Beantragung eines Zuschusses für touristische Projekte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Wirtschaft kann Gemeinden und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die sich aktiv für den Tourismus einsetzen, einen Zuschuss gewähren. Dieser Zuschuss kann gewährt werden, um Folgendes teilweise zu decken:

  • die Kosten für die Herstellung von Kommunikationsträgern mit touristischem Bezug: Herstellung von Informationstafeln, Druck von Stadtplänen, Herstellung von Flyern für touristische Infrastrukturen, Werbefilme und Entwicklung eines neuen Logos für touristische Zwecke;
  • die Werbekosten, unter bestimmten Bedingungen (außer Werbung für kommerzielle Aktivitäten), in Verbindung mit einer Veranstaltung mit touristischem Bezug: Plakate, Anzeigen in der Presse oder in den sozialen Netzwerken.

Betroffene Personen

Der Zuschuss betrifft:

  • die Gemeinden;
  • die Gemeindeverbände;
  • die Verbände für die Einrichtung und Verwaltung eines Naturparks;
  • die ASBL, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen.

Fristen

Sie müssen spätestens einen Monat vor der Durchführung des Projekts einen vollständigen Zuschussantrag einreichen.

Die Abrechnung ist 2 Monate nach der Veranstaltung oder der Erstellung des Kommunikationsträgers zusammen mit den Belegen an die Generaldirektion Tourismus (Direction générale Tourisme) zu senden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen Ihren vollständigen Antrag auf Beihilfe anhand des dafür vorgesehenen Formulars an die Generaldirektion Tourismus richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale Tourisme
Postfach 86
L-2937 Luxemburg

Belege

Sie müssen Ihrem Antrag folgende Belege beifügen:

  • das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular;
  • eine ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
  • konkrete Kostenvoranschläge.

Bei den Werbekosten müssen die Kostenvoranschläge einen Gesamtbetrag von mindestens 2.500 Euro (einschließlich Mehrwertsteuer) ausweisen.

Höhe der Beihilfe

Der Zuschuss wird dem Träger des Projekts gemäß den folgenden Modalitäten bewilligt:

  • Für Veranstaltungen werden die Werbekosten:
    • mit nationaler Reichweite in Höhe von 33 %; und
    • mit internationaler Reichweite in Höhe von 50 % berücksichtigt.
  • Die Kosten für die Erstellung von Kommunikationsträgern werden in Höhe von bis zu 33 % berücksichtigt.

Die Höhe des Zuschusses ist jedoch auf 10.000 Euro pro Veranstaltung begrenzt.

Bitte beachten Sie, dass die tatsächlich getätigten Gesamtausgaben mindestens 2.500 Euro betragen müssen, um einen Zuschuss für die Werbekosten zu erhalten. Die Überprüfung erfolgt anhand der Rechnungen und Zahlungsbelege.

Die Höhe des Zuschusses wird festgesetzt auf der Grundlage:

  • des jährlichen Budgets, das dem Ministerium zur Verfügung steht, um Projekte mit touristischem Bezug zu bezuschussen; und
  • der Anzahl der Anträge, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen.

Auszahlung

Der Zuschuss wird nach Beendigung des Projekts ausgezahlt, dies auf der Grundlage:

  • des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Abrechnungsformulars;
  • eines Bankidentitätsausweises;
  • der quittierten Rechnungen und Zahlungsbelege im Zusammenhang mit dem Projekt;
  • einer als richtig bescheinigten Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben;
  • von Unterlagen zur Veranschaulichung der Projektdurchführung (Anzeigen, Plakate, Pressespiegel, Bekanntmachungen, Flyer usw.).

Pflichten der Empfänger

Wird der Zuschuss gewährt, muss der Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Veranstaltung, für die der Zuschuss beantragt wird, muss mindestens einen Monat im Voraus auf der Website www.echo.lu in 3 Sprachen aufgelistet werden.
  • Die Bedürfnisse von Menschen mit besonderen Bedürfnissen müssen berücksichtigt werden, und das Projekt muss höchstmögliche Barrierefreiheit aufweisen, dies unter Berücksichtigung der Einschränkungen des Standorts und der Möglichkeiten des Veranstalters.
  • Die Generaldirektion Tourismus muss schnellstmöglich informiert werden, falls das Projekt abgesagt wird.

Achtung: Der Zuschuss darf nur für die Aufwendungen verwendet werden, für die er beantragt wurde.

Darüber hinaus wird empfohlen:

  • die Kommunikationsträger in Luxemburg drucken zu lassen (Logo „Printed in Luxembourg“);
  • das zuständige regionale Fremdenverkehrsamt über Ihr Projekt zu informieren.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

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