REVIS: Geld-Hilfe zum Leben

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das REVIS ist eine Geld-Hilfe.
Es ist eine Hilfe für Personen und Familien, die wenig Geld haben.
Mit dem REVIS haben Personen Geld zum Leben.
Zum Beispiel: für Essen, Kleidung und Miete (Loyer).
Auf Französisch heißt das:
REVenu d’Inclusion Sociale.
Die Abkürzung ist: REVIS.
Früher sagte man: RMG.

Sie bekommen diese Hilfe beim FNS.
FNS ist die Abkürzung für:
Fonds National de Solidarité.
Auf Deutsch heißt das: Nationaler Solidaritäts-Fonds.

Das REVIS hat 2 Teile:

  1. Eingliederungs-Zulage
    Das ist Geld für Personen mit wenig oder keinem Einkommen.
    Einkommen ist das Geld, das Sie verdienen.
    Sie bekommen dieses Geld jeden Monat.
    Zum Beispiel: Lohn (Pai)
  2. Aktivierungs-Zulage
    Das ist Extra-Geld für Personen.
    Das Arbeits-Amt (ADEM) hilft Personen Arbeit zu finden.
    Diese Hilfe nennt man Arbeits-Programm.

Sie müssen das REVIS anfragen.

Wer kann das REVIS bekommen?

Sie können das REVIS bekommen, wenn alle diese Punkte stimmen:

  • Sie wohnen in Luxemburg.
  • Sie haben ein Aufenthalts-Recht.
    Das bedeutet: Sie haben das Recht in Luxemburg zubleiben.
  • Sie sind im nationalen Register (RNPP) angemeldet.
    Das ist die Liste mit den Personen die im Land Luxemburg wohnen.
  • Sie wohnen im Haus, wo Sie angemeldet sind.
  • Sie müssen 25 Jahre alt sein, oder älter.
  • Das Einkommen von Ihrem Haushalt ist nicht zu hoch.
    Haushalt bedeutet: Alle Personen, die mit Ihnen zusammen wohnen.
  • Sie sind bei der ADEM als Arbeit-Suchender gemeldet.
    Arbeit-Suchender heißt: eine Person sucht eine neue Arbeit.
    Die ADEM ist das Arbeits-Amt in Luxemburg.

Wann müssen Sie nicht bei der ADEM gemeldet sein?

Sie müssen sich nicht bei der ADEM melden, wenn Sie:

  • Einen Vollzeit-Job haben.
    Das heißt, Sie haben eine Arbeit.
    Und Sie arbeiten 40 Stunden in der Woche.
  • Krank oder arbeits-unfähig sind.
    Arbeits-unfähig bedeutet, dass Sie nicht arbeiten können.
  • Die Rente (Pensioun) bekommen,
  • Älter als 65 Jahre sind.
  • Eltern-Geld, Kranken-Geld oder Mutterschafts-Geld bekommen.
  • In der Schule sind.
  • Selbstständig sind und wenig verdienen.
    Selbständig sein heißt: Sie wollen das Geld selbst verdienen.
    Nach einem Jahr müssen Sie sich bei der ADEM anmelden.
    Wenn Sie nicht mehr verdienen.

Sie sind jünger als 25 Jahre?

Dann können Sie manchmal auch das REVIS bekommen.
Zum Beispiel, wenn:

  • Sie ein Kind haben und Kinder-Geld bekommen.
  • Sie im 7. Monat schwanger sind oder mehr.
  • Sie eine schwere Krankheit oder Beeinträchtigung haben.
    Und darum nicht arbeiten können.
  • Sie zu Hause jemanden pflegen.
    Diese Person bekommt Pflege-Geld.

Besondere Regeln für Menschen aus Europa:

Wenn Sie aus Europa kommen,
bekommen Sie die ersten 3 Monate kein REVIS.

Wichtig: Europa bedeutet in diesem Text: Länder in der Europäischen Union (EU)
und Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz.

Sie bekommen auch kein REVIS, wenn Sie nur eine Arbeit im Land Luxemburg suchen.

Ausnahme: Sie arbeiten oder sind selbstständig?
Dann können Sie den REVIS bekommen.

Besondere Regeln für Menschen, die nicht aus Europa sind:

Sie können REVIS bekommen:

  • Wenn Sie mindestens 5 Jahre legal im Land Luxemburg gewohnt haben.
    Sie müssen diese 5 Jahre in den letzten 20 Jahren gemacht haben.
    Legal heißt: Sie haben die Erlaubnis im Land Luxemburg zu wohnen. 
  • Oder: Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis.
    Das bedeutet: Sie dürfen für eine lange Zeit im Land Luxemburg wohnen.

Die 5-Jahres-Regel zählt nicht, wenn Sie:

  • Zur Familie von einem Luxemburger gehören.
  • Oder zur Familie eines EU-Bürgers gehören.
    EU-Bürger sind Personen die im Land Luxemburg wohnen. 
  • Oder internationalen Schutz haben.
    Diese Personen können in einem anderen Land Schutz suchen.
    Zum Beispiel: im Land Luxemburg.

Wer bekommt das REVIS nicht sofort?

Sie bekommen die ersten 3 Monate kein REVIS, wenn Sie:

  • Ihre Arbeit freiwillig aufgegeben haben.
    Das heißt: Sie haben selbst entschieden nicht mehr zu arbeiten.
  • Wegen eines schweren Fehlers Ihre Arbeit verloren haben.
    Schwere Fehler sind zum Beispiel:
    • Jemand kommt oft betrunken zur Arbeit.
    • Oder jemand klaut Sachen von der Arbeit.
  • Ihr Arbeitslosen-Geld (Chômage) verloren haben.
  • Nicht mit der ADEM zusammen-arbeiten.
  • Mehr als 35 Tage im Jahr nicht im Land Luxemburg sind.

Wie fragen Sie das REVIS an?

Sie müssen ein Formular ausfüllen und unterschreiben.
Das Formular ist in schwerer Sprache.

Formular herunter-laden (Pdf, 580 KB)

Sie bekommen das Formular auch im Büro vom FNS.
Die Adresse ist:

Fonds national de solidarité (FNS)
B.P.2411
L-1024 Luxemburg

Der FNS kann Ihnen beim Ausfüllen helfen.
Es gibt 2 Teile:

  • Teil 1: Infos über Ihren Haushalt
    Alle Personen die zusammen im Haus wohnen müssen unterschreiben.
    Alle Personen müssen 18 Jahre oder mehr alt sein.
    Das heißt: sie sind erwachsen.
  • Teil 2: Ein Formular für jeden Erwachsenen im Haushalt
    Jede erwachsene Person füllt sein eigenes Formular aus.

Welche Papiere müssen Sie mitschicken?

Sie müssen diese Beweis-Papiere mitschicken:

  • Kopie von Ihrer Ausweis-Karte (carte d'identité) oder Ihrem Reise-Pass
  • Beweis-Papier von Ihrer Bank.
    Auf diesem Papier stehen Ihre Bank-Infos.
    Das schwere Wort ist: Bank-Identitäts-Nachweis (RIB).
    RIB heißt: Relevé Identité Bancaire.

Vielleicht brauchen Sie auch noch diese Beweis-Papiere:

  • Kopie von Ihrer Anmelde-Bescheinigung (certificat de résidence).
    Das beweist, dass Sie im Land Luxemburg wohnen.
    Dieses Papier brauchen Sie, wenn Sie aus Europa kommen.
  • Ein Papier, das beweist: Sie haben 5 Jahre im Land Luxemburg gewohnt.
    Dieses Papier brauchen Sie, wenn Sie nicht aus Europa kommen.
  • Ein Beweis-Papier, dass Sie internationalen Schutz haben.
    Internationalen Schutz heißt: Die Regierung passt auf diese Personen auf.

 

Sie schicken alles mit der Post an:

Fonds national de solidarité (FNS)
B.P. 2411
L-1024 Luxemburg

Oder Sie können auch selbst ins Büro vom FNS gehen.
Die Adresse ist:

Fonds national de solidarité (FNS)
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Der FNS entscheidet dann, ob Sie das REVIS bekommen.

Wie viel REVIS bekommen Sie?

Wie viel REVIS Sie bekommen hängt davon ab:

  • Wie viele Personen in Ihrem Haushalt wohnen.
  • Und wie viel Geld Ihr Haushalt hat.
    Manches Geld wird nicht mitgerechnet.
    Das heißt dieses Geld zählt nicht als Einkommen.
    Zum Beispiel: Kinder-Geld, Schul-Anfangs-Zulage, Pflege-Geld.

Das REVIS besteht aus 4 Teilen:

  • Ein Teil ist Geld für Personen die 18 Jahre alt sind oder mehr.
  • Ein Teil ist Geld für Kinder.
  • Ein Teil ist Geld für gemeinsame Kosten.
    Gemeinsame Kosten sind für Dinge,
    die alle in der Familie brauchen.
    Zum Beispiel: Miete, Strom, Wasser, Heizung.
  • Ein Teil ist Extra-Geld für Allein-Erziehende.
    Allein-Erziehend heißt:
    Eine Person kümmert sich alleine um ein oder mehrere Kinder.
    Zum Beispiel: Nur die Mutter oder nur der Vater.
    Allein-Erziehende bekommen mehr REVIS.

Was sind die Regeln, wenn Sie das REVIS bekommen?

Sie müssen:

  • Mit der ADEM zusammen-arbeiten.
  • Eine Arbeit suchen.
    Oder an einem Arbeits-Programm von der ADEM mitmachen.
  • Jede Veränderung sofort beim FNS melden.
    Zum Beispiel:
    • Sie haben eine neue Arbeit.
    • Sie wechseln Ihre Adresse oder Ihren Wohn-Ort.
    • Sie haben neue Personen im Haus wohnen.
    • Oder Sie bekommen ein Kind.

Wenn Sie das nicht machen, können Sie das REVIS verlieren.

Wann verlieren Sie das REVIS?

Sie bekommen kein REVIS mehr, wenn:

  • Sie falsche Infos gegeben haben.
  • Sie nicht mit der ADEM zusammen-arbeiten.
  • Sie zu viel Geld verdienen.
  • Sie nicht mehr im Land Luxemburg wohnen.

Wann müssen Sie das REVIS zurück-zahlen?

Der FNS kann Geld zurück-nehmen.
Das nennt man Rück-Zahlung.

Sie müssen Geld zurück-zahlen, wenn:

  • Sie falsche Infos gegeben haben.
  • Oder wenn sich Ihre finanzielle Lage verbessert.
    Finanzielle Lage heißt: wieviel Geld eine Person hat.
  • Oder wenn Sie etwas geschenkt bekommen oder erben.
    Erben heißt: Eine Person ist gestorben.
    Sie bekommen etwas von dieser Person.
    Zum Beispiel: Geld oder ein Haus.
    Es gibt aber besondere Regeln in diesem Fall.

Sie haben eine Wohnung oder ein Haus?

Dann kann der FNS eine Hypothek machen.

Hypothek heißt:
Der FNS bekommt Geld, wenn die Wohnung oder Haus verkauft wird.

Das ist eine Sicherheit für den FNS.
Damit kann der FNS später Geld zurück-nehmen.
Der FNS entscheidet, wann die Hypothek gemacht oder gelöscht wird.

Der FNS hat Nein gesagt: Was können Sie machen?

Der FNS hat Nein gesagt.
Das heißt: Sie bekommen die Geld-Hilfe nicht.

Sie sind nicht mit der Entscheidung einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.
Dafür haben Sie 40 Tage Zeit.

Sie können einen Brief an den Verwaltungs-Rat vom FNS schreiben.

Die Adresse ist:

FNS - Conseil d’administration
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Gut zu wissen:

  • Es gibt eine Rechen-Hilfe.
    Damit können Sie ausrechnen, wie viel REVIS Sie bekommen.
    Diese Seite ist in schwerer Sprache.
  • Es gibt auch ein Erklär-Video zum REVIS.
    Das Video ist in schwerer Sprache.
  • Sie haben noch Fragen?
    Dann können Sie zum Sozial-Büro von Ihrer Gemeinde gehen.
    Liste von den Sozial-Büros

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Es werden 2 von 3 Stellen angezeigt

Nationales Amt für soziale Eingliederung (ONIS)

Adresse:
13C, rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg-Hamm Luxemburg

Verwandte Vorgänge und Links

Links

Weitere Informationen

Download

  • De Parcours vum REVIS an Etappen

    Depliant, erstallt vum Ministère fir Famill, Solidaritéit, Zesummeliewen an Ënnerbréngung vu Flüchtlingen an dem Nationale Solidaritéitsfong (FNS)

  • Le parcours du REVIS en étapes

    Dépliant réalisé par le ministère de la Famille, de la Solidarité, du Vivre ensemble et de l’Accueil et le Fonds national de solidarité (FNS)

  • O percurso do REVIS em etapas

    Folheto produzido pelo Ministério da Família, Solidariedade, Convivência e Acolhimento e pelo Fundo nacional de Solidariedade (FNS)

Multimedia

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.