Anmeldung einer Einfuhr nach Luxemburg

Zum letzten Mal aktualisiert am

Auf die Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Staaten nach Luxemburg werden Zölle erhoben. Der Satz dieser Zölle schwankt je nach Ursprung und Art der Waren.

Das Einfuhrunternehmen muss seine Einfuhren über das elektronische Einfuhr-/Ausfuhrsystem eDouane der Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (Administration des douanes et accises) anmelden bzw. anmelden lassen.

Zielgruppe

Unternehmen, die Waren nach Luxemburg einführen, müssen ihre Einfuhren bei den Zollbehörden anmelden ebenso wie gegebenenfalls den Wert dieser Waren.

Unternehmen können zur Erledigung der Zollformalitäten die Dienste von Zollagenturen in Anspruch nehmen.

Die zugelassenen Wirtschaftsteilnehmer können bei der Erledigung ihrer Zollerklärungen bestimmte Erleichterungen nutzen.

Voraussetzungen

Im Vorfeld zu erledigende Schritte

Damit das Unternehmen seine Einfuhren anmelden kann, muss es zunächst über Folgendes verfügen:

Vorgehensweise und Details

Einfuhranmeldung

Der Einführer oder sein Vertreter muss online über das Einfuhr-/Ausfuhrsystem eDouane eine Einfuhranmeldung ausfüllen.

Ist das DV-System eDouane nicht verfügbar, kann der Erklärende in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Zollamt ein Einheitspapier in Papierform ausfüllen.

Zölle/MwSt.

Nach der Einreichung der Einfuhranmeldung muss das Unternehmen die Zölle entrichten.

Falls der Einführer keine luxemburgische MwSt.-Nummer besitzt, wird die MwSt. bei der Einfuhr erhoben.

Einführern mit einer luxemburgischen MwSt.-Nummer wird die Zahlung der MwSt. gestundet.

Er muss trotzdem bei seiner nächsten MwSt.-Erklärung die eingeführten Waren gegenüber der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA) angeben.

Online-Dienste und Formulare

Online-Dienste

Zuständige Kontaktstellen

Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung

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