Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten (EORI)
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Um die Zollformalitäten erledigen zu können, müssen Unternehmen über eine Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (EORI) verfügen.
Die EORI-Nummer, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) vergeben wird, wird von allen Zollbehörden der EU anerkannt.
In Luxemburg ist sie mit der MwSt.-Identifikationsnummer identisch. Die Wirtschaftsbeteiligten können auf der Website der Europäischen Kommission überprüfen, ob ihre MwSt.-Identifikationsnummer als EORI-Nummer gilt.
Ist dies nicht der Fall, müssen Sie sich bei der Direktion Zölle und Verbrauchsteuern (Direction des douanes et accises) registrieren lassen.
Wirtschaftsbeteiligte können auf eigenen Wunsch ihre Daten auch auf der Website der Kommission veröffentlichen lassen.
Ab dem 15. September 2020 müssen alle Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums sowie ihre gesetzlichen Vertreter, die einen Antrag auf Tätigwerden stellen oder ihre bestehenden Anträge auf Tätigwerden ändern oder verlängern möchten, über eine EORI-Nummer verfügen.
Der Rechteinhaber oder sein gesetzlicher Vertreter kann die Zollbehörden ersuchen, Waren abzufangen, die im Verdacht stehen, Rechte des geistigen Eigentums zu verletzen. Hierfür müssen sie bei den zuständigen Dienststellen der Zollbehörde einen Antrag auf Tätigwerden stellen.
Betroffene Personen
Wirtschaftsbeteiligte, die an Zollformalitäten beteiligt sind, müssen über eine EORI-Nummer verfügen.
In Luxemburg sind registriert:
- in Luxemburg ansässige Wirtschaftsbeteiligte;
- außerhalb der EU ansässige Wirtschaftsbeteiligte, die ihre Geschäfte in Luxemburg tätigen.
Wirtschaftsbeteiligte, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, müssen ihre EORI-Nummer in ihrem Niederlassungsland beantragen. Jeder Wirtschaftsbeteiligte kann in der EU nur eine EORI-Nummer erhalten.
Vorgehensweise und Details
Überprüfung der EORI-Nummer
Bei Unternehmen (in Luxemburg oder außerhalb der EU ansässig), die bereits eine luxemburgische MwSt.-Identifikationsnummer erhalten haben, ist diese mit der EORI-Nummer identisch.
Die Wirtschaftsbeteiligten können auf der Website der Europäischen Kommission überprüfen, ob ihre MwSt.-Identifikationsnummer als EORI-Nummer gilt.
EORI-Registrierung
Stellt der Wirtschaftsbeteiligte fest, dass seine MwSt.-Identifikationsnummer nicht mit der EORI-Nummer übereinstimmt, muss er einen EORI-Registrierungsantrag an die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung richten.
Veröffentlichung der Daten auf der Website der Europäischen Kommission
Wirtschaftsbeteiligte, die wünschen, dass ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht werden, müssen:
- dies bei ihrer Anmeldung im EORI-Registrierungsformular angeben;
- oder, wenn sie bereits angemeldet sind, eine Änderung mittels des Formulars EORI-Registrierungs-/Änderungsantrag an die Direktion Zölle und Verbrauchsteuern übermitteln.
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung (ADA) Helpdesk eDouane
- Adresse:
-
L-1016
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 1605
- Telefon:
- (+352) 28 18 20 00
- Fax:
- (+352) 28 18 92 01
- E-Mail:
- servicedesk@do.etat.lu
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Economic Operators Registration and Identification (EORI)
on the Customs & Tax EU Learning Portal
-
Bestätigung der EORI-Nummer
auf der Website der Europäischen Kommission
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Verteidigen Sie Ihre Rechte
auf der Website der Europäischen Kommission
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Numéro d'identification EORI
sur le site du Single Window for Logistics
Rechtsgrundlagen
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Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013
zur Festlegung des Zollkodex der Union (Neufassung)
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Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union
-
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015
mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union
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