Inklusions-Assistenz: Hilfe für Personen mit Beeinträchtigung am Arbeits-Platz
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Sie sind Arbeiter mit Beeinträchtigung?
Zum Beispiel: Sie sind im Rollstuhl oder Sie haben Lern-Schwierigkeiten.
Sie arbeiten in einem Betrieb?
Und Sie brauchen Hilfe am Arbeits-Platz?
Dann können Sie Inklusions-Assistenz anfragen.
Was ist Inklusions-Assistenz?
Inklusions-Assistenz heißt: Eine Person hilft Ihnen bei der Arbeit.
Diese Person heißt Inklusions-Assistent.
Der Inklusions-Assistent hilft Ihnen:
- Ihre Arbeit gut zu verstehen.
- Mit Ihren Kollegen zu arbeiten.
- Ihre Arbeit leichter zu machen.
Der Inklusions-Assistent hilft auch Ihrem Arbeit-Geber (Patron).
Zum Beispiel:
Damit der Arbeit-Geber besser versteht, was Sie brauchen.
So können Sie gut arbeiten.
Sie und Ihr Arbeit-Geber müssen die Inklusions-Assistenz zusammen anfragen.
Wer kann Inklusions-Assistenz bekommen?
Sie können Inklusions-Assistenz bekommen:
- Wenn Sie in einem Betrieb im Land Luxemburg arbeiten.
Ihr Arbeits-Kontrakt muss mindestens 1 Jahr dauern. - Und wenn Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung haben.
Alle Infos dazu finden Sie hier:
Oder
- Wenn Sie in einem Betrieb im Land Luxemburg arbeiten.
Ihr Arbeits-Kontrakt muss mindestens 1 Jahr dauern. - Und wenn Sie in einer externen Wieder-Eingliederung sind.
Das heißt: Sie bekommen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
Weil Sie Ihre alte Arbeit nicht mehr machen können.
Alle Infos dazu finden Sie hier:
Oder
- Wenn Sie Hilfe von der ADEM bekommen.
Achtung: Ihr Arbeit-Geber (Patron) muss auch mit der Inklusions-Assistenz einverstanden sein.
Wie fragen Sie Inklusions-Assistenz an?
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) müssen zusammen eine Anfrage machen.
Schritt 1: Einen Inklusions-Assistenten suchen
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) suchen einen Inklusions-Assistenten.
Eine Liste der Inklusions-Assistenten finden Sie hier:
Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) wählen zusammen einen Assistenten aus, der am Besten zu Ihnen passt.
Schritt 2: Der Assistent schaut Ihre Situation
Der ausgewählte Inklusions-Assistent kommt in Ihren Betrieb.
Der Assistent schaut:
- Welche Hilfe brauchen Sie bei der Arbeit?
- Welche Arbeit ist schwer?
- Was brauchen Ihre Kollegen, um mit Ihnen zu arbeiten?
Schritt 3: Anfrage ausfüllen und schicken
Alle zusammen füllen ein Formular (Papier) aus und unterschreiben es.
Das heißt:
Sie, Ihr Arbeit-Geber (Patron) und der Inklusions-Assistent machen das zusammen.
Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
Sie schicken das Formular mit den Beweis-Papieren an die ADEM.
Die E-Mail-Adresse ist: info.inclusion@adem.etat.lu.
Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?
Sie müssen diese Papiere mit-schicken:
- Ein Papier von Ihrer Arbeit.
Auf dem Papier steht zum Beispiel: Was machen Sie genau?
Was sind Ihre Arbeits-Zeiten? - Eine Kopie von Ihrem Arbeits-Kontrakt.
Wenn Sie eine Maßnahme von der ADEM machen,
brauchen Sie keinen Arbeits-Kontrakt. - Wenn Sie einen Vormund (Tuteur) haben:
Dann brauchen Sie auch noch die Entscheidung vom Gericht (Urteil).
Die sagt dass Sie eine Vormund-Schaft haben.
Ein Vormund hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Was passiert nach Ihrer Anfrage?
Die ADEM prüft Ihre Anfrage.
Die ADEM sagt Ja?
Dann unterschreiben alle einen Kooperations-Kontrakt.
Das ist ein Kontrakt (Papier) zwischen:
- Ihnen,
- Ihrem Arbeit-Geber (Patron),
- dem Inklusions-Assistenten,
- und der ADEM.
Was macht der Inklusions-Assistent?
Der Inklusions-Assistent macht einen Plan nur für Sie.
Das schwere Wort dafür ist Inklusions-Projekt.
In dem Plan steht:
- Welche Hilfe Sie bekommen.
- Wie oft der Assistent kommt.
- Wie lange die Hilfe dauert.
Der Assistent schreibt auch Berichte:
- Alle 3 Monate schreibt er einen kurzen Bericht.
- Einmal im Jahr schreibt er einen langen Bericht.
- Am Ende schreibt er einen Schluss-Bericht.
Der Assistent schickt die Berichte mit der Post oder als E-Mail an die ADEM.
Wie lange bekommen Sie Inklusions-Assistenz?
Die Inklusions-Assistenz ist nicht für immer.
Wie lange Sie Hilfe bekommen, hängt von Ihrem Arbeits-Kontrakt ab.
Zum Beispiel:
- Wenn Ihr Kontrakt 1 Jahr dauert, bekommen Sie 150 Stunden Hilfe.
Es kann aber auch weniger sein. - Wenn Ihr Kontrakt 2 Jahre oder länger dauert, bekommen Sie maximal 300 Stunden Hilfe.
Auch hier kann es weniger sein.
Wer bezahlt den Inklusions-Assistenten?
Die ADEM bezahlt den Assistenten für:
- Den Plan, den der Assistent für Sie macht.
- Die Stunden, die der Assistent mit Ihnen arbeitet.
Wichtig: Die ADEM zahlt nur, solange der Kooperations-Kontrakt gut ist.
Wenn der Kontrakt fertig ist, bezahlt die ADEM nicht mehr.
Wann hört die Inklusions-Assistenz auf?
Die Hilfe kann früher aufhören:
- Wenn Sie, Ihr Chef und der Assistent sagen: Es geht ohne Hilfe.
- Wenn der Assistent länger als 6 Monate krank ist.
- Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind.
- Wenn der Assistent nicht mehr helfen darf.
Zum Beispiel: Der Assistent darf nicht mehr arbeiten.
Die ADEM kann die Hilfe auch stoppen:
- Wenn der Assistent seine Arbeit nicht gut macht.
- Wenn Sie oder Ihr Arbeit-Geber (Patron) sich nicht an die Regeln halten.
Wie kann man mit dem Kontrakt aufhören (kündigen)?
- Normalerweise muss man 1 Monat vorher Bescheid sagen.
- Wenn etwas Schlimmes passiert, kann man sofort kündigen.
Zum Beispiel:- Der Assistent macht etwas Verbotenes.
- Sie oder Ihr Arbeit-Geber (Patron) können nicht mehr mit dem Assistenten arbeiten.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
Arbeitsagentur (ADEM)
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Contact Center für Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Contact Center für Arbeitgeber
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 86 500
- E-Mail:
- info@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Abteilung für Integration – Aufnahme- und Integrationsvertrag (CAI)
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 85785
- Telefon:
-
(+352) 8002 6006
(kostenlose Helpline CAI)
- E-Mail:
- cai@fm.etat.lu
- Website:
- https://forum-cai.lu/?lang=de
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Cellule Accessibilité
- Adresse:
- 13 c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm
- Telefon:
- (+352) 247 83 610
- Telefon:
- (+352) 247 83 658
- E-Mail:
- accessibilite@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Hinweisgeber
- Adresse:
- 13c, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg
- E-Mail:
- alerte@fm.etat.lu
-
Ministerium für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
Schlichtungsausschuss in Sachen Überschuldung
- Adresse:
-
Luxemburg
L-2919 Luxemburg
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Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Weitere Informationen
-
Inklusionsassistent
auf der Website des Ministeriums für Familie, Solidarität, Zusammenleben und Unterbringung von Flüchtlingen
-
Liste des assistants à l’inclusion agréés
sur le site de l’ADEM
Rechtsgrundlagen
- Code du travail
-
Loi du 1ᵉʳ août 2019
complétant le code du travail en portant création d’une activité d’assistance à l’inclusion dans l’emploi pour les salariés handicapés et les salariés en reclassement externe
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