Mitteilung der Kandidaten und der Ergebnisse der Betriebsratswahlen

Das Ziel von Betriebsratswahlen besteht darin, die Mitglieder des Betriebsrats in dem Unternehmen zu wählen, in dem die Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Die Aufgabe des Betriebsrats besteht darin, die Interessen der Belegschaft des Unternehmens zu wahren und zu verteidigen.

Betriebsratswahlen werden in der Regel alle 5 Jahre abgehalten.

Im Rahmen dieser Wahlen muss jedes Unternehmen, in dem Betriebsratswahlen abgehalten werden, dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines - ITM) die Personalien der Kandidaten, die Ergebnisse der Wahlen sowie die Funktion, die jeder gewählte Kandidat im Betriebsrat erhält, mitteilen.

Zielgruppe

Betriebsratswahlen müssen in allen öffentlich- oder privatrechtlichen Unternehmen abgehalten werden, in denen während der 12 Monate vor dem 1. Tag der Ankündigung der Wahlen mindestens 15 Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt gewesen sind.

Im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen, die jedes 5. Kalenderjahr abgehalten werden müssen, werden die betroffenen Unternehmen vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) per Einschreiben aufgefordert, Betriebsratswahlen bei sich abzuhalten.

Unternehmen, die die Kriterien für die Abhaltung von Betriebsratswahlen erfüllen und kein Einschreiben vom ITM im Hinblick auf die Abhaltung von Betriebsratswahlen erhalten haben, sollten sich an das ITM wenden, um die erforderlichen Zugangscodes zu erhalten.

Zählt ein Unternehmen weniger als 15 Arbeitnehmer oder hat es bereits nach dem 12. März 2018 Betriebsratswahlen abgehalten, muss es dies dem ITM melden, indem es eine Mitteilung der Kandidaten vornimmt.

Hinweis: Unternehmen, auf die die Kriterien für die Abhaltung von Wahlen selbst nach dem offiziellen Datum der Wahlen zutreffen, sind gebeten, sich an das ITM zu wenden, um Wahlen abzuhalten.

Fristen

Bei Wahlen ohne Briefwahl müssen die Namen der Kandidaten dem ITM 4 Werktage vor Abhaltung der Betriebsratswahlen mitgeteilt werden.

Bei Wahlen mit Briefwahl müssen die Namen der Kandidaten dem ITM 10 Werktage vor Abhaltung der Betriebsratswahlen mitgeteilt werden.

Die Ergebnisse der Wahlen sind dem ITM am Wahltag mitzuteilen. Wird an mehreren Tagen gewählt, müssen die Ergebnisse der Wahlen dem ITM ebenfalls am Wahltag mitgeteilt werden.

Die konstituierende Sitzung, bei der die Verteilung der Funktionen im Betriebsrat beschlossen wird, muss binnen eines Monats nach dem Wahltag stattfinden.

Vorgehensweise und Details

Zertifizierung des beruflichen Bereichs des Unternehmens

Um die elektronischen Vorgänge im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen auszuführen, hat das ITM jedem betroffenen Unternehmen 2 Zugangscodes zukommen lassen, anhand derer der berufliche Bereich diesbezüglich zertifiziert werden kann.

Einer dieser Zugangscodes, der „nominelle Token“, ist für das Unternehmen selbst

Der andere Zugangscode, der „Proxy-Token“, ist für den Bevollmächtigten des Unternehmens, falls das Unternehmen für die Abhaltung und Überwachung des elektronischen Prozesses die Dienste einer externen Gesellschaft in Anspruch nimmt (z. B. die Dienste einer Treuhandgesellschaft).

Beginnt der Bevollmächtigte eines Unternehmens einen Vorgang, muss er ihn selbst beenden. Das Unternehmen wird keinen Zugang zu den laufenden Vorgängen betreffend die Betriebsratswahlen haben, kann aber nach deren Übermittlung darauf zugreifen.

Hinweis: Der Bevollmächtigte eines Unternehmens hat keinen Zugriff auf andere Informationen, die das Unternehmen betreffen.

Mitteilung der Kandidaten

Die Unternehmen müssen die Liste der Kandidaten für die Betriebsratswahlen über einen MyGuichet.lu-Assistenten einreichen. Hierfür ist ein LuxTrust-Zertifikat erforderlich.

Dabei müssen sie mehrere Informationen über die Kandidaten für die Betriebsratswahlen angeben:

  • Abhaltung einer Wahl nach dem 12. März 2018;
  • Vorhandensein von Kandidaten oder nicht;
  • Anzahl der Arbeitnehmer, die für die Berechnung der im Unternehmen beschäftigten Belegschaft berücksichtigt werden;
  • falls es Kandidaten gibt:
    • ihre Namen und Vornamen;
    • ihre nationale Identifikationsnummer;
    • ihren Beruf;
    • ihre Staatsangehörigkeit;
    • ihr Geschlecht;
    • gegebenenfalls die Gewerkschaft, der sie angehören;
    • bei Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht: Name und Nummer der Liste.

Der Vorgang zur Meldung der Kandidaten kann nur eingereicht werden, wenn die Kandidatenliste vollständig ist. Solange die Liste nicht vollständig ist, nutzen Sie bitte die Funktion „Später fortfahren“ um Ihren Vorgang zu speichern und später wieder aufzunehmen.

Nach der Einreichung des Vorgangs sind Änderungen nicht mehr möglich.

Nach der Übermittlung des Vorgangs betreffend die Kandidaten übermittelt das ITM den Unternehmen auf elektronischem Weg eine gewisse Anzahl an Dokumenten, je nach Art der gemeldeten Wahl:

  • Liste der Kandidaten zwecks Aushang;
  • Muster eines Stimmzettels (muss nicht verwendet werden);
  • leeres Protokoll für die Auszählung für das Hauptwahllokal;
  • leeres Protokoll für die Auszählung für jedes weitere gemeldete Wahllokal;
  • Protokoll für die automatische Wahl.

Diese Dokumente werden im Tab „Nachrichten“ des beruflichen Bereichs des Unternehmens verfügbar sein.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer großen Anzahl von Kandidatenlisten in Ihrem Unternehmen die Dokumente „Muster eines Stimmzettels“ und „Liste der Kandidaten zwecks Aushang“ aufgrund der großen Anzahl von Informationen Gefahr laufen, unleserlich zu sein.

Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte das ITM unter der Nummer (+352) 247 76100 oder benutzen Sie das Kontaktformular.  

Meldung der Ergebnisse

Die Meldung der Ergebnisse erfolgt über MyGuichet.lu mithilfe eines Eingabeassistenten.

Falls erforderlich, übermitteln die Unternehmen dem ITM mehrere Daten zu den abgehaltenen Wahlen, darunter:

  • die Anzahl der eingetragenen Wähler;
  • die Anzahl der an der Wahl teilnehmenden Wähler;
  • die Anzahl der per Briefwahl teilnehmenden Wähler;
  • die Anzahl der Stimmzettel in der Urne;
  • die Anzahl der gültigen Stimmzettel usw.

Für jeden Kandidaten muss das Unternehmen die Anzahl der erhaltenen Stimmen angeben und erwähnen, ob er als ordentliches oder stellvertretendes Betriebsratsmitglied oder gar nicht gewählt wurde.

Nach der Übermittlung des Vorgangs betreffend die Ergebnisse lässt das ITM den Unternehmen eine Zusammenfassung der Ergebnisse zukommen, die die Unternehmen bei sich aushängen können.

Dieses Dokument wird im Tab „Nachrichten“ des beruflichen Bereichs des Unternehmens verfügbar sein.

Meldung der Funktionen im Betriebsrat

Die Meldung der Funktionen im Betriebsrat erfolgt über MyGuichet.lu mithilfe eines Eingabeassistenten. Diese Meldung muss binnen 5 Tagen erfolgen, nachdem der Vorsitzende des Betriebsrats dem Unternehmensleiter die anlässlich der konstituierenden Sitzung für die einzelnen Funktionen ernannten Betriebsratsmitglieder schriftlich übermittelt hat.

Die Unternehmen müssen dem ITM die Verteilung der Funktionen im Betriebsrat mitteilen, d. h.:

  • Vorsitzender;
  • stellvertretender Vorsitzender;
  • Schriftführer;
  • Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragter;
  • Gleichberechtigungsbeauftragter;
  • zusätzliche Mitglieder des Vorstands.
Eine gewählte Person kann mehrere Funktionen wahrnehmen.

Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer sind unter den ordentlichen Betriebsratsmitgliedern auszuwählen. Der Gleichberechtigungsbeauftragte kann unter den ordentlichen oder stellvertretenden Betriebsratsmitgliedern ausgewählt werden. Der Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragte kann unter den ordentlichen oder stellvertretenden Betriebsratsmitgliedern oder unter den anderen Arbeitnehmern des Unternehmens ausgewählt werden.

Belege

Für die Übermittlung der Wahlergebnisse

Je nach Art der Wahlen, die der Arbeitgeber abgehalten hat, sind Belege beizufügen.

Bei Wahlen nach dem Mehrheitswahlrecht oder Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht wird nach dem Ausfüllen der einzelnen Felder des Assistenten ein PDF-Dokument zur Zusammenfassung der Ergebnisse erstellt.

Dieses PDF-Dokument ist handschriftlich zu unterzeichnen und bei der elektronischen Übermittlung des Vorgangs an das ITM beizufügen. Das Unternehmen oder sein Bevollmächtigter muss dem elektronischen Vorgang zudem das Protokoll für die Auszählung des Hauptwahllokals und, gegebenenfalls, das bzw. die Protokolle der zusätzlichen Wahllokale beifügen, die allesamt handschriftlich zu unterzeichnen sind.

Für die Meldung der Funktionen im Betriebsrat

Nach dem Ausfüllen der einzelnen Felder des Assistenten wird ein PDF-Dokument erstellt. Dieses PDF-Dokument ist handschriftlich zu unterzeichnen und bei der elektronischen Übermittlung des Vorgangs an das ITM beizufügen, unabhängig davon, ob es sich um eine Wahl per Urnengang oder eine automatische Wahl bei unzureichender Anzahl an Kandidaten handelte.

Strafen

Jeder vorsätzliche Verstoß gegen einen der folgenden Aspekte wird mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 15.000 Euro bestraft:

  • die Zusammenstellung eines Betriebsrats oder einer Vertretung auf Ebene einer wirtschaftlichen und sozialen Einheit oder;
  • die freie Bestellung der Betriebsratsmitglieder oder;
  • das ordnungsgemäße Funktionieren des Betriebsrats oder;
  • die Ernennung eines Gleichberechtigungsbeauftragten oder;
  • die Ernennung eines Sicherheits- und Gesundheitsbeauftragten oder;
  • die Ausübung der Aufgabe des Betriebsrats.

Gut zu wissen

Um die elektronischen Vorgänge im Zusammenhang mit den Betriebsratswahlen durchführen zu können, muss das Unternehmen seinen beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu mithilfe der vom ITM gesendeten Zugangscodes zertifizieren.

Bei Fragen zu den Zugangscodes kann das ITM unter (+352) 247 76100 oder über das Kontaktformular kontaktiert werden.

Formulare/Online-Dienste

ITM: Meldung der Kandidaten für die Betriebsratswahl

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