Geld-Hilfe für ältere Menschen, die in einem Senioren-Heim wohnen
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Sie sind eine ältere Person.
Sie möchten in einem Senioren-Heim leben.
Ein anderes Wort für Senioren-Heim ist: Alten-Heim.
In Luxemburg sagt man dafür auch: CIPA oder Alters-Heem.
Aber Sie haben nicht genug Geld,
um alles selbst zu bezahlen.
Dann können Sie eine Geld-Hilfe anfragen.
Diese Hilfe wird vom Nationalen Solidaritäts-Fonds (FNS) gegeben.
Mit der Geld-Hilfe bezahlen Sie:
- Ihr Zimmer.
- Ihre Wäsche.
Zum Beispiel: Bett-Wäsche, Hand-Tücher, Kleider. - Wichtige Pflege-Artikel.
Zum Beispiel: Seife, Zahn-Bürste. - Einen Fernseher, ein Telefon und Internet.
Sie müssen diese Geld-Hilfe anfragen.
Wer kann die Geld-Hilfe anfragen?
Sie können die Geld-Hilfe anfragen, wenn alle diese Punkte stimmen:
- Sie wohnen in Luxemburg.
- Sie wollen in einem Senioren-Heim wohnen.
Zum Beispiel: CIPA, Pflege-Heim. - Sie sind im nationalen Register (RNPP) eingetragen.
Das ist eine Liste mit allen Menschen, die in Luxemburg wohnen. - Sie haben nicht genug Geld,
um das Senioren-Heim selbst zu bezahlen.
Sie sind keine Person aus der EU?
Sie sind auch keine Person aus der Schweiz?
Dann muss einer von diesen Punkten auch stimmen:
- Sie haben in den letzten 20 Jahren mindestens 5 Jahre in Luxemburg gewohnt.
- Oder: Sie haben eine Aufenthalts-Erlaubnis.
Das bedeutet: Sie dürfen für eine lange Zeit in Luxemburg wohnen. - Diese Personen können auch die Geld-Hilfe bekommen:
- Manche Familien-Mitglieder:
- von Personen aus der EU.
- von Personen mit internationalem Schutz.
Internationalen Schutz heißt: Die Regierung passt auf diese Personen auf.
Achtung: Sie sind gerade in Luxemburg angekommen?
Dann bekommen Sie die ersten 3 Monate keine Geld-Hilfe.
Das gilt nicht, wenn Sie in Luxemburg arbeiten.
Sie bekommen keine Geld-Hilfe,
wenn Sie schon eine andere Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
- Hilfe für Einwanderung
- Hilfe für freien Personen‑Verkehr.
Wie viel Geld dürfen Sie haben?
Der FNS zählt Ihr ganzes Einkommen zusammen.
Einkommen ist das Geld, das Sie verdienen.
Zum Beispiel:
- Lohn (Pai).
- Arbeitslosen-Geld (Chômage).
- Rente (Pensioun).
- Unterhalts-Geld.
Unterhalts-Geld heißt: eine Person zahlt einer anderen Person Geld. - Andere Geld-Hilfen vom Land Luxemburg.
Zum Beispiel: REVIS.
Das schwere Wort für REVIS ist:
Einkommen zur sozialen Eingliederung.
Auf Französisch heißt das Einkommen:
REVenu d’Inclusion Sociale.
Früher sagte man RMG.
Wichtig:
- Sie haben mehr als 24.201 € auf Ihrem Bank-Konto?
Dann bekommen Sie keine Geld-Hilfe.
Wenn Sie verheiratet sind oder einen Partner haben:
Dann dürfen Sie zusammen nicht mehr als 48.402 € haben. - Sie haben ein Haus oder eine Wohnung?
Dann rechnet der FNS den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung.
Das zählt nicht zum Einkommen?
Zum Beispiel: Kinder-Geld, Geburts-Hilfe oder Schul-Anfangs-Zulage.
Was passiert, wenn nur ein Partner im Senioren-Heim wohnt?
Wenn nur ein Partner im Senioren-Heim wohnt,
behält der andere Partner ein Mindest-Einkommen:
- Der Partner arbeitet?
Dann behält er mindestens den sozialen Mindest-Lohn. - Der Partner arbeitet nicht?
Dann behält er mindestens das REVIS.
Bleibt eine Person zu Hause und zahlt Miete oder einen Kredit?
Dann kann der FNS bis zu 1.936,08 € von Ihrem Einkommen abziehen.
Das bedeutet: Dieses Geld zählt nicht als Einkommen.
Wie fragen Sie die Geld-Hilfe an?
Sie wollen diese Hilfe anfragen?
Dann müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Das Formular ist ein Papier, das Sie ausfüllen müssen.
Das Formular ist in schwerer Sprache.
Die erste Seite vom Formular füllt die Direktion vom Senioren-Heim aus.
Dann müssen Sie:
- Den Rest vom Formular ausfüllen.
Die Direktion vom Senioren-Heim kann Ihnen dabei helfen. - Das Formular unterschreiben.
- Und mit der Post an den FNS schicken.
Die Adresse ist:
Fonds national de solidarité (FNS)
B.P.2411
L-1024 Luxemburg
Der FNS entscheidet, ob Sie die Geld-Hilfe bekommen.
Wichtig: Wenn Sie einen Vormund (Tuteur) haben,
muss dieser auch unterschreiben.
Wie viel Geld-Hilfe bekommen Sie?
Wie viel Geld Sie jeden Monat bekommen,
hängt von ein paar Sachen ab.
Der FNS schaut:
- Den normalen Preis für ein Einzel-Zimmer im Land Luxemburg.
- Den Preis Ihres Zimmers im Senioren-Heim.
- Wieviel Geld Sie für sich behalten dürfen.
Das schwere Wort dafür ist: Pauschal-Betrag. - Ihr Einkommen und das Einkommen von Ihrem Partner.
Zum Beispiel: Lohn (Pai), Rente (Pensioun).
Vom Einkommen werden 629,23 € im Monat nicht mitgezählt.
Das bedeutet: dieses Geld zählt nicht zum Einkommen.
Das ist wie Taschen-Geld.
Das schwere Wort dafür ist: Frei-Betrag.
Info: Sie bekommen schon die Geld-Hilfe.
Ihr Zimmer kostet jetzt aber mehr als der normale Preis?
Dann muss das Senioren-Heim:
- Den Preis von Ihrem Zimmer herunter setzen.
- Oder Ihnen ein anderes Zimmer geben.
Das weniger kostet.
Wann müssen Sie die Geld-Hilfe zurück-zahlen?
Der FNS kann die Geld-Hilfe zurück-nehmen, wenn:
- Sie jetzt mehr Geld haben.
Zum Beispiel: Sie haben Geld ge-erbt.
Erben heißt: Sie bekommen etwas, wenn ein Mensch stirbt.
Zum Beispiel: Geld oder ein Haus.- Dann müssen Sie dem FNS
die Geld-Hilfe zurück-geben.
- Dann müssen Sie dem FNS
- Sie jemandem Geld geschenkt haben.
Dann muss die Person die das Geld bekommen hat,
die Geld-Hilfe zurück-zahlen.
Aber nur, die letzten 10 Jahre zählen.
Info: Der FNS kann nicht alles zurück-nehmen.
Ein Teil vom Erbe ist geschützt.
Oder das Haus, in dem der Partner noch wohnt, ist geschützt.
Aber der FNS kann eine Hypothek auf die Wohnung eintragen.
Hypothek bedeutet:
Der FNS bekommt Geld,
wenn die Wohnung oder Haus verkauft wird.
Der FNS hat Nein gesagt: Was können Sie machen?
Der FNS hat Nein gesagt.
Das heißt: Sie bekommen die Geld-Hilfe nicht.
Sie sind nicht mit der Entscheidung einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.
Dafür haben Sie 40 Tage Zeit.
Sie können einen Brief an den Verwaltungs-Rat vom FNS schreiben.
Auf Französisch heißt der Verwaltungs-Rat: Conseil d’administration.
Die Adresse ist:
FNS - Conseil d’administration
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg
Online-Dienste und Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zum Download bereitgestellte Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS)
- Adresse:
-
8-10, rue de la Fonderie
L-1531
Luxemburg
Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 10 81 1
- E-Mail:
- fns@secu.lu
- Website:
- https://fns.public.lu/de.html
-
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS)
Abteilung für Teuerungszulagen
- Adresse:
-
8-10, rue de la Fonderie
L-1531
Luxemburg
Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 10 81 999
- E-Mail:
- avc@secu.lu
- Website:
- https://fns.public.lu/de/avc.html
-
Nationaler Solidaritätsfonds (FNS)
Erziehungspauschale
- Adresse:
-
8-10, rue de la Fonderie
L-1531
Luxemburg
Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 49 10 81 1
- E-Mail:
- feduc.fns@secu.lu
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