Arbeit für Menschen mit Beeinträchtigung finden
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Sie haben eine Beeinträchtigung.
Zum Beispiel: Sie sind im Rollstuhl.
Oder Sie haben Lern-Schwierigkeiten.
Und Sie möchten arbeiten?
Dann können Sie Hilfe bekommen.
Sie bekommen Hilfe:
- Wenn Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung haben.
Ein anderes Wort für Arbeit-Nehmer ist Arbeiter.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:
- Und wenn Sie bei der ADEM angemeldet sind.
Die ADEM ist das Arbeits-Amt in Luxemburg.
Die ADEM hilft Ihnen eine gute Arbeit zu finden:
- Auf dem ersten Arbeits-Markt.
Die meisten Leute arbeiten auf dem ersten Arbeits-Markt.
Zum Beispiel bei Betrieben oder bei Gemeinden. - Oder in einer Werkstatt (Atelier) für Menschen mit Beeinträchtigung.
Dort bekommen Sie Hilfe bei der Arbeit.
Auf Französisch sagt man „atelier d’inclusion professionnelle“.
Früher hat man „atelier protégé“ gesagt.
Sie können auch Geld-Hilfen und Hilfe für Ausbildung bekommen.
Wer kann diese Hilfe bekommen?
Wie bekommen Sie die Hilfe?
Schritt 1: Sie melden sich bei der ADEM an.
Sie haben eine Beeinträchtigung?
Und Sie wollen arbeiten?
Dann melden Sie sich bei der ADEM an.
Sie brauchen auch noch den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung.
Schritt 2: Die ADEM schickt Ihnen einen Brief.
Sie haben sich bei der ADEM angemeldet?
Dann bekommen Sie einen Brief von der ADEM.
In dem Brief steht ein Termin (Rendez-vous).
Sie gehen zu diesem Termin.
Dort füllen Sie ein Papier aus.
Sie machen auch Tests.
Die Tests zeigen:
Wie gut können Sie arbeiten?
Schritt 3: Die Kommission (COR) schaut wo Sie arbeiten können
Eine Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Die Kommission ist von der ADEM.
Die Kommission heißt COR.
Die Kommission schaut:
- Wie gut können Sie arbeiten?
- Können Sie auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten?
- Können Sie in einer Werkstatt (Atelier) für Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten?
Schritt 4: Die Kommission entscheidet
Die Kommission entscheidet, wo Sie arbeiten:
- Auf dem ersten Arbeits-Markt.
- Oder in einer Werkstatt (Atelier) für Menschen mit Beeinträchtigung.
Die Kommission entscheidet: Sie arbeiten auf dem ersten Arbeits-Markt.
Die Kommission sagt:
Ja, Sie können auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten.
Dann hilft die ADEM Ihnen, eine Arbeit zu finden.
Sie bekommen auch Hilfe von einem Mitarbeiter von der ADEM.
Die ADEM hat verschiedene Hilfen , damit Sie gut arbeiten können.
Zum Beispiel:
- Sie hatten ein Unfall.
Sie können ihren alten Beruf nicht mehr machen.
Die ADEM gibt Ihnen eine Ausbildung (Formatioun),
um einen neuen Beruf zu machen. - Eine Person die Ihnen hilft.
Zum Beispiel: Mit Problemen bei der Arbeit.
Wichtig: In Luxemburg gibt es Arbeits-Plätze für Menschen mit dem
Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung.
Sie sagen Nein zu einer der Hilfen von der ADEM?
Dann bekommen Sie keinen Arbeits-Platz für Menschen mit Status.
Sie haben eine Arbeit gefunden?
Dann bekommen Sie einen Arbeits-Kontrakt.
Der Arbeits-Arzt schaut:
Ob die Arbeit gut für Sie ist.
Der Arbeit-Geber (Patron) muss Ihnen Hilfe geben.
Zum Beispiel:
- Arbeits-Platz verändern.
Zum Beispiel: Dass Menschen im Rollstuhl gut hin-kommen. - Hilfs-Mittel kaufen.
Zum Beispiel: Passendes Komputer. - Ausbildungen (Formatioun) geben.
So können Sie Ihre Arbeit gut machen.
Info: Sie bekommen bis zu 6 Tage mehr Urlaub (Congé) im Jahr.
Welche Geld-Hilfen gibt es auf dem ersten Arbeits-Markt?
Die ADEM bezahlt:
- Ausbildung (Formatioun).
- Änderungen am Arbeits-Platz.
- Transport zum Arbeits-Platz.
Das geht so:
- Sie müssen alle Rechnungen selbst bezahlen.
Zum Beispiel: Ausbildungen (Formatiounen), Transport oder Material. - Dann schicken Sie alle Rechnungen an die ADEM.
- Die ADEM gibt Ihnen das Geld zurück.
Die Kommission entscheidet: Sie arbeiten in einer Werkstatt (Atelier) für Menschen mit Beeinträchtigung.
Eine Werkstatt (Atelier) für Menschen mit Beeinträchtigung ist ein Arbeits-Platz.
Dort können Sie arbeiten und lernen.
Sie bekommen einen Arbeits-Kontrakt.
In dem Arbeits-Kontrakt steht:
- Welche Arbeit Sie machen.
- Wie die Werkstatt (Atelier) Ihnen hilft.
Zum Beispiel: Das Personal.
Dann können Sie vielleicht auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten. - Dass Sie wieder in die Werkstatt (Atelier) zurück-kommen können.
Wenn die Arbeit auf dem ersten Arbeits-Markt nicht klappt. - Dass Sie an Maßnahmen teilnehmen.
Die Werkstatt (Atelier) oder die ADEM schlägt die Maßnahmen vor.
Sie bekommen Geld für Ihre Arbeit.
Das Land Luxemburg bezahlt Ihren Lohn (Pai).
Sie bekommen den Lohn einmal im Monat.
Sie warten auf einen Platz in einer Werkstatt (Atelier)?
Dann können Sie eine Geld-Hilfe anfragen.
Das schwere Wort für die Hilfe ist:
Einkommen für Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung.
Auf Französisch heißt die Geld-Hilfe: Revenu pour Salariés Handicapés.
Die Abkürzung ist: RSH.
Sie finden alle Infos dazu auf dieser Internet-Seite:
Sie können diese Geld-Hilfe bekommen:
- Wenn Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung haben.
- Wenn die Kommission von der ADEM (COR) entscheidet:
Sie sollen in eine Werkstatt (Atelier) gehen.
Wann hört Ihr Arbeits-Kontrakt auf?
Ihr Arbeits-Kontrakt hört auf:
- Wenn Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung verlieren.
- Wenn Sie auf dem ersten Arbeits-Markt arbeiten können.
Sie sind nicht mit der Entscheidung von der Kommission einverstanden.
Sie sind mit der Entscheidung nicht einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.
Sie fragen die Kommission,
dass die Kommission die Entscheidung noch einmal prüft.
Zuerst reklamieren Sie bei der Überprüfungs-Kommission:
- Sie müssen einen Brief schreiben.
In dem Brief erklären Sie:
Warum sind Sie nicht einverstanden?
Sie können selbst einen Brief auf ein einfaches Blatt Papier schreiben.
Oder Sie können diesen Brief ausfüllen (Französisch, Word, 36 KB).
Dieser Brief ist in schwerer Sprache und auf Französisch. - Die Kommission entscheidet.
Dann haben Sie 40 Tage Zeit, um zu reklamieren. - Sie schicken den Brief als „Recommandé“.
Das heißt: die Kommission muss unterschreiben,
wenn sie den Brief bekommt.
Sie müssen das extra bezahlen.
So haben Sie einen Beweis.
Die Adresse ist:
Agence pour le développement de l’emploi
M. le Président de la Commission spéciale de réexamen en matière de salariés handicapés
B.P. 2208
L-1022 Luxemburg
- Die Überprüfungs-Kommission entscheidet in den nächsten 3 Monaten.
Sie sind mit der Entscheidung von der Überprüfungs-Kommission
auch nicht einverstanden?
Dann können Sie weiter reklamieren.
Sie finden alle Infos dazu auf dieser Internet-Seite:
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
Contact Center für Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Contact Center für Arbeitgeber
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Diekirch
- Adresse:
-
7, avenue de la Gare
L-9233
Diekirch
Luxemburg
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
- Telefon:
- (+352) 247 65 430
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Berufsberatung (ADEM-OP) im Maison de l’orientation, Luxemburg
- Adresse:
-
29, rue Aldringen
L-1118
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 19 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 85 480
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Contact Center für Arbeitsuchende
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 88 888
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Fragen zum Skills-Plang
- Adresse:
- Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
Contact Center für Arbeitgeber
- E-Mail:
- info.sal@adem.etat.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:30 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Diekirch
- Adresse:
-
2, rue de Clairefontaine
L-9220
Diekirch
Luxemburg
Postfach 7 / L-9201 Diekirch
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Differdange
- Adresse:
-
4, place Marie-Paule Molitor-Peffer
L-4549
Differdange
Luxemburg
Postfach 5 / L-4501 Differdange
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Esch-sur-Alzette
- Adresse:
-
1, Porte de France
L-4360
Esch-sur-Alzette
Luxemburg
Postfach 289 / L-4003 Esch-sur-Alzette
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Luxemburg
- Adresse:
-
13A, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg-Hamm
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Wasserbillig
- Adresse:
-
44, Esplanade de la Moselle
L-6637
Wasserbillig
Luxemburg
Postfach 38 / L-6601 Wasserbillig
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Regionalbüro Wiltz
- Adresse:
-
20, rue Winseler
L-9577
Wiltz
Luxemburg
Postfach 57 / L-9501 Wiltz
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 8:00 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Dienstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Mittwoch:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Freitag:
- 8:00 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 17:00 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
-
Arbeitsagentur (ADEM)
Sitz in Luxemburg-Hamm
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxembourg-Hamm
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
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auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
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Règlement grand-ducal modifié du 7 octobre 2004
portant exécution de la loi modifiée du 12 septembre 2003 relative aux personnes handicapées
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Loi modifiée du 12 septembre 2003
relative aux personnes handicapées
- Code du Travail - Livre V, Titre II
- Code du Travail - Livre V, Titre VI
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