• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Visum für einen Aufenthalt außerhalb der EU

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Einreise- und Aufenthaltsvisum ist ein offizielles vom Einreiseland ausgestelltes Dokument und gilt als Beleg dafür, dass dem Inhaber die Einreise in das jeweilige Land genehmigt wurde. Mit der Erteilung des Visums wird ebenfalls die Entrichtung der dafür anfallenden Gebühr bestätigt. Das Visum wird in Form eines Stempels oder eines Aufklebers im gültigen Reisedokument eingetragen.

Betroffene Personen

Einen Reisepass beantragen kann jeder luxemburgische Staatsangehörige, unabhängig von seinem Alter, der:

  • einen Reisepass besitzt;
  • einen Auslandsaufenthalt außerhalb der EU in einem Land mit Visumpflicht plant.

Voraussetzungen

Luxemburgische Reisende müssen vor jeder Abreise unbedingt:

  • Auskünfte über die Reisedokumente (Reisepass, Visum usw.) einholen, die für die Einreise in das jeweilige Land erforderlich sind;
  • Auskünfte hinsichtlich eventuell zu erfüllender Gesundheitsvorschriften (Impfungen, ärztliche Bescheinigungen usw.) einholen;
  • wenn möglich, eine von der Gemeindeverwaltung oder Polizeidienststelle des Wohnsitzes ordnungsgemäß beglaubigte Ausreisegenehmigung einholen, wenn ein minderjähriges Kind ohne seine Eltern reist;
  • sicherstellen, dass jedes Reisedokument für die vorgesehene Dauer des Aufenthalts lange genug gültig ist.

Luxemburgische Staatsangehörige müssen unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass besitzen, der bei allen Reisen außerhalb der EU über das Datum des Reisebeginns hinaus 6 Monate gültig ist. Überdies gewähren bestimmte Länder nur dann ein Einreisevisum, wenn ein Reisedokument vorgelegt wird, das nach Ablauf des beantragten Visums mindestens noch 6 Monate gültig ist. Eine entsprechende Überprüfung bei den Botschaften des Ziellandes ist erforderlich.

Vorgehensweise und Details

Ist ein Einreisevisum erforderlich, müssen die Formalitäten für die Beantragung des Visums bei folgenden Stellen erledigt werden:

  • bei den in Luxemburg akkreditierten diplomatischen Auslandsvertretungen;
  • falls nicht vorhanden, bei den Konsularstellen der in Luxemburg akkreditierten diplomatischen Auslandsvertretungen.

Dabei sind unbedingt die Dauer und die Art der geplanten Reise anzugeben (zum Beispiel mit einer Reiseagentur).

Die Kosten, die Ausstellungsfrist und die Gültigkeitsdauer des Visums hängen von der Gesetzgebung des Einreiselandes ab.

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Weitere Informationen

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