Ernennung und Schulung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit

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Um für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen, muss jeder Arbeitgeber unter seinen Arbeitnehmern mindestens einen zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (travailleur désigné) ernennen.

Diese kümmert sich um die Prävention und den Schutz vor beruflichen Risiken im Unternehmen.

Der ernannte Arbeitnehmer muss innerhalb von 12 Monaten nach seiner Ernennung bestimmte Bedingungen in Bezug auf Qualifikation, Schulung und Erfahrung erfüllen. Die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der ihnen zur Verfügung zu stellenden Zeit hängt ab von:

Betroffene Personen

Jeder Arbeitgeber muss Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennen, die er frei wählen kann. Es ist jedoch ratsam, niemanden gegen seinen Willen zu ernennen.

Der Arbeitgeber kann:

  • entweder einen oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter seinen Arbeitnehmern wählen;
  • oder selbst die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit übernehmen, wenn er weniger als 50 Arbeitnehmer beschäftigt und die Bedingungen in Bezug auf Qualifikation und Erfahrung erfüllt.

Verlässt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmen, muss der Arbeitgeber sie innerhalb von 2 Monaten ersetzen. Solange er keinen Ersatz ernannt hat oder dieser die erforderlichen Bedingungen – insbesondere in Bezug auf die Schulung – noch nicht erfüllt, kann er die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit während höchstens 12 Monaten selbst übernehmen. 

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Bevor er eine oder mehrere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ernennt, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat oder den gemischten Betriebsausschuss, sofern es einen solchen gibt, zu Rate ziehen.

Es sei angemerkt, dass die gemischten Betriebsausschüsse nach den Betriebsratswahlen, die nach dem 1. Januar 2016 stattfinden, wegfallen werden. Ab diesen Betriebsratswahlen werden die Vorrechte, die bisher den gemischten Betriebsausschüssen zuteilwurden, in Unternehmen, die während der 12 Monate vor dem 1. Tag des Aushangs zur Ankündigung der Wahlen mindestens 150 Arbeitnehmer beschäftigt haben, von den Betriebsräten ausgeübt.

Bis zu den nächsten Wahlen behalten die eingesetzten gemischten Betriebsausschüsse ihre Zuständigkeiten.

Vorgehensweise und Details

Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Berechnung der einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung zu stellenden Zeit

Um die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestimmen, muss der Arbeitnehmer zuerst die Gruppe oder Untergruppe bestimmen, zu der er gehört, dies entsprechend:

  • der Belegschaft des Unternehmens;
  • dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens.

Diese Gruppen oder Untergruppen bestimmen die Zeit, die der Arbeitgeber einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mindestens zur Verfügung stellen muss, damit diese sich um den Schutz und die Prävention von beruflichen Risiken im Unternehmen und/oder Betrieb kümmern kann.

Wenn bestimmte Arbeitnehmer risikobehaftete Stellen besetzen, verfügen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit über mehr Zeit, um ihre Aufgabe wahrzunehmen.

Entsprechend der gesamten Zeit, die er seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung stellen muss, kann der Arbeitgeber anschließend die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte berechnen.

Einer Fachkraft für Arbeitssicherheit je nach Gruppe bewilligte Zeit (in Sekunden/Tag)

Gruppe

Untergruppe

Belegschaft des Unternehmens

Bewilligte Zeit pro Arbeitnehmer (Z)

Bewilligte zusätzliche Zeit pro risikobehaftete Stelle (Zr)

Gruppe A
1 bis 15 Arbeitnehmer

 

1 bis 15

70 S/T

70 S/T

Gruppe B
16 bis 49 Arbeitnehmer

 

16 bis 49

70 S/T

70 S/T

Gruppe C
50 bis 1.599 Arbeitnehmer

außer Gruppen E, F, G

C1

50 bis 99

50 S/T

70 S/T

C2

100 bis 249

45 S/T

50 S/T

C3

250 bis 449

40 S/T

45 S/T

C4

450 bis 649

35 S/T

40 S/T

C5

650 bis 949

30 S/T

35 S/T

C6

950 bis 1.299

25 S/T

30 S/T

C7

1.300 bis 1.599

25 S/T

25 S/T

Gruppe D
1.600 und mehr Arbeitnehmer

außer Gruppen E, F, G

D1

1.600 bis 1.999

25 S/T

20 S/T

D2

ab 2.000

25 S/T

15 S/T

Gruppe E
950 und mehr Arbeitnehmer

  • Metallverarbeitung, Präzisionsmechanik, Optikindustrie (außer Gruppe F)

  • Fabrik (außer Gruppe F)

  • Produktion von Stein, Zement, Beton, Tonwaren, Glas u. a.

  • Verkehrssektor

E1

950 bis 1.299

30 S/T

35 S/T

E2

1.300 bis 1.599

25 S/T

30 S/T

E3

1.600 bis 1.999

25 S/T

25 S/T

E4

ab 2.000

25 S/T

20 S/T

Gruppe F
650 und mehr Arbeitnehmer

  • Produktion und Verteilung von Strom, Gas, Dampf und Warmwasser

  • Produktion und Erstverarbeitung von Metallen

  • Chemie (außer Gruppe G)

  • Produktion von künstlichen und synthetischen Fasern

  • Fabrikation von Metallwerken

  • Bau von Maschinen und Mechanikmaterial

  • Bau von Fahrzeugen und Einzelteilen

  • Bau von sonstigem Transportmaterial

  • Holz und Holzmöbel

  • Hoch- und Tiefbau

F1

650 bis 949

35 S/T

40 S/T

F2

950 bis 1.299

30 S/T

35 S/T

F3

1.300 bis 1.599

25 S/T

30 S/T

F4

1.600 bis 1.999

25 S/T

25 S/T

F5

ab 2.000

25 S/T

20 S/T

Gruppe G
450 und mehr Arbeitnehmer

  • Fabrikation von chemischen Basisprodukten

  • Petrochemie und Kohlechemie

  • Fabrikation von sonstigen chemischen Produkten für die Industrie und die Landwirtschaft

G1

450 bis 649

40 S/T

45 S/T

G2

650 bis 949

35 S/T

40 S/T

G3

950 bis 1.299

30 S/T

35 S/T

G4

 

25 S/T

30 S/T

G5

1.600 bis 1.999

25 S/T

25 S/T

G6

ab 2.000

25 S/T

20 S/T

Berechnung der Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Um die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu berechnen, muss der Arbeitgeber:

  • die bewilligte Zeit pro Arbeitnehmer (Z) mit der gesamten Belegschaft des Unternehmens (A) multiplizieren;
  • gegebenenfalls die bewilligte zusätzliche Zeit pro risikobehaftete Stelle (Zr) mit der Anzahl an erfassten risikobehafteten Stellen im Unternehmen (Ar) multiplizieren;
  • das Ergebnis dieser 2 Schritte addieren, um die durchschnittliche Mindestzeit in Sekunden zu ermitteln, die den Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung gestellt werden müssen;
  • diese Zahl durch 60 teilen, um die durchschnittliche Mindestzeit (DMZ) in Minuten pro Tag zu ermitteln.

Der Arbeitgeber muss demnach folgende Formel anwenden:

[(A x Z) + (Ar x Zr)] / 60 = DMZ

Anhand des ermittelten Ergebnisses kann der Arbeitgeber die Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemäß folgender Tabelle ermitteln:

Zeit (Minuten/Tag)

Anzahl der zu ernennenden Fachkräfte für Arbeitssicherheit

1 M/T bis 480 M/T

1

481 M/T bis 960 M/T

2

961 M/T bis 1.440 M/T

3

1.441 M/T bis 1.920 M/T

4

ab 1.921 M/T

5

Beispiel: Ein Unternehmen mit 150 Arbeitnehmern, in dem 10 risikobehaftete Stellen erfasst wurden, gehört zur Untergruppe C2 der Gruppe C:

Der Arbeitgeber muss den Fachkräften für Arbeitssicherheit demnach die folgende Zeit zur Verfügung stellen:

  1. 45 S/T pro Arbeitnehmer
  2. 50 S/T pro risikobehaftete Stelle
  3. [(150 x 45) + (10 x 50)] = 7.250 S/T
  4. 7.250 / 60 = 121 M/T für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber muss demnach 1 Fachkraft für Arbeitssicherheit ernennen.

Ist ein Unternehmen an mehreren Standorten tätig, muss der Arbeitgeber für jeden Standort mit mehr als 200 Arbeitnehmern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ernennen.

Schulung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Erforderliche Schulung und Erfahrung

Der Arbeitgeber muss sich vergewissern, dass jede Fachkraft für Arbeitssicherheit über die erforderliche Qualifikation, Erfahrung und Schulung verfügt, um ihre Aufgaben innerhalb von 12 Monaten aufnehmen zu können.

Die Qualifikationsbedingungen und Schulungsmodalitäten hängen von der Gruppe oder Untergruppe ab, der das Unternehmen angehört:

Für jede Fachkraft für Arbeitssicherheit erforderliche Erfahrung und Schulungen

Gruppe

Erforderliche
Berufserfahrung

Qualifikationen und Schulungen

A

Mindestens 1 Jahr in
einem dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens gleichwertigen Bereich

  1. Sonderschulung bestehend aus:

    • 4 Stunden Grundausbildung und;

    • 8 Stunden Sonderausbildung unter Berücksichtigung der Risiken des Unternehmens;

  2. gefolgt von einer 4-stündigen weiterbildenden Schulung innerhalb von 5 Jahren.

B

Mindestens 2 Jahre in
einem wesentlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens

  1. berufliche Qualifikation in einem Tätigkeitsbereich des betroffenen Unternehmens;

  2. Schulung bestehend aus:

    • 8 Stunden Grundausbildung und;

    • 20 Stunden Sonderausbildung unter Berücksichtigung der Risiken des Unternehmens;

  3. gefolgt von einer 8-stündigen weiterbildenden Schulung innerhalb von 5 Jahren.

C1, C2, C3,
C4
(Finanz-
und Verwaltungssektor)

Mindestens 3 Jahre in
einem wesentlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens

  1. berufliche Qualifikation in einem Tätigkeitsbereich des betroffenen Unternehmens;

  2. Schulung bestehend aus:

    • 48 Stunden Grundausbildung und;

    • 56 Stunden Sonderausbildung unter Berücksichtigung der Risiken des Unternehmens;

  3. gefolgt von einer 8-stündigen weiterbildenden Schulung innerhalb von 5 Jahren.

C4
(außer
Finanz- und Verwaltungssektor),
C5, C6 und C7

Mindestens 3 Jahre in
einem wesentlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens

  1. Qualifikation als technischer Ingenieur oder Industrieingenieur in einem Tätigkeitsbereich des betroffenen Unternehmens;

  2. Schulung bestehend aus:

    • 48 Stunden Grundausbildung und;

    • 88 Stunden Sonderausbildung unter Berücksichtigung der Risiken des Unternehmens;

  3. gefolgt von einer 10-stündigen weiterbildenden Schulung innerhalb von 5 Jahren.

D, E, F, und G

Mindestens 2 Jahre in
einem wesentlichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens

  1. Qualifikation als Ingenieur mit einer Spezialisierung im Zusammenhang mit einer wesentlichen Tätigkeit des betroffenen Unternehmens;

  2. Schulung bestehend aus:

    • 48 Stunden Grundausbildung und;

    • 118 Stunden Sonderausbildung unter Berücksichtigung der Risiken des Unternehmens;

  3. gefolgt von einer 10-stündigen weiterbildenden Schulung innerhalb von 5 Jahren. 

Die Schulungen für Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden je nach betroffenem Sektor von folgenden Stellen organisiert:

Erfüllt der Arbeitnehmer die Anforderungen in Sachen Schulung nicht, muss der Arbeitgeber:

  • ihn für eine angemessene Schulung anmelden (auf Kosten des Unternehmens);
  • und ihm Bildungsurlaub bewilligen.

Rolle und Verantwortungsbereich der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss:

  • darauf achten, dass die geltenden Vorschriften und Gesetze in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz von den Arbeitnehmern eingehalten werden, einschließlich der Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag und der Leiharbeitskräfte;
  • als Vertreter des Arbeitgebers die Strategie des Unternehmens festlegen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer weiterzuentwickeln;
  • die eingesetzten Arbeitsmethoden und Mittel, die Risikobewertung und -analyse sowie die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Unfällen ergriffenen Maßnahmen überwachen;
  • regelmäßig Sicherheitsrundgänge vornehmen;
  • die Sicherheitsregister verwalten und die Wartungsbücher führen;
  • die Sicherheits- und Gesundheits-, Notfall-, Notruf-, Einsatz- und Evakuierungspläne ausarbeiten, aktualisieren und verteilen;
  • Evakuierungsübungen vorbereiten, abhalten und leiten;
  • die Situation des Unternehmens oder Betriebs in Sachen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bewerten;
  • die Beziehungen zum Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM), den Prüfstellen, dem arbeitsmedizinischen Dienst, dem das Unternehmen angehört, den Aufsichtsbehörden in Sachen Sicherheit und Gesundheit sowie den im Falle eines Unfalls oder Feuers zu verständigenden Rettungsdiensten unterhalten.

Der Arbeitgeber muss sie über Folgendes auf dem Laufenden halten:

  • über jede Einstellung von Arbeitnehmern mit einem befristeten Arbeitsvertrag;
  • über jede Einstellung von Leiharbeitskräften;
  • über bekannte oder mutmaßliche Faktoren, die Folgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz im Unternehmen/Betrieb haben könnten.

Den Fachkräften für Arbeitssicherheit werden nicht automatisch Befugnisse vom Arbeitgeber übertragen. Letzterer kann seinen Fachkräften für Arbeitssicherheit jedoch beispielsweise in folgenden Bereichen Verantwortungen übertragen:

  • Beseitigung von beruflichen Risiken;
  • Erstellung eines Präventionsplans;
  • Bereitstellung der zum Schutz und zur Prävention der beruflichen Risiken erforderlichen Mittel.

Zuständige Kontaktstellen

Handwerkskammer

Es werden 2 von 7 Stellen angezeigt

Ausbildungsinstitut des Baugewerbes

House of Training

  • House of Training

    Adresse:
    7, rue Alcide de Gasperi L-2981 Luxemburg Luxemburg
    Postfach 13 / L-2010 Luxemburg
    Geschlossen ⋅ Öffnet morgen um 8.00 Uhr
    Donnerstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
    Freitag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
    Samstag:
    Geschlossen
    Sonntag:
    Geschlossen
    Montag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
    Dienstag:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr
    Mittwoch:
    8.00 bis 12.00 Uhr , 13.15 bis 17.15 Uhr

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer Bestandsaufnahme der risikobehafteten Arbeitsplätze Individueller Bildungsurlaub Zugehörigkeit zu einem arbeitsmedizinischen Dienst

Links

Weitere Informationen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

auf der Website des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)

Rechtsgrundlagen

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