Die Teuerungs-Zulage und Energie-Prämie anfragen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Der FNS hilft Menschen, die wenig Geld haben.
Der FNS ist ein anderes Wort für Nationaler Solidaritäts-Fonds.

Der FNS gibt 3 Geld-Hilfen.
Die Namen von den Geld-Hilfen sind:

  1. Die Teuerungs-Zulage.
    Auf Französisch heißt diese Hilfe: allocation de vie chère.
  2. Die Energie-Prämie.
  3. Die Geld-Hilfe für ältere Menschen.

Um diese Hilfen zu bekommen, dürfen Sie nicht zu viel verdienen.
Die Personen, die mit Ihnen wohnen dürfen, auch nicht zu viel verdienen.
Das Land Luxemburg entscheidet, wie viel Sie verdienen können,
um Geld-Hilfe zu bekommen.

Ein Haushalt sind Personen, die im gleichen Haus leben.

Das Geld, das Sie jeden Monat bekommen, nennt man Einkommen.
Zum Beispiel:

  • Lohn (Pai),
  • Rente (Pensioun),
  • Arbeitslosen-Geld (Chômage).

Sie müssen diese Geld-Hilfen anfragen.

Wer kann die Geld-Hilfen bekommen?

Haushalte mit wenig Geld können Geld-Hilfen bekommen.

Zum Beispiel:

  • Die Teuerungs-Zulage.
    Auf Französisch heißt diese Hilfe: allocation de vie chère.
  • Die Energie-Prämie.
  • Die Geld-Hilfe für ältere Personen.

Dafür müssen Sie:

  • Im Land Luxemburg angemeldet sein.
  • Seit mindestens 3 Monaten im Land Luxemburg wohnen.
  • Im Nationalen Register für Personen (RNPP) stehen.
  • Dort wohnen, wo Sie angemeldet sind.
  • Ein Bank-Konto in Luxemburg haben.
  • Eine Sozial-Versicherungs-Nummer (matricule) haben.
    Das ist die Nummer auf der CNS Karte.
  • Wenig Geld haben.

Nur eine Person im Haus darf die Anfrage machen.
Sie macht die Anfrage für jede Person im Haus.
Zum Beispiel:
Eine Frau wohnt mit einem Mann und einem Kind.
Sie macht 1 Anfrage für alle 3.

Sie bekommen den REVIS?

Dann müssen Sie keine Anfrage machen.
Sie bekommen die Teuerungs-Zulage und die Energie-Prämie automatisch.
Das heißt: Sie müssen nichts dafür tun.

Wer kann die Geld-Hilfe für ältere Menschen anfragen?

  • Sie sind 65 Jahre oder älter?
    Oder Sie haben eine Rente (Pensioun)?
    Zum Beispiel: Alters-Rente.
  • Und Sie bekommen die Teuerungs-Zulage oder die Energie-Prämie?

Dann können Sie auch die Geld-Hilfe für ältere Personen bekommen.

Wie viel Geld bekommen Sie?

Es kommt darauf an, welche Hilfen Sie schon bekommen:

  1. Sie bekommen die Teuerungs-Zulage?
    Dann bekommen Sie:
    • 2.400 €, wenn Sie allein wohnen.
    • Und 1.200 € für jede Person, die mit Ihnen wohnt.
  2. Sie bekommen die Energie-Prämie, aber NICHT die Teuerungs-Zulage?
    Dann bekommen Sie:
    • 1.200 €, wenn Sie allein leben.
    • Und 600 € für jede Person, die mit Ihnen wohnt.
  3. Sie bekommen NUR einen Teil der Energie-Prämie?
    Dann bekommen Sie:
    • 600 €, wenn Sie allein leben.
    • Und 300 € für jede Person, die mit Ihnen wohnt.

Wer kann die Geld-Hilfen NICHT bekommen?

  • Personen, die zu viel Geld haben.
  • Studenten, die schon eine Geld-Hilfe (AideFi) bekommen.
    AideFi heißt: Geld-Hilfe für Studenten.
  • Studenten, die im Ausland wohnen und zum Studieren nach Luxemburg kommen.
  • Personen im Gefängnis (Prison).

Wann können Sie die Anfrage machen?

Sie können die Anfrage das ganze Jahr machen.
Sie dürfen die Anfrage nur einmal im Jahr machen.
Sie bekommen die Geld-Hilfen auch nur einmal im Jahr.

Sie müssen die Anfrage vor dem 31. Dezember schicken.

Die Adresse ist:

FNS - Fonds National de Solidarité
B.P.2411
L-1024 Luxemburg

Wenn Sie die Anfrage nach dem 31. Dezember schicken,
bekommen Sie die Hilfen nicht.

Wie fragen Sie die Geld-Hilfen an?

Sie brauchen 2 Papiere, um die Geld-Hilfen anzufragen:

  1. Ein Formular.
    • Das Formular finden Sie:
    • Das Formular ist in schwerer Sprache und auf Französisch.
    • Sie müssen das Formular ganz ausfüllen.
    • Alle Personen, die im Haus wohnen, müssen das Papier unterschreiben.
  2. Ein Papier von Ihrer Bank (RIB):
    • Auf Französisch sagt man: Relevé d’Identité Bancaire (RIB).
    • Auf diesem Papier stehen die Infos von Ihrem Bank-Konto.
    • Sie bekommen dieses Papier bei Ihrer Bank.

Hinweis: Sie haben einen Vormund (Tutelle).
Dann müssen Sie auch ein Beweis-Papier vom Gericht mitschicken.
Dieses Papier beweist, dass die Person Ihr Vormund ist.

Sie müssen das Formular und die Beweis-Zettel vor dem 31. Dezember an den FNS schicken!

Die Adresse ist:

FNS – Fonds National de Solidarité
B. P. 2411
L-1024 Luxemburg

Der FNS schickt Ihnen die Anfrage zurück, wenn etwas fehlt.
Dann haben Sie 30 Tage Zeit, um alles zu schicken.
Der FNS kann noch mehr Papiere oder Infos fragen.

Hinweis: Sie haben die Geld-Hilfen schon einmal bekommen?
Dann bekommen Sie ein Formular, das bereits ausgefüllt ist nach Hause geschickt.

Wie viel Einkommen dürfen Sie haben, um die Geld-Hilfen zu bekommen?

Das Land Luxemburg sagt jedes Jahr:
Wie viel Geld eine Person im Monat haben darf,
um die Geld-Hilfe zu bekommen.
Zum Beispiel:
Sie verdienen weniger als der Mindest-Lohn.
Dann bekommen Sie die Hilfen.

Der FNS zählt alle Einkommen von den letzten 12 Monaten.
Das sind die letzten 12 Monate vor der Anfrage.
Er rechnet das Einkommen von allen Personen zusammen, die im Haushalt wohnen.
Die Personen in einem Haushalt müssen nicht von der gleichen Familie sein.
Das Einkommen vom Haushalt darf nicht zu hoch sein.

Ist das Einkommen nur ein bisschen zu hoch?
Dann bekommen Sie weniger Geld-Hilfe.

Weitere Informationen

Der FNS hat Nein zu Ihrer Anfrage gesagt?
Das heißt: Sie bekommen die Geld-Hilfen nicht.

Sie sind nicht mit der Entscheidung einverstanden?
Dann können Sie reklamieren.
Dafür haben Sie 40 Tage Zeit.

Sie können einen Brief an den Verwaltungs-Rat vom FNS schreiben.

Die Adresse ist:

FNS - Conseil d’administration
8-10, rue de la Fonderie
L-1531 Luxemburg

Sie haben noch Fragen?

Dann können Sie den FNS anrufen.
Die Telefon-Nummer ist: 49 10 81 1.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Nationaler Solidaritätsfonds (FNS) Abteilung für Teuerungszulagen

Adresse:
8-10, rue de la Fonderie L-1531 Luxemburg
Postfach 2411 / L-1024 Luxemburg

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