Beantragung eines Zuschusses für touristische Projekte

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Das Ministerium für Wirtschaft kann Gemeindebehörden und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL) einen Zuschuss zahlen, um die bei der Durchführung einer Aktivität im Interesse des nationalen Tourismus anfallenden Kosten zu decken.

Betroffen sind:

  • bei der Organisation einer touristischen Veranstaltung anfallende Kosten;
  • bei der Organisation einer Sportveranstaltung mit touristischem Bezug anfallende Kosten;
  • bei der Organisation einer kulturellen Veranstaltung mit touristischem Bezug anfallende Kosten;
  • im Rahmen eines Messeauftritts oder der Teilnahme an einem Kongress bzw. an einer Weiterbildung in Zusammenhang mit einer touristischen Aktivität anfallende Kosten;
  • Werbekosten (Druck von Flyern, Broschüren, Stadtplänen, Einführung von Design-Richtlinien);
  • bei der Durchführung von einem sonstigen Projekt mit touristischem Bezug anfallende Kosten.

Personnes concernées

Ausschließlich Gemeindebehörden und Vereinigungen ohne Gewinnzweck haben Anspruch auf diese Beihilfen.

Délais

Spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung oder Aktivität muss anhand des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars ein Vorantrag zusammen mit einer Aufstellung der voraussichtlichen Ausgaben und konkreten Kostenvoranschlägen eingereicht werden.

Nach der Veranstaltung ist der Antrag zusammen mit den entsprechenden Belegen an die Generaldirektion Tourismus (Direction générale du tourisme) zu schicken.

Modalités pratiques

Antragstellung

Der Antragsteller muss anhand des dafür vorgesehenen Formulars den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag an die Generaldirektion für Tourismus richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg

Belege

Vor der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Vorantrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
  • die Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Projekts;
  • konkrete Kostenvoranschläge.

Nach der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
  • eine finanzielle Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben;
  • quittierte Rechnungen samt Zahlungsbelegen;
  • Unterlagen zur Veranschaulichung der Projektdurchführung (Pressemappe, Tätigkeitsbericht, Fotos, Videos, Plakate usw.);
  • Auskunft über eine mögliche Beteiligung von Dritten an der Projektfinanzierung.

Höhe der Beihilfe

Der Zuschuss nimmt die Form einer finanziellen Hilfe für den Empfänger an.

Die Höhe der Hilfe wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • des touristischen Werts der Aktivität;
  • der Verfügbarkeit von Budget.

Auszahlung

Die Beihilfe wird nach Abschluss der Aktivität und gegen Vorlage des Antrags mit den entsprechenden Belegen ausgezahlt.

Pflichten der Empfänger

Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss der Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Zuschuss darf nur für die Kosten und Aufwendungen verwendet werden, die mit der Aktivität verbunden sind, für die er beantragt wurde.
  • Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien de la Direction générale du tourisme du Ministère de l'Économie“ (Mit der Unterstützung der Generaldirektion Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
  • Bei Herausgabe von Druckschriften (Flyer, Broschüren, Stadtpläne) gilt Folgendes:
    • Verfügt der Antragsteller über seine eigenen Design-Richtlinien, so sind diese gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
    • Hat der Antragsteller keine Design-Richtlinien festgelegt, so sind die Design-Richtlinien des Regionalen Fremdenverkehrsamts (Office Régional du Tourisme) gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
  • Der Empfänger muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat) informieren.

Services en ligne et formulaires

Organismes de contact

Generaldirektion – Tourismus (Beihilfen und Buchhaltung)

Démarches et liens associés

Vorgänge

Tourismus Einen Verein ohne Gewinnzweck (ASBL) gründen

Links

Références légales

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

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