Inklusions-Assistenz: Hilfe für Personen mit Beeinträchtigung am Arbeits-Platz

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Sie sind Arbeiter mit Beeinträchtigung?
Zum Beispiel: Sie sind im Rollstuhl oder Sie haben Lern-Schwierigkeiten.

Sie arbeiten in einem Betrieb?
Und Sie brauchen Hilfe am Arbeits-Platz?
Dann können Sie Inklusions-Assistenz anfragen.

Was ist Inklusions-Assistenz?

Inklusions-Assistenz heißt: Eine Person hilft Ihnen bei der Arbeit.
Diese Person heißt Inklusions-Assistent.
Der Inklusions-Assistent hilft Ihnen:

  • Ihre Arbeit gut zu verstehen.
  • Mit Ihren Kollegen zu arbeiten.
  • Ihre Arbeit leichter zu machen.

Der Inklusions-Assistent hilft auch Ihrem Arbeit-Geber (Patron).
Zum Beispiel:
Damit der Arbeit-Geber besser versteht, was Sie brauchen.
So können Sie gut arbeiten.

Sie und Ihr Arbeit-Geber müssen die Inklusions-Assistenz zusammen anfragen.

Wer kann Inklusions-Assistenz bekommen?

Sie können Inklusions-Assistenz bekommen:

  • Wenn Sie in einem Betrieb im Land Luxemburg arbeiten.
    Ihr Arbeits-Kontrakt muss mindestens 1 Jahr dauern.
  • Und wenn Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung haben.
    Alle Infos dazu finden Sie hier:
Als Arbeit-Nehmer mit Behinderung anerkannt werden

Oder

  • Wenn Sie in einem Betrieb im Land Luxemburg arbeiten.
    Ihr Arbeits-Kontrakt muss mindestens 1 Jahr dauern.
  • Und wenn Sie in einer externen Wieder-Eingliederung sind.
    Das heißt: Sie bekommen eine neue Arbeit in einem anderen Betrieb.
    Weil Sie Ihre alte Arbeit nicht mehr machen können.
    Alle Infos dazu finden Sie hier:
Eine neue Arbeit nach einer Krankheit bekommen

Oder

  • Wenn Sie Hilfe von der ADEM bekommen.

Achtung: Ihr Arbeit-Geber (Patron) muss auch mit der Inklusions-Assistenz einverstanden sein.

Wie fragen Sie Inklusions-Assistenz an?

Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) müssen zusammen eine Anfrage machen.

Schritt 1: Einen Inklusions-Assistenten suchen

Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) suchen einen Inklusions-Assistenten.
Eine Liste der Inklusions-Assistenten finden Sie hier:

Sie und Ihr Arbeit-Geber (Patron) wählen zusammen einen Assistenten aus, der am Besten zu Ihnen passt.

Schritt 2: Der Assistent schaut Ihre Situation

Der ausgewählte Inklusions-Assistent kommt in Ihren Betrieb.
Der Assistent schaut:

  • Welche Hilfe brauchen Sie bei der Arbeit?
  • Welche Arbeit ist schwer?
  • Was brauchen Ihre Kollegen, um mit Ihnen zu arbeiten?

Schritt 3: Anfrage ausfüllen und schicken

Alle zusammen füllen ein Formular (Papier) aus und unterschreiben es.
Das heißt:
Sie, Ihr Arbeit-Geber (Patron) und der Inklusions-Assistent machen das zusammen.

Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.

Formular herunter-laden (auf französisch)

Sie schicken das Formular mit den Beweis-Papieren an die ADEM.

Die E-Mail-Adresse ist: info.inclusion@adem.etat.lu.

Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?

Sie müssen diese Papiere mit-schicken:

  • Ein Papier von Ihrer Arbeit.
    Auf dem Papier steht zum Beispiel: Was machen Sie genau?
    Was sind Ihre Arbeits-Zeiten?
  • Eine Kopie von Ihrem Arbeits-Kontrakt.
    Wenn Sie eine Maßnahme von der ADEM machen,
    brauchen Sie keinen Arbeits-Kontrakt.
  • Wenn Sie einen Vormund (Tuteur) haben:
    Dann brauchen Sie auch noch die Entscheidung vom Gericht (Urteil).
    Die sagt dass Sie eine Vormund-Schaft haben.
    Ein Vormund hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

Die ADEM prüft Ihre Anfrage.
Die ADEM sagt Ja?
Dann unterschreiben alle einen Kooperations-Kontrakt.
Das ist ein Kontrakt (Papier) zwischen:

  • Ihnen,
  • Ihrem Arbeit-Geber (Patron),
  • dem Inklusions-Assistenten,
  • und der ADEM.

Was macht der Inklusions-Assistent?

Der Inklusions-Assistent macht einen Plan nur für Sie.
Das schwere Wort dafür ist Inklusions-Projekt.
In dem Plan steht:

  • Welche Hilfe Sie bekommen.
  • Wie oft der Assistent kommt.
  • Wie lange die Hilfe dauert.

Der Assistent schreibt auch Berichte:

  • Alle 3 Monate schreibt er einen kurzen Bericht.
  • Einmal im Jahr schreibt er einen langen Bericht.
  • Am Ende schreibt er einen Schluss-Bericht.

Der Assistent schickt die Berichte mit der Post oder als E-Mail an die ADEM.

Wie lange bekommen Sie Inklusions-Assistenz?

Die Inklusions-Assistenz ist nicht für immer.
Wie lange Sie Hilfe bekommen, hängt von Ihrem Arbeits-Kontrakt ab.
Zum Beispiel:

  • Wenn Ihr Kontrakt 1 Jahr dauert, bekommen Sie 150 Stunden Hilfe.
    Es kann aber auch weniger sein.
  • Wenn Ihr Kontrakt 2 Jahre oder länger dauert, bekommen Sie maximal 300 Stunden Hilfe.
    Auch hier kann es weniger sein.

Wer bezahlt den Inklusions-Assistenten?

Die ADEM bezahlt den Assistenten für:

  • Den Plan, den der Assistent für Sie macht.
  • Die Stunden, die der Assistent mit Ihnen arbeitet.

Wichtig: Die ADEM zahlt nur, solange der Kooperations-Kontrakt gut ist.
Wenn der Kontrakt fertig ist, bezahlt die ADEM nicht mehr.

Wann hört die Inklusions-Assistenz auf?

Die Hilfe kann früher aufhören:

  • Wenn Sie, Ihr Chef und der Assistent sagen: Es geht ohne Hilfe.
  • Wenn der Assistent länger als 6 Monate krank ist.
  • Wenn Sie länger als 6 Monate krank sind.
  • Wenn der Assistent nicht mehr helfen darf.
    Zum Beispiel: Der Assistent darf nicht mehr arbeiten.

Die ADEM kann die Hilfe auch stoppen:

  • Wenn der Assistent seine Arbeit nicht gut macht.
  • Wenn Sie oder Ihr Arbeit-Geber (Patron) sich nicht an die Regeln halten.

Wie kann man mit dem Kontrakt aufhören (kündigen)?

  • Normalerweise muss man 1 Monat vorher Bescheid sagen.
  • Wenn etwas Schlimmes passiert, kann man sofort kündigen.
    Zum Beispiel:
    • Der Assistent macht etwas Verbotenes.
    • Sie oder Ihr Arbeit-Geber (Patron) können nicht mehr mit dem Assistenten arbeiten.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

    Verwandte Vorgänge und Links

    Vorgänge

    Weitere Informationen

    Rechtsgrundlagen

    • Code du travail
    • Loi du 1ᵉʳ août 2019

      complétant le code du travail en portant création d’une activité d’assistance à l’inclusion dans l’emploi pour les salariés handicapés et les salariés en reclassement externe

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