Geld-Hilfe für Arbeit-Nehmer mit Behinderung (RSH) anfragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Arbeit-Nehmer heißt: Arbeiter.

Sie haben eine Beeinträchtigung?
Zum Beispiel: Sie sind im Rollstuhl.
Oder Sie haben Lern-Schwierigkeiten.
Sie können arbeiten?
Aber Sie finden keine passende Arbeit?
Das ist nicht Ihre Schuld.

Dann können Sie Hilfe vom Land Luxemburg bekommen.
Diese Geld-Hilfe heißt:
Einkommen für Arbeit-Nehmer mit Behinderung.
Auf Französisch heißt diese Geld-Hilfe:
Revenu pour Salariés Handicapés.
Die Abkürzung ist: RSH.

Die Geld-Hilfe RSH hilft Ihnen:

  • Wenn Sie keinen Lohn (Pai) bekommen.
  • Oder wenn Sie nur sehr wenig Lohn bekommen.

Sie müssen die Geld-Hilfe RSH anfragen.

Wer kann die Geld-Hilfe RSH bekommen?

Sie können die Geld-Hilfe RSH bekommen, wenn:

  • Sie in Luxemburg wohnen.
  • Sie keine passende Arbeit finden.
  • Sie wenig oder kein Geld verdienen.
  • Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Behinderung haben.
    Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:

 

Als Arbeit-Nehmer mit Behinderung anerkannt werden

Wie fragen Sie die Geld-Hilfe RSH an?

Sie fragen die Geld-Hilfe RSH an:

  1. Sie haben den Status als Arbeit-Nehmer mit Behinderung.
  2. Dann kontaktieren Sie die ADEM.
    • Die Adresse ist:
      ADEM – Commission médicale
      19, rue de Bitbourg
      L-1273 Luxemburg-Hamm
      Luxemburg
    • Sie können auch anrufen.
      Die Telefon-Nummer ist: 247 88 888
    • Sie können auch eine E-Mail schreiben:
      Die E-Mail-Adresse ist:
      commissionmedicale@adem.etat.lu
  3. Sie fragen das Formular für das RSH bei der ADEM an.
    Dieses Formular ist in schwerer Sprache.
  4. Sie füllen das Formular aus.
    Sie unterschreiben es.
  5. Dann schicken Sie das Formular mit den Beweis-Papieren an
    diese E-Mail-Adresse:
    commissionmedicale@adem.etat.lu 

Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?

Sie müssen diese Beweis-Papiere schicken:

  • Eine Kopie von Ihrer Ausweis-Karte (carte d’identité)
    Oder von Ihrer Geburts-Urkunde.
    Eine Geburts-Urkunde ist ein Papier.
    Auf dem Papier stehen Infos über Sie und Ihre Eltern.
    Sie bekommen das Papier in Ihrer Gemeinde.
  • Beweis-Papiere über Ihr Einkommen.
    Zum Beispiel: Lohn-Zettel.
  • Eine Wohn-Sitz-Bescheinigung.
    Das ist ein Papier.
    Auf dem Papier steht, dass Sie in der Gemeinde wohnen.
    Sie bekommen dieses Papier in Ihrer Gemeinde.
    Dieses Papier darf nicht mehr als 3 Monate alt sein.

Diese Papiere von der ADEM müssen Sie auch noch schicken:

  • Beweis, dass Sie den Status als Arbeit-Nehmer mit Behinderung haben.
    Dieses Papier bekommen Sie von der medizinischen Kommission der ADEM.
  • Ein Beweis, der zeigt, wo Sie arbeiten können:
    • Auf dem ersten Arbeits-Markt.
    • In einer Werkstatt für Arbeit-Nehmer mit Behinderung.
      Dieses Papier bekommen Sie von der Kommission für Orientierung und berufliche Wieder-Eingliederung (COR).
      Auf Französisch heißt die Kommission:
      Commission d’Orientation et de Reclassement professionnel.
      Die Abkürzung ist: COR.
  • Ein Papier vom Service für Arbeit-Nehmer mit Behinderung.
    Das Papier zeigt: Sie sind angemeldet.
  • Ein Papier von der ADEM, das zeigt:
    Sie können arbeiten, aber Sie finden keine Arbeit.
    Und das ist nicht Ihre Schuld.

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

Sie haben alle Beweis-Papiere geschickt.
Die ADEM schickt dann alles an den Nationalen Solidaritäts-Fond.
Auf Französisch sagt man:
Fonds National de Solidarité.
Die Abkürzung ist FNS.

Der FNS prüft, ob alles ok ist mit Ihrer Anfrage.
Der FNS hat 1 Monat, um zu entscheiden.

Sie bekommen die Antwort mit der Post.
Der FNS sagt Ja zu Ihrer Anfrage?
Dann bekommen Sie das Einkommen für Arbeit-Nehmer mit Behinderung (RSH).

Wie viel Geld bekommen Sie?

Sie bekommen so viel Geld wie beim REVIS.

Das REVIS ist das Einkommen zur sozialen Eingliederung.
Auf Französisch heißt das: REVenu d’Inclusion Sociale.
Die Abkürzung ist: REVIS.
Früher sagte man: RMG.

Sie bekommen das Geld jeden Monat.
Von diesem Geld, wird noch Geld abgezogen:

  • Geld für die Kranken-Versicherung,
  • und Geld für die Pflege-Versicherung.

Wie lange bekommen Sie die Geld-Hilfe RSH?

Sie bekommen die Geld-Hilfe RSH, solange Sie:

  • bei der ADEM angemeldet sind,
  • und keine passende Arbeit finden.

Wichtig: Sie müssen dem Nationalen Solidaritäts-Fonds (FNS) sagen, wenn Sie:

  • mehr Geld bekommen,
  • oder Ihre Situation sich verändert.

Sie müssen das Geld zurück-geben:

  • Wenn Sie falsche Infos gesagt haben.
    Zum Beispiel: Sie haben gesagt, dass Sie keine Arbeit haben.
    Aber Sie haben eine Arbeit.
  • Oder wenn Sie wichtige Infos nicht gesagt haben.
    Zum Beispiel: Sie haben eine zweite Wohnung.
    Sie bekommen jeden Monat Miete (Loyer).
    Sie haben das nicht gesagt.

Der FNS sagt Nein. Was können Sie machen?

Der FNS hat Nein gesagt.
Sie sind nicht damit einverstanden?
Dann können Sie einen Brief an den FNS schreiben.
Im Brief schreiben Sie, warum Sie mit der Entscheidung
nicht einverstanden sind.

Das bedeutet, Sie reklamieren.
Sie haben 40 Tage Zeit, um zu reklamieren.

Die Adresse ist:
FNS - Conseil d’administration
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Der FNS hat auch Nein gesagt?
Dann können Sie weiter reklamieren.
Alle Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:

Arbeit - Was können Sie machen, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind?

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

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