• Notre prestataire de services LuxTrust annonce une maintenance le samedi 19 avril de 22h00 à 23h59. Pendant cette période il ne sera pas possible de se connecter aux services publics comme MyGuichet.lu ou eCDF ni de signer électroniquement à l’aide d’un produit LuxTrust. Une connexion et signature avec GouvID reste cependant possible. Par ailleurs, l’utilisation de l’app MyGuichet.lu pour des démarches sans signature reste fonctionnelle, à condition que l’app est couplée avec l’espace personnel de l’utilisateur. 
  • Unser Dienstleister LuxTrust kündigt für Samstag, den 19. April, von 22:00 bis 23:59 Uhr Wartungsarbeiten an. Während dieses Zeitraums ist es nicht möglich, sich bei öffentlichen Diensten wie MyGuichet.lu oder eCDF einzuloggen oder mit einem LuxTrust-Produkt elektronisch zu unterschreiben. Das Einloggen und Unterschreiben mit GouvID bleiben jedoch möglich. Zudem ist die Nutzung der App MyGuichet.lu für Vorgänge ohne Unterschrift weiterhin gewährleistet, sofern die App mit dem persönlichen Bereich des Nutzers gekoppelt ist.
  • Our service provider LuxTrust has announced maintenance work on Saturday 19 April from 22.00 to 23.59. During this period, it will not be possible to log in to public services such as MyGuichet.lu or eCDF, or to sign electronically using a LuxTrust product. However, it is still possible to log in and sign with GouvID. Furthermore, the MyGuichet.lu mobile app can still be used for procedures that do not require a signature, provided that the app is linked to the user's private eSpace.

Beantragung eines Zuschusses für touristische Projekte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Wirtschaft kann Gemeindeverwaltungen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die sich aktiv für den Tourismus einsetzen einen Zuschuss zahlen, um sie bei der Durchführung eines Projekts oder einer Aktivität im Interesse des nationalen Tourismus zu unterstützen.

Förderfähig sind:

  • die Organisation einer öffentlichen touristischen Veranstaltung;
  • die Erstellung von Werbematerial (Druck von Flyern, Broschüren, Stadtplänen oder Erarbeitung von Design-Richtlinien);
  • die Durchführung eines sonstigen Projekts mit touristischem Bezug.

Betroffene Personen

Ausschließlich Gemeindeverwaltungen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck können diese Beihilfen in Anspruch nehmen.

Fristen

Spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung oder Aktivität muss anhand des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars ein Vorantrag eingereicht werden.

Nach Durchführung des Projekts ist der Antrag zusammen mit den entsprechenden Belegen an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) zu schicken.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag anhand des dafür vorgesehenen Formulars an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières, budget et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg

Belege

Vor der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Vorantrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
  • die Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Projekts;
  • konkrete Kostenvoranschläge.

Nach der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
  • eine finanzielle Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben;
  • quittierte Rechnungen und Zahlungsbelege;
  • Unterlagen zur Veranschaulichung der Projektdurchführung (Pressemappe, Tätigkeitsbericht, Fotos, Videos, Plakate usw.);
  • Auskunft über eine mögliche Beteiligung von Dritten an der Projektfinanzierung.

Höhe der Beihilfe

Der Zuschuss nimmt die Form einer finanziellen Hilfe für den Empfänger an.

Die Höhe der Hilfe wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • des touristischen Werts der Aktivität;
  • der Verfügbarkeit von Budget.

Auszahlung

Die Beihilfe wird nach Abschluss der Aktivität und gegen Vorlage des Antrags mit den entsprechenden Belegen ausgezahlt.

Pflichten der Empfänger

Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss der Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Zuschuss darf nur für die Kosten und Aufwendungen verwendet werden, die mit der Aktivität verbunden sind, für die er beantragt wurde.
  • Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien de la Direction générale du tourisme du Ministère de l'Économie“ (Mit der Unterstützung der Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
  • Bei Herausgabe von Druckschriften (Flyer, Broschüren, Stadtpläne) gilt Folgendes:
    • Verfügt der Antragsteller über seine eigenen Design-Richtlinien, so sind diese gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
    • Hat der Antragsteller keine Design-Richtlinien festgelegt, so sind die Design-Richtlinien des Regionalen Fremdenverkehrsamts (Office Régional du Tourisme - ORT) gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
  • Der Empfänger muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat) informieren.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.