Hilfe vom Land Luxemburg für Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung
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Ein anderes Wort für Arbeit-Nehmer ist Arbeiter.
Sie sind Arbeit-Geber (Patron)?
Sie haben mehr als 25 Mitarbeiter?
Dann müssen Sie auch Menschen mit Beeinträchtigung eine Arbeit geben.
Das ist eine Pflicht.
Das Land Luxemburg hilft Ihnen dabei.
Das Land Luxemburg bezahlt einen Teil von den Kosten.
Zum Beispiel:
- Lohn (Pai) von Arbeit-Nehmern mit Beeinträchtigung.
- Ausbildung (Formatioun) für Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung.
- Änderungen am Arbeits-Platz.
Zum Beispiel: Rampen für Rollstühle. - Transport zur Arbeit.
- Hilfs-Mittel für die Arbeit.
Zum Beispiel: Besondere Computer oder Werkzeuge.
Wer kann diese Hilfe bekommen?
Sie können diese Hilfe bekommen, wenn Sie:
- ein Arbeit-Geber (Patron) sind,
- und Sie sich an Ihre Pflichten halten.
Das heißt: Sie stellen Menschen mit Beeinträchtigung ein.
Wie viele Menschen mit Beeinträchtigung müssen Sie Arbeit geben?
Das hängt von der Anzahl Ihrer Mitarbeiter ab.
Zum Beispiel: Sie haben zwischen 25 und 49 Mitarbeiter?
Dann müssen Sie 1 Person mit Beeinträchtigung Arbeit geben.
Was passiert, wenn Sie sich nicht an Ihre Pflicht halten?
Das heißt: Sie geben nicht genug Menschen mit Beeinträchtigung Arbeit?
Dann müssen Sie Geld an das Land Luxemburg zahlen.
Sie zahlen jeden Monat die Hälfte vom sozialen Mindest-Lohn.
Das zählt für jede fehlende Person mit Beeinträchtigung.
Sie geben mehr Menschen mit Beeinträchtigung Arbeit, als Sie müssen?
Dann zahlen Sie weniger Geld an die Sozial-Versicherung.
Das zählt nur für die zusätzlichen Arbeits-Plätze.
Wichtig: Sie müssen alle freien Arbeits-Plätze bei der ADEM melden.
Auch die Arbeits-Plätze für Menschen mit Beeinträchtigung.
Sie sind selbstständig und haben eine Beeinträchtigung?
Sie sind selbstständig.
Das heißt: Sie arbeiten für sich selbst.
Sie haben also kein Arbeit-Geber (Patron).
Und Sie haben eine Beeinträchtigung?
Dann können Sie auch Hilfe vom Land Luxemburg bekommen.
Wie bekommen Sie die Hilfe?
Sie wollen Hilfe vom Land Luxemburg?
Dann müssen Sie eine Anfrage machen.
Schritt 1: Sie schreiben die ADEM an
Sie machen Ihre Anfrage beim Service für Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung von der ADEM.
Die Adresse ist:
ADEM – Service handicap et reclassement professionnel
19, rue de Bitbourg
L-1273 Luxemburg
Schritt 2: Die ADEM schaut Ihre Anfrage
Die ADEM schaut:
- Wie gut kann der Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung arbeiten?
- Haben Sie genug Menschen mit Beeinträchtigung Arbeit gegeben?
- Haben Sie alle freien Arbeits-Plätze bei der ADEM gemeldet?
- Helfen Sie Menschen mit Beeinträchtigung, ihre Arbeit zu behalten?
Schritt 3: Die ADEM entscheidet
Die ADEM entscheidet:
- Bekommen Sie Hilfe vom Land Luxemburg?
- Wie viel Hilfe bekommen Sie?
Wie viel Hilfe bekommen Sie?
Das Land Luxemburg bezahlt einen Teil von den Kosten.
Wie viel Geld Sie bekommen, hängt von der Situation ab.
Das Land Luxemburg bezahlt:
- Ein Drittel vom Lohn (Pai) für Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung auf dem ersten Arbeits-Markt.
Es kann aber mehr sein.
Ein Drittel vom Lohn heißt: Sie teilen den Lohn durch 3. - Den ganzen Lohn (Pai), wenn die Person in einer Werkstatt (Atelier) für Menschen mit Beeinträchtigung arbeitet.
Außerdem bezahlt das Land Luxemburg ganz oder einen Teil:
- Änderungen am Arbeits-Platz.
Zum Beispiel: Rampen für Rollstühle. - Hilfs-Mittel für die Arbeit.
Zum Beispiel: Besondere Computer oder Werkzeuge. - Ausbildung (Formatioun).
- Den Weg zur Arbeit.
- Extra-Urlaub (Congé).
Arbeit-Nehmer mit Beeinträchtigung bekommen bis zu 6 Tage mehr Urlaub (Congé) im Jahr.
Das Land Luxemburg bezahlt den Lohn (Pai) für diese Tage.
Zuständige Kontaktstellen
Arbeitsagentur (ADEM) Servicebereich Arbeitnehmer mit Behinderung und in beruflicher Wiedereingliederung
- Adresse:
-
19, rue de Bitbourg
L-1273
Luxemburg
Postfach 2208 / L-1022 Luxemburg
- Telefon:
-
(+352) 247 88 888
für Arbeitsuchende
- Telefon:
-
(+352) 247 88 000
für Arbeitgeber
- E-Mail:
- commissionmedicale@adem.etat.lu
- Website:
- https://adem.public.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Links
Weitere Informationen
-
Einstellung eines Arbeitnehmers mit Behinderung
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
-
Hilfen zur Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen
auf dem Beschäftigungsportal (ADEM)
-
Info-Handicap Luxembourg
Website
Rechtsgrundlagen
- Code du Travail - Livre V, Titre VI
-
Loi modifiée du 12 septembre 2003
relative aux personnes handicapées
-
Règlement grand-ducal modifié du 7 octobre 2004
portant exécution de la loi modifiée du 12 septembre 2003 relative aux personnes handicapées
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