Geld-Hilfe für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung (RPGH) anfragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Sie haben eine schwere Beeinträchtigung?
Sie können nicht arbeiten?
Dann können Sie eine Geld-Hilfe bekommen.
Diese Geld-Hilfe heißt:
Einkommen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung.
Auf Französisch sagt man:
Revenu pour Personnes Gravement Handicapées.
Die Abkürzung ist: RPGH.

Sie müssen die Geld-Hilfe RPGH anfragen.

Wer kann die Geld-Hilfe RPGH bekommen?

Sie können die Geld-Hilfe RPGH bekommen:

  • Wenn Sie 18 Jahre alt sind oder mehr.
    Aber Sie müssen weniger als 65 Jahre alt sein.
  • Wenn Sie sehr krank sind oder eine schwere Beeinträchtigung haben.
  • Wenn Sie nicht arbeiten können.
  • Wenn Sie in Luxemburg wohnen.
  • Wenn Sie kein Geld verdienen.

Wie fragen Sie die Geld-Hilfe RPGH an?

Sie fragen die Geld-Hilfe RPGH an:

  1. Sie kontaktieren die ADEM.
    • Die Adresse ist:
      ADEM – Commission médicale
      19, rue de Bitbourg
      L-1273 Luxemburg-Hamm
      Luxemburg
    • Sie können auch anrufen.
      Die Telefon-Nummer ist: 247 88 888
    • Sie können auch eine E-Mail schreiben:
      Die E-Mail-Adresse ist:
      commissionmedicale@adem.etat.lu
  2. Sie fragen das Formular für das RPGH bei der ADEM an.
    Dieses Formular ist in schwerer Sprache.
  3. Sie füllen das Formular aus.
    Sie unterschreiben es.
  4. Dann schicken Sie das Formular mit den Beweis-Papieren an
    diese E-Mail-Adresse:
    commissionmedicale@adem.etat.lu

Welche Beweis-Papiere brauchen Sie?

Sie müssen diese Beweis-Papiere schicken:

  • Eine Kopie von Ihrer Ausweis-Karte (carte d’identité)
    Oder von Ihrer Geburts-Urkunde.
    Eine Geburts-Urkunde ist ein Papier.
    Auf dem Papier stehen Infos über Sie oder Ihre Eltern.
    Sie bekommen das Papier in Ihrer Gemeinde.
  • Beweis-Papiere über Ihr Einkommen.
    Zum Beispiel: Lohn-Zettel.
  • Eine Wohn-Sitz-Bescheinigung.
    Das ist ein Papier.
    Dieses Papier beweist dass Sie im Land Luxemburg wohnen.
    Sie bekommen dieses Papier in Ihrer Gemeinde.
    Dieses Papier darf nicht mehr als 3 Monate alt sein.
  • Ein Papier von Ihrem Arzt.
    Auf dem Papier steht:
    • Seit wann Sie krank sind,
      oder eine Beeinträchtigung haben.
    • Ihre Gesundheit wird erklärt.
  • Ein Papier vom Arzt von der ADEM.
    Auf dem Papier steht:
    • Sie haben eine schwere Beeinträchtigung.
    • Sie können nicht arbeiten.

Was passiert nach Ihrer Anfrage?

Sie haben alle Beweis-Papiere geschickt.

Die medizinische Kommission von der ADEM schaut sich alles genau an.
Die medizinische Kommission ist eine Gruppe von Ärzten von der ADEM.
Sie prüft:

  • Wie krank oder beeinträchtigt sind Sie?
  • Können Sie wirklich nicht arbeiten?

Wenn alles ok ist,
schickt die ADEM dann alles an den Nationalen Solidaritäts-Fond.
Auf Französisch sagt man:
Fonds National de Solidarité.
Die Abkürzung ist FNS.

Der FNS prüft auch, ob alles ok ist mit Ihrer Anfrage.
Der FNS hat 1 Monat, um zu entscheiden.

Sie bekommen die Antwort mit der Post.

Der FNS sagt Ja zu Ihrer Anfrage?
Dann bekommen Sie das Einkommen für Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung (RPGH).

Wie viel Geld bekommen Sie?

Sie bekommen so viel Geld wie beim REVIS.

Das REVIS ist das Einkommen zur sozialen Eingliederung.
Auf Französisch heißt das:
REVenu d’Inclusion Sociale.
Die Abkürzung ist: REVIS.
Früher sagte man: RMG.

Sie bekommen das Geld jeden Monat.
Von diesem Geld, wird noch Geld abgezogen:

  • Geld für die Kranken-Versicherung,
  • und Geld für die Pflege-Versicherung.

Wichtig: Sie müssen dem FNS sagen, wenn sich etwas ändert.
Zum Beispiel:

  • Sie bekommen eine andere Hilfe.
  • Oder Ihre Gesundheit ist jetzt besser.

Sie müssen die Geld-Hilfe zurück-geben:

  • Wenn Sie zu viel Geld bekommen haben.
  • Wenn Sie falsche Infos angegeben haben.

Was müssen Sie machen, wenn sich Ihre Situation ändert?

Ihre Situation hat sich verändert?
Zum Beispiel: Ihre Gesundheit hat sich verbessert oder verschlechtert?
Dann kann die ADEM Ihre Situation noch mal überprüfen.
Das geht aber nicht sofort.
Erst 6 Monate nach der ersten Entscheidung.

Dann müssen Sie diese Überprüfung anfragen.
Dafür schicken Sie eine neue Anfrage an die ADEM.

Die ADEM prüft die neue Anfrage.

Der FNS sagt Nein. Was können Sie machen?

Der FNS hat Nein gesagt.
Und Sie sind nicht damit einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.

Sie schreiben dafür einen Brief an die FNS.
Im Brief schreiben Sie:
Warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Sie haben 40 Tage Zeit, um zu reklamieren.

Die Adresse ist:
FNS - Conseil d’administration
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Der FNS hat auch Nein gesagt?
Dann können Sie weiter reklamieren.
Infos dazu finden Sie auf dieser Internet-Seite:

Arbeit - Was können Sie machen, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind?

Zuständige Kontaktstellen

  • Arbeitsagentur (ADEM)

    Adresse:
    Luxemburg
    Telefon:
    (+352) 247 88 888
    Contact Center für Arbeitsuchende
    Telefon:
    (+352) 247 88 000
    Contact Center für Arbeitgeber
  • Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

    Verwandte Vorgänge und Links

    Vorgänge

    Links

    Weitere Informationen

    Rechtsgrundlagen

    Ihre Meinung interessiert uns

    Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

    Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

    Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
    Wie bewerten Sie diese Seite?*
    Sehr schlecht
    Sehr gut

    Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

    0/1000

    Bitte bewerten Sie diese Seite

    Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

    Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

    Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

    Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

    Zusammen vereinfachen

    Es ist ein Fehler aufgetreten

    Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.