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Neue Bestimmungen bezüglich der Verfahren in Zivil- und Handelssachen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Im Sinne der Vereinfachung der Verfahren in Zivil- und Handelssachen hat die Neue Zivilprozessordnung (Nouveau Code de procédure civile - NCPC) erhebliche Änderungen erfahren. Die neuen Bestimmungen treten am 16. September 2021 in Kraft. Darunter:
- die Zuständigkeitsgrenze der Friedensgerichtsbarkeit, die von 10.000 auf 15.000 Euro steigt. Demnach kann ein Rechtsstreit, dessen Streitwert 15.000 Euro nicht überschreitet, von der Friedensgerichtbarkeit geschlichtet werden, ohne Notwendigkeit, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen;
- Berufungen gegen Urteile von Friedensrichtern, die ab sofort beim Bezirksgericht eingelegt werden, ohne Notwendigkeit, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen;
- das Verfahren des bedingten Zahlungsbefehls, das verstärkt und vereinfacht wird: die Frist, um Widerspruch einzulegen steigt von 15 auf 30 Tage und es ist nicht mehr möglich Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen;
- Anwälte, die nun in schriftlichen Verfahren, die nicht dem vereinfachten Vorverfahren unterliegen, vor dem Ende des Ermittlungsverfahrens zusammenfassende Schlussfolgerungen verfassen müssen, was für den Richter einen Effizienzgewinn und für die Rechtsbürger einen Zeitgewinn bedeutet.
In diesem Zusammenhang wurden mehrere Texte in Bezug auf Zivil- und Handelssachen auf unserer Website aktualisiert:
- Beitreibung von Forderungen von bis zu 15.000 Euro;
- Beitreibung von Forderungen von mehr als 15.000 Euro;
- Beitreibung von Forderungen im Ausland;
- Lohnpfändung;
- Friedensgerichtsbarkeit;
- Bau-/Renovierungsmängel feststellen und Ersatz/Nachbesserung verlangen;
- Vorgehen des Schuldners gegen ein europäisches Verfahren zur vorläufigen Pfändung seiner Bankkonten;
- Europäisches Verfahren zur vorläufigen Pfändung von Schuldnerkonten durch einen Gläubiger.