Inklusions-Assistenz: Hilfe für Menschen mit Beeinträchtigung am Arbeits-Platz
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Sie sind Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung?
Zum Beispiel: Sie sind im Rollstuhl.
Oder Sie haben Lern-Schwierigkeiten.
Sie arbeiten in einem Betrieb?
Und Sie brauchen Hilfe am Arbeits-Platz?
Dann können Sie Inklusions-Assistenz anfragen.
Was ist Inklusions-Assistenz?
Inklusions-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft Ihnen bei der Arbeit.
Diese Person heißt Inklusions-Assistent.
Der Inklusions-Assistent hilft Ihnen:
- Ihre Aufgaben gut zu verstehen.
- Mit Ihren Kollegen zu arbeiten.
- Ihre Aufgaben leichter zu machen.
Der Inklusions-Assistent hilft auch Ihrem Arbeit-Geber (Patron).
Zum Beispiel: Damit der Arbeit-Geber besser versteht, was Sie brauchen, um gut arbeiten zu können.
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) müssen die Inklusions-Assistenz zusammen anfragen.
Wer kann Inklusions-Assistenz bekommen?
Sie können Inklusions-Assistenz bekommen:
- Wenn Sie in einem Betrieb in Luxemburg arbeiten.
Ihr Arbeits-Kontrakt muss mindestens 1 Jahr dauern. - Und wenn Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung haben.
Alle Infos dazu finden Sie hier:
Oder
- Wenn Sie in einem Betrieb in Luxemburg arbeiten.
Ihr Arbeits-Kontrakt muss mindestens 1 Jahr dauern. - Und wenn Sie in einer externen Wieder-Eingliederung sind.
Das bedeutet: Sie bekommen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
Weil Sie Ihre alte Arbeit nicht mehr machen können.
Alle Infos dazu finden Sie hier:
Oder
- Wenn Sie an einer Maßnahme von der ADEM teilnehmen.
Zum Beispiel:- Ein Berufs-Einführungs-Kontrakt.
- Oder ein Wieder-Einstiegs-Kontrakt.
Achtung: Ihr Arbeit-Geber (Patron) muss auch mit der Inklusions-Assistenz einverstanden sein.
Wie fragen Sie Inklusions-Assistenz an?
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) müssen zusammen eine Anfrage machen.
Schritt 1: Einen Inklusions-Assistenten suchen
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) suchen einen Inklusions-Assistenten.
Eine Liste der Inklusions-Assistenten finden Sie hier:
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) wählen zusammen einen Assistenten aus, der zu Ihnen passt.
Schritt 2: Der Assistent prüft Ihre Situation
Der ausgewählte Inklusions-Assistent kommt in Ihren Betrieb.
Der Assistent prüft:
- Welche Hilfe brauchen Sie bei der Arbeit?
- Was ist schwierig für Sie am Arbeits-Platz?
- Was brauchen Ihre Kollegen, um mit Ihnen zu arbeiten?
Schritt 3: Antrag ausfüllen und schicken
Sie, Ihr Arbeit-Geber (Patron) und der Inklusions-Assistent füllen zusammen ein Formular aus.
Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
Sie, Ihr Arbeit-Geber (Patron) und der Inklusions-Assistent müssen das Formular unterschreiben.
Sie schicken das Formular mit den Beweis-Papieren an die ADEM.
Die E-Mail-Adresse ist: info.inclusion@adem.etat.lu.
Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?
Sie müssen diese Papiere mit-schicken:
- Ein Papier von Ihrer Arbeit.
Auf dem Papier steht zum Beispiel: Was machen Sie genau?
Was sind Ihre Arbeits-Zeiten? - Eine Kopie von Ihrem Arbeits-Kontrakt.
Wenn Sie eine Maßnahme von der ADEM machen,
brauchen Sie keinen Arbeits-Kontrakt. - Wenn Sie haben einen Vormund (Tuteur) haben:
Dann brauchen Sie auch noch das Urteil vom Gericht.
Ein Vormund hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Was passiert nach Ihrer Anfrage?
Die ADEM prüft Ihre Anfrage.
Die ADEM sagt Ja?
Dann unterschreiben alle einen Kooperations-Kontrakt.
Das ist ein Kontrakt zwischen:
- Ihnen,
- Ihrem Arbeit-Geber (Patron),
- dem Inklusions-Assistenten,
- und der ADEM.
Was macht der Inklusions-Assistent?
Der Inklusions-Assistent macht einen Plan nur für Sie.
Das schwere Wort dafür ist Inklusions-Projekt.
In dem Plan steht:
- Welche Hilfe Sie bekommen.
- Wie oft der Assistent kommt.
- Wie lange die Hilfe dauert.
Der Assistent schreibt auch Berichte:
- Alle 3 Monate schreibt er einen kurzen Bericht.
- Einmal im Jahr schreibt er einen langen Bericht.
- Am Ende schreibt er einen Abschluss-Bericht.
Der Assistent schickt die Berichte mit der Post oder als E-Mail an die ADEM.
Wie lange bekommen Sie Inklusions-Assistenz?
Die Inklusions-Assistenz ist nicht für immer.
Wie lange Sie Hilfe bekommen, hängt von Ihrem Arbeits-Kontrakt ab.
Zum Beispiel:
- Wenn Ihr Kontrakt 1 Jahr dauert, bekommen Sie maximal 150 Stunden Hilfe.
Es kann aber auch weniger sein. - Wenn Ihr Kontrakt 2 Jahre oder länger dauert, bekommen Sie maximal 300 Stunden Hilfe.
Auch hier kann es weniger sein.
Wer bezahlt den Inklusions-Assistenten?
Die ADEM bezahlt den Assistenten für:
- Den Plan, den der Assistent für Sie macht.
- Die Stunden, die der Assistent mit Ihnen arbeitet.
Wichtig: Die ADEM zahlt nur, solange der Kooperations-Kontrakt gilt.
Wenn der Kontrakt endet, bezahlt die ADEM nicht mehr.
Wann hört die Inklusions-Assistenz auf?
Die Hilfe kann früher aufhören:
- Wenn Sie, Ihr Chef und der Assistent sagen: Es geht ohne Hilfe.
- Wenn der Assistent länger als 6 Monate krank ist.
- Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind.
- Wenn der Assistent nicht mehr helfen darf.
Zum Beispiel: Der Assistent hat keine Erlaubnis mehr.
Die ADEM kann die Hilfe auch stoppen:
- Wenn der Assistent seine Arbeit nicht gut macht.
- Wenn Sie oder Ihr Arbeit-Geber (Patron) sich nicht an die Regeln halten.
Wie kann man den Kontrakt kündigen?
- Normalerweise muss man 1 Monat vorher Bescheid sagen.
- Wenn etwas Schlimmes passiert, kann man sofort kündigen.
Zum Beispiel:- Der Assistent macht etwas Verbotenes.
- Sie oder Ihr Arbeit-Geber (Patron) können nicht mehr mit dem Assistenten arbeiten.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Contact Center für Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Contact Center für Arbeitgeber
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Diekirch
- Adresse:
-
7, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Luxemburg
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 65 430
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Luxemburg
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 480
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Contact Center für Arbeitsuchende
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Fragen zum Skills-Plang
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Contact Center für Arbeitgeber
- E-Mail:
- info.sal@adem.etat.lu
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
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- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Diekirch
- Adresse:
-
2, rue de Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Luxemburg
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
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- Mittwoch:
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- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
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- Geschlossen
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- Geschlossen
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- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Differdange
- Adresse:
-
4, place Marie-Paule Molitor-Peffer
L-4549
Differdange
Luxemburg
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
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- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
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- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
1, Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
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- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
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- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
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- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Luxemburg
- Adresse:
-
13A, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Wasserbillig
- Adresse:
-
44, Esplanade de la Moselle
L-6637
Wasserbillig
Luxemburg
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Wiltz
- Adresse:
-
20, rue Winseler
L-9577
Wiltz
Luxemburg
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Geöffnet Schließt um 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Sitz in Luxemburg-Hamm
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxembourg-Hamm
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
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Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 86 500
- E-Mail:
- info@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
-
(+352) 8002 6006
(kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@fm.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Cellule Accessibilité
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83 610
- Telefon:
- (+352) 247 83 658
- E-Mail:
- accessibilite@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Hinweisgeber
- Adresse:
- 13c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- alerte@fm.etat.lu
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Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
Luxemburg
L-2919 Luxemburg
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Weitere Informationen
-
Inklusionsassistent
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
-
Liste des assistants à l’inclusion agréés
sur le site de l’ADEM
Rechtsgrundlagen
- Code du travail
-
Loi du 1er août 2019
complétant le code du travail en portant création d’une activité d’assistance à l’inclusion dans l’emploi pour les salariés handicapés et les salariés en reclassement externe
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