Meldung über die Abhaltung von Betriebsratswahlen

Zum letzten Mal aktualisiert am

Wir empfehlen eine manuelle Dateneingabe, wenn Sie die Schritte auf MyGuichet.lu durchführen.

Jede andere Art der Dateneingabe, wie zum Beispiel die Verwendung von "Kopieren und Einfügen", kann die Qualität der generierten Dokumente, die an Sie übermittelt werden (Musterstimmzettel, Anzeige der Bewerbungen usw.), beeinträchtigen.

Das Ziel von Betriebsratswahlen besteht darin, die Mitglieder des Betriebsrats in dem Unternehmen zu wählen, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Die Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Interessen der Belegschaft des Unternehmens zu wahren und zu verteidigen.

Betriebsratswahlen werden in der Regel alle 5 Jahre abgehalten.

Die nächsten Wahlen finden am 12. März 2024 statt.

Die Unternehmen, die Betriebsratswahlen abhalten sollen, erhalten vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) ein bzw. mehrere entsprechende Schreiben.

Zielgruppe

Betriebsratswahlen müssen in allen öffentlich- oder privatrechtlichen Unternehmen abgehalten werden, in denen während der 12 Monate vor dem 1. Tag der Ankündigung der Wahlen mindestens 15 Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt gewesen sind.

Im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen, die jedes 5. Kalenderjahr abgehalten werden müssen, werden die betroffenen Unternehmen vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) per Einschreiben aufgefordert, Betriebsratswahlen bei sich abzuhalten.

Beschäftigt das Unternehmen weniger als 15 Arbeitnehmer, muss es dies dem ITM melden, indem es den Vorgang zur Mitteilung der Kandidaten durchführt.

Hinweis: Unternehmen, auf die die Kriterien für die Abhaltung von Wahlen zutreffen – selbst nach dem offiziellen Datum der Wahlen – sind gebeten, sich an das ITM zu wenden, um Wahlen abzuhalten.

Voraussetzungen

Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu

Die betroffenen Unternehmen müssen sich auf MyGuichet.lu registrieren und einen beruflichen Bereich erstellen.

Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?

Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:

  1. Die Person, die den Antrag einreicht, ist ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie muss:
    • sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
    • anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
  2. Die Person, die den Antrag einreicht, verfügt bereits über einen privaten Bereich. Sie muss sich nicht erneut registrieren, sondern kann direkt einen beruflichen Bereich einrichten.

Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.

Zertifizierung des beruflichen Bereichs des Unternehmens

Um die elektronischen Vorgänge im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen auszuführen, hat das ITM jedem betroffenen Unternehmen 2 Zugangscodes zukommen lassen, anhand derer der berufliche Bereich diesbezüglich zertifiziert werden kann.

Einer dieser Zugangscodes, der „nominelle Token“, ist für das Unternehmen selbst.

Der andere Zugangscode, der „Proxy-Token“, ist für den Bevollmächtigten des Unternehmens, falls das Unternehmen für die Abhaltung und Überwachung des elektronischen Prozesses die Dienste einer externen Gesellschaft in Anspruch nimmt (zum Beispiel die Dienste einer Treuhandgesellschaft).

Beginnt der Bevollmächtigte eines Unternehmens einen Vorgang, muss er ihn selbst beenden. Das bevollmächtigende Unternehmen wird keinen Zugang zu den laufenden Vorgängen betreffend die Betriebsratswahlen mehr haben, kann aber nach deren Übermittlung wieder darauf zugreifen.

Hinweis: Der Bevollmächtigte eines Unternehmens hat keinen Zugriff auf andere Informationen, die das Unternehmen betreffen.

Fristen

Mindestens einen Monat vor der Wahl muss der Arbeitgeber:

  • die Arbeitnehmer des Unternehmens mittels Aushangs über die Abhaltung der Betriebsratswahlen informieren;
  • das ITM über den unter MyGuichet.lu verfügbaren elektronischen Assistenten (siehe „Online-Dienste und Formulare“) darüber informieren;
  • gegebenenfalls eine ministerielle Genehmigung der Briefwahl für abwesende Arbeitnehmer beantragen (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Der Betriebsrat ist ebenfalls dazu befugt.

Drei Wochen vor dem Wahltag muss der Arbeitgeber:

  • zwecks Einsichtnahme die alphabetischen Listen der Arbeitnehmer auslegen, die die Bedingungen des aktiven und des passiven Wahlrechts erfüllen;
  • die Arbeitnehmer des Unternehmens mittels Aushangs darüber informieren, dass sie innerhalb von 3 Werktagen nach Auslegung dieser Listen beim Arbeitgeber und informationshalber beim ITM Beschwerde gegen die Wählerverzeichnisse einlegen können.

Die Aushänge zur Ankündigung der Wahlen sowie die Frist für Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse können dem ITM mithilfe des elektronischen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) übermittelt werden.

Vorgehensweise und Details

Einreichung der Meldung über die Abhaltung von Betriebsratswahlen

Das Unternehmen bzw. sein Bevollmächtigter muss die Meldung über die Abhaltung von Betriebsratswahlen über den Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) vornehmen. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.

In dieser Meldung sind mehrere Informationen anzugeben, wie zum Beispiel:

  • Datum und Ort der Wahlen;
  • Uhrzeit des Wahlbeginns und des Wahlendes;
  • Anzahl der zu wählenden ordentlichen und stellvertretenden Betriebsratsmitglieder;
  • Anzahl der Arbeitnehmer, die für die Berechnung der im Unternehmen beschäftigten Belegschaft berücksichtigt werden;
  • Bedingungen des passiven Wahlrechts;
  • Ort, an dem die Arbeitnehmer die Namen der Kandidaten erfahren können.

Durch Einreichung der Meldung über die Abhaltung von Betriebsratswahlen kann der Arbeitgeber die Wahlankündigung zwecks Aushang im Unternehmen ausdrucken.

Vorgang im Hinblick auf den Erhalt des Aushangs betreffend die Frist zur Beschwerde gegen die Wählerverzeichnisse

Das Unternehmen bzw. sein Bevollmächtigter muss den Vorgang im Hinblick auf den Erhalt des Aushangs betreffend die Frist für Beschwerden gegen die Wählerverzeichnisse über einen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) erledigen. Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Vorgang mit Authentifizierung.

Sollten die Arbeitnehmer einen Fehler in den Verzeichnissen der Arbeitnehmer, die das passive und das aktive Wahlrecht erfüllen, feststellen, kann binnen 3 Werktagen nach Einreichung dieser Verzeichnisse beim Arbeitgeber und informationshalber beim ITM eine Beschwerde eingelegt werden.

Strafen

Jede vorsätzliche Behinderung im Hinblick auf:

  • die Zusammenstellung eines Betriebsrats oder einer Vertretung auf Ebene einer wirtschaftlichen und sozialen Einheit; oder
  • die freie Bestellung der Betriebsratsmitglieder; oder
  • das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebsrats; oder
  • die Ernennung eines Gleichberechtigungsbeauftragten; oder
  • die Ernennung eines Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten; oder
  • die Ausübung der Aufgabe des Betriebsrats;

wird mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 15.000 Euro geahndet.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt

Es werden 2 von 5 Stellen angezeigt

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Mitteilung der Kandidaten und der Ergebnisse der Betriebsratswahlen

Links

Weitere Informationen

Betriebsratswahlen

auf der Webseite des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts (ITM)

Rechtsgrundlagen

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Hoppla! Irgendwo ist ein Fehler aufgetreten.