwecks Kontaktaufnahme;
- eine Kontaktperson;
- usw.
Sie haben auch die Möglichkeit, dem Ministerium Kommentare und Anmerkungen zukommen zu lassen, wie zum Beispiel Ihre Krankenversicherung, den Namen Ihres Hotels, besondere Bedürfnisse.
Wenn sich der Aufenthalt über mehrere Länder oder Orte innerhalb eines Landes erstreckt, kann eine einzige Meldung für alle Reiseziele abgegeben werden.
Genauso ist es möglich, für einen Aufenthalt mehrere Personen anhand einer einzigen Meldung zu melden. So kann zum Beispiel bei einer Klassenfahrt oder einer organisierten Reise eine einzige Person alle Teilnehmer melden.
Die abgegebene Meldung kann jederzeit annulliert oder geändert werden.
Nutzen der Aufenthaltsmeldung
Die Meldung Ihres Aufenthalts oder Ihres ständigen Wohnsitzes im Ausland beim Ministerium kann in mehrerlei Hinsicht nützlich sein:
- Die normalen konsularischen Leistungen der diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind leichter umzusetzen (Verlustanzeige für Dokumente und Ausstellung eines neuen Dokuments).
- Wenn Sie konsularische Unterstützung benötigen, können das Ministerium und die diplomatischen und konsularischen Vertretungen schneller reagieren.
- Bei Not- oder Krisenfällen in Ihrem Aufenthaltsland verfügen das Ministerium sowie die in diesem Land befindliche diplomatische und konsularische Vertretung über Ihre Daten und können Sie so leichter kontaktieren, um Ihnen Empfehlungen zukommen zu lassen.
- Gegebenenfalls kann das Ministerium auch die in Luxemburg verbliebene Kontaktperson kontaktieren, die Sie angegeben haben, um sie über etwaige Probleme zu informieren.
Datenschutz
Die angegebenen personenbezogenen Daten werden gemäß dem geänderten Datenschutzgesetz verarbeitet.
Wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen und dies melden, werden Ihre Daten so lange gespeichert, bis Sie etwas anderes angeben oder bis das Ministerium oder eine diplomatische oder konsularische Vertretung Kenntnis von einem Wohnortwechsel erlangt.
Im Rahmen des Datenschutzgesetzes haben Sie mehrere Rechte bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten. Sie haben ein Recht auf:
- Information;
- Auskunft;
- Berichtigung;
- Löschung Ihrer Daten.
Um diese Rechte wahrzunehmen, müssen Sie sich an die Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen (Direction des affaires consulaires et relations culturelles internationales) des Ministeriums wenden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel Direktion für konsularische Angelegenheiten und internationale kulturelle Beziehungen
- Adresse:
- 9, rue du Palais de Justice L-1841 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 82 386
- E-Mail:
- d6@mae.etat.lu
- E-Mail:
- secretariat.d6@mae.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
auf der Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Verteidigung, Entwicklungszusammenarbeit und Außenhandel
Rechtsgrundlagen
-
Richtlinie (EU) 2015/637 des Rates vom 20. April 2015
über Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen zur Erleichterung des konsularischen Schutzes von nicht vertretenen Unionsbürgern in Drittländern
-
Loi du 20 avril 1923
concernant la promulgation de règlements consulaires et l'introduction de certaines taxes à percevoir par les agents du corps consulaire
-
Loi du 1er août 2018
portant organisation de la Commission nationale pour la protection des données
-
Arrêté grand-ducal modifié du 29 juin 1923
portant règlement du service consulaire et introduction de certaines taxes à percevoir par les agents du corps consulaire
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