Mitteilung der Kandidaten und der Ergebnisse der Betriebsratswahlen
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Wir empfehlen eine manuelle Dateneingabe, wenn Sie die Schritte auf MyGuichet.lu durchführen.
Jede andere Art der Dateneingabe, wie zum Beispiel die Verwendung von "Kopieren und Einfügen", kann die Qualität der generierten Dokumente, die an Sie übermittelt werden (Musterstimmzettel, Anzeige der Bewerbungen usw.), beeinträchtigen.
Das Ziel von Betriebsratswahlen besteht darin, die Mitglieder des Betriebsrats in dem Unternehmen zu wählen, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Die Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Interessen der Belegschaft des Unternehmens zu wahren und zu verteidigen.
Betriebsratswahlen werden in der Regel alle 5 Jahre abgehalten.
Die nächsten Wahlen finden am 12. März 2024 statt.
Im Rahmen dieser Wahlen muss jedes Unternehmen, in dem Betriebsratswahlen abgehalten werden, dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) die Personalien der Kandidaten, die Ergebnisse der Wahlen sowie die Funktion, die jeder gewählte Kandidat im Betriebsrat erhält, mitteilen.
Betroffene Personen
Betriebsratswahlen müssen in allen öffentlich- oder privatrechtlichen Unternehmen abgehalten werden, in denen während der 12 Monate vor dem 1. Tag der Ankündigung der Wahlen mindestens 15 Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt gewesen sind.
Im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen, die jedes 5. Kalenderjahr abgehalten werden müssen, werden die betroffenen Unternehmen vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) per Einschreiben aufgefordert, Betriebsratswahlen bei sich abzuhalten.
Unternehmen, die die Kriterien für die Abhaltung von Betriebsratswahlen erfüllen und kein Einschreiben vom ITM im Hinblick auf die Abhaltung von Betriebsratswahlen erhalten haben, sollten sich an das ITM wenden, um die erforderlichen Zugangscodes zu erhalten.
Beschäftigt das Unternehmen weniger als 15 Arbeitnehmer, muss es dies dem ITM melden, indem es den Vorgang zur Mitteilung der Kandidaten durchführt.
Hinweis: Unternehmen, auf die die Kriterien für die Abhaltung von Wahlen zutreffen – selbst nach dem offiziellen Datum der Wahlen – sind gebeten, sich an das ITM zu wenden, um Wahlen abzuhalten.
Voraussetzungen
Erstellung eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu
Die betroffenen Unternehmen müssen sich auf MyGuichet.lu registrieren und einen beruflichen Bereich erstellen.
Wie richte ich einen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu ein?
Folgende 2 Fälle sind zu unterscheiden:
- Sie sind ein neuer MyGuichet.lu-Benutzer. Sie müssen:
- sich zunächst auf MyGuichet.lu registrieren; und
- anschließend einen beruflichen Bereich erstellen.
- Sie verfügen bereits über einen privaten Bereich. Sie müssen sich nicht erneut registrieren, sondern können direkt einen beruflichen Bereich einrichten.
Weitere Informationen und Tutorials zum beruflichen Bereich finden Sie auf unserer entsprechenden Hilfeseite.
Zertifizierung des beruflichen Bereichs des Unternehmens
Um die elektronischen Vorgänge im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen auszuführen, hat das ITM jedem betroffenen Unternehmen 2 Zugangscodes zukommen lassen, anhand derer der berufliche Bereich diesbezüglich zertifiziert werden kann.
Einer dieser Zugangscodes, der „nominelle Token“, ist für das Unternehmen selbst.
Der andere Zugangscode, der „Proxy-Token“, ist für den Bevollmächtigten des Unternehmens, falls das Unternehmen für die Abhaltung und Überwachung des elektronischen Prozesses die Dienste einer externen Gesellschaft in Anspruch nimmt (zum Beispiel die Dienste einer Treuhandgesellschaft).
Beginnt der Bevollmächtigte eines Unternehmens einen Vorgang, muss er ihn selbst beenden. Das bevollmächtigende Unternehmen wird keinen Zugang zu den laufenden Vorgängen betreffend die Betriebsratswahlen mehr haben, kann aber nach deren Übermittlung wieder darauf zugreifen.
Hinweis: Der Bevollmächtigte eines Unternehmens hat keinen Zugriff auf andere Informationen, die das Unternehmen betreffen.
Fristen
Die Namen der Kandidaten müssen dem ITM bis spätestens 4 Werktage vor dem Stattfinden der Betriebsratswahlen mitgeteilt werden.
Im Falle der Briefwahl wird empfohlen, dem ITM die Namen der Kandidaten mitzuteilen, sobald diese festgehalten wurden, um Zugang zu den Dokumenten, die durch den Vorgang generiert werden, zu haben, d. h. der Aushang mit den Kandidaten und das Muster des Stimmzettels, da diese den Briefwählern 10 Tage vor der Wahl zugesandt werden müssen.
Die Ergebnisse der Wahlen sind dem ITM am Wahltag mitzuteilen. Wird an mehreren Tagen gewählt, müssen die Ergebnisse der Wahlen dem ITM ebenfalls am Wahltag mitgeteilt werden.
Die konstituierende Sitzung, bei der die Verteilung der Funktionen im Betriebsrat beschlossen wird, muss binnen eines Monats nach dem Wahltag stattfinden.
Vorgehensweise und Details
Mitteilung der Kandidaten
Das Unternehmen muss die Liste der Kandidaten für die dortigen Betriebsratswahlen über einen Assistenten auf MyGuichet.lu (siehe „Online-Dienste und Formulare“) übermitteln. Es handelt sich um einen Vorgang mit Authentifizierung, für den ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) erforderlich ist.
Dabei muss es mehrere Informationen über die Kandidaten für die Betriebsratswahlen angeben:
- Vorhandensein von Kandidaten oder nicht;
- Anzahl der Arbeitnehmer, die für die Berechnung der im Unternehmen beschäftigten Belegschaft berücksichtigt werden;
- falls es Kandidaten gibt:
- ihre Namen und Vornamen;
- ihre nationale Identifikationsnummer;
- ihren Beruf;
- ihre Staatsangehörigkeit;
- ihr Geschlecht;
- gegebenenfalls die Gewerkschaft, die sie als Kandidaten aufgestellt hat;
- bei Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht: Name und Nummer der Liste;
- gegebenenfalls, im Falle einer automatischen Wahl, die Information, dass sich die Kandidaten über die Verteilung der Ämter geeinigt haben, und den oder die Namen des oder der ordentlichen und stellvertretenden Betriebsratsmitglieder sowie die Reihenfolge, in der der oder die Stellvertreter bei Bedarf das ordentliche Betriebsratsmitglied bzw. die ordentlichen Betriebsratsmitglieder ersetzen (in diesem Fall muss das Unternehmen keine Ergebnisse, sondern die jeweiligen Funktionen melden).
Der Vorgang zur Meldung der Kandidaten kann nur eingereicht werden, wenn die Kandidatenliste vollständig ist. Solange die Liste nicht vollständig ist, nutzen Sie bitte die Funktion „Später fortfahren“, um Ihren Vorgang zu speichern und später wieder aufzunehmen.
Nach der Einreichung des Vorgangs sind Änderungen nicht mehr möglich.
Nach der Übermittlung des Vorgangs betreffend die Kandidaten übermittelt das ITM den Unternehmen auf elektronischem Weg eine gewisse Anzahl an Dokumenten, je nach Art der gemeldeten Wahl:
- Liste der Kandidaten zwecks Aushang;
- Muster eines Stimmzettels (muss nicht verwendet werden);
- leeres Protokoll für die Auszählung für das Hauptwahllokal;
- leeres Protokoll für die Auszählung für jedes weitere gemeldete Wahllokal;
- Protokoll für die automatische Wahl;
- Karenzprotokoll (falls keine Kandidaten vorhanden sind).
Diese Dokumente sind im Tab „Meine Mitteilungen“ des beruflichen Bereichs des Unternehmens verfügbar.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer großen Anzahl von Kandidatenlisten in Ihrem Unternehmen die Dokumente „Muster eines Stimmzettels“ und „Liste der Kandidaten zwecks Aushang“ aufgrund der großen Anzahl von Informationen Gefahr laufen, unleserlich zu sein.
Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte das ITM unter der Nummer (+352) 247 76100 oder benutzen Sie das Kontaktformular.
Meldung der Ergebnisse
Die Meldung der Ergebnisse erfolgt über MyGuichet.lu mithilfe eines Eingabeassistenten (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Vorgang mit Authentifizierung.
Falls erforderlich, übermittelt das Unternehmen dem ITM mehrere Daten zu den abgehaltenen Wahlen, darunter:
- die Anzahl der eingetragenen Wähler;
- die Anzahl der an der Wahl teilnehmenden Wähler;
- die Anzahl der per Briefwahl teilnehmenden Wähler;
- die Anzahl der Stimmzettel in der Urne;
- die Anzahl der gültigen Stimmzettel usw.
Für jeden Kandidaten muss das Unternehmen die Anzahl der erhaltenen Stimmen angeben und erwähnen, ob er als ordentliches oder stellvertretendes Betriebsratsmitglied oder gar nicht gewählt wurde.
Nach der Übermittlung des Vorgangs betreffend die Ergebnisse lässt das ITM dem Unternehmen eine Zusammenfassung der Ergebnisse zukommen, die das Unternehmen bei sich aushängen kann.
Dieses Dokument ist im Tab „Nachrichten“ des beruflichen Bereichs des Unternehmens verfügbar.
Meldung der Funktionen im Betriebsrat
Die Meldung der Funktionen im Betriebsrat erfolgt über MyGuichet.lu mithilfe eines Eingabeassistenten (siehe „Online-Dienste und Formulare“). Dabei handelt es sich ebenfalls um einen Vorgang mit Authentifizierung.
Diese Meldung muss binnen 5 Tagen erfolgen, nachdem der Vorsitzende des Betriebsrats dem Unternehmensleiter die anlässlich der konstituierenden Sitzung für die einzelnen Funktionen ernannten Betriebsratsmitglieder schriftlich übermittelt hat.
So muss das Unternehmen dem ITM die Verteilung der Funktionen im Betriebsrat mitteilen, das heißt:
- Vorsitzender;
- stellvertretender Vorsitzender;
- Schriftführer;
- Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragter;
- Gleichberechtigungsbeauftragter;
- gegebenenfalls zusätzliche Mitglieder des Vorstands.
Hinweis: Eine gewählte Person kann mehrere Funktionen wahrnehmen.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer sind unter den ordentlichen Betriebsratsmitgliedern auszuwählen. Der Gleichberechtigungsbeauftragte kann unter den ordentlichen oder stellvertretenden Betriebsratsmitgliedern ausgewählt werden. Der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte kann unter den ordentlichen oder stellvertretenden Betriebsratsmitgliedern oder unter den anderen Arbeitnehmern des Unternehmens ausgewählt werden.
Belege
Für die Übermittlung der Wahlergebnisse
Der Meldung der Ergebnisse müssen entsprechende Belege beigefügt werden.
Nach dem Ausfüllen der einzelnen Felder des Assistenten auf MyGuichet.lu wird ein PDF-Dokument mit der Aufstellung der Ergebnisse erstellt. Dieses PDF-Dokument ist handschriftlich zu unterzeichnen und bei der elektronischen Übermittlung des Vorgangs an das ITM beizufügen.
Zudem muss das Unternehmen bzw. sein Bevollmächtigter dem Online-Vorgang folgende Unterlagen beifügen:
- das Protokoll für die Auszählung für das Hauptwahllokal; und
- gegebenenfalls das oder die handschriftlich unterzeichneten Protokolle für die Auszählung der weiteren Wahllokale.
Für die Meldung der Funktionen im Betriebsrat
Nach dem Ausfüllen der einzelnen Felder des Assistenten auf MyGuichet.lu wird ein PDF-Dokument erstellt. Dieses PDF-Dokument ist handschriftlich zu unterzeichnen und bei der elektronischen Übermittlung des Vorgangs an das ITM beizufügen, unabhängig davon, ob es sich um eine Wahl per Urnengang oder eine automatische Wahl bei unzureichender Anzahl an Kandidaten handelte.
Strafen
Jede vorsätzliche Behinderung im Hinblick auf:
- die Zusammenstellung eines Betriebsrats oder einer Vertretung auf Ebene einer wirtschaftlichen und sozialen Einheit; oder
- die freie Bestellung der Betriebsratsmitglieder; oder
- das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebsrats; oder
- die Ernennung eines Gleichberechtigungsbeauftragten; oder
- die Ernennung eines Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten; oder
- die Ausübung der Aufgabe des Betriebsrats;
wird mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 15.000 Euro geahndet.
Gut zu wissen
Um die elektronischen Vorgänge im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen durchführen zu können, muss das Unternehmen seinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu mithilfe der vom ITM gesendeten Zugangscodes zertifizieren.
Bei Fragen zu den Zugangscodes kann das ITM unter (+352) 247 76100 oder über das Kontaktformular kontaktiert werden.
Online-Dienste und Formulare
Online-Dienste
Zuständige Kontaktstellen
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM)
- Adresse:
-
3, rue des Primeurs
L-2361
Strassen
Luxemburg
Postfach 27 / L-2010 Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 76 100
- Fax:
- (+352) 247 96 100
- E-Mail:
- contact@itm.etat.lu
- Website:
- https://itm.public.lu/de.html
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- Donnerstag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 8.30 bis 12.00 Uhr , 13.30 bis 16.30 Uhr
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Diekirch
- Adresse:
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2, rue Clairefontaine
L-9220
Diekirch
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- (+352) 247 96 100
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- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) Beratungsstelle Esch/Alzette
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Strassen
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- 8h30 à 11h30, 14h00 à 17h00
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20, route de Winseler
L-9577
Wiltz
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