Beantragung eines Zuschusses für touristische Projekte

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Wirtschaft kann Gemeindeverwaltungen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die sich aktiv für den Tourismus einsetzen einen Zuschuss zahlen, um sie bei der Durchführung eines Projekts oder einer Aktivität im Interesse des nationalen Tourismus zu unterstützen.

Förderfähig sind:

  • die Organisation einer öffentlichen touristischen Veranstaltung;
  • die Erstellung von Werbematerial (Druck von Flyern, Broschüren, Stadtplänen oder Erarbeitung von Design-Richtlinien);
  • die Durchführung eines sonstigen Projekts mit touristischem Bezug.

Betroffene Personen

Ausschließlich Gemeindeverwaltungen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck können diese Beihilfen in Anspruch nehmen.

Fristen

Spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung oder Aktivität muss anhand des ordnungsgemäß ausgefüllten Formulars ein Vorantrag eingereicht werden.

Nach Durchführung des Projekts ist der Antrag zusammen mit den entsprechenden Belegen an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) zu schicken.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen den ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag anhand des dafür vorgesehenen Formulars an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières, budget et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg

Belege

Vor der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Vorantrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
  • die Aufstellung der voraussichtlichen Kosten des Projekts;
  • konkrete Kostenvoranschläge.

Nach der Veranstaltung oder Aktivität sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Formular;
  • eine finanzielle Abrechnung mit Einnahmen und Ausgaben;
  • quittierte Rechnungen und Zahlungsbelege;
  • Unterlagen zur Veranschaulichung der Projektdurchführung (Pressemappe, Tätigkeitsbericht, Fotos, Videos, Plakate usw.);
  • Auskunft über eine mögliche Beteiligung von Dritten an der Projektfinanzierung.

Höhe der Beihilfe

Der Zuschuss nimmt die Form einer finanziellen Hilfe für den Empfänger an.

Die Höhe der Hilfe wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • des touristischen Werts der Aktivität;
  • der Verfügbarkeit von Budget.

Auszahlung

Die Beihilfe wird nach Abschluss der Aktivität und gegen Vorlage des Antrags mit den entsprechenden Belegen ausgezahlt.

Pflichten der Empfänger

Sobald der Zuschuss gewährt wurde, muss der Empfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Zuschuss darf nur für die Kosten und Aufwendungen verwendet werden, die mit der Aktivität verbunden sind, für die er beantragt wurde.
  • Alle Präsentations-, Informations- und Werbematerialien, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, einschließlich der Website, müssen mit dem Hinweis „Avec le soutien de la Direction générale du tourisme du Ministère de l'Économie“ (Mit der Unterstützung der Generaldirektion für Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft) und dem Logo des Ministeriums versehen werden.
  • Bei Herausgabe von Druckschriften (Flyer, Broschüren, Stadtpläne) gilt Folgendes:
    • Verfügt der Antragsteller über seine eigenen Design-Richtlinien, so sind diese gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
    • Hat der Antragsteller keine Design-Richtlinien festgelegt, so sind die Design-Richtlinien des Regionalen Fremdenverkehrsamts (Office Régional du Tourisme - ORT) gemeinsam mit dem Logo Visit Luxembourg zu verwenden.
  • Der Empfänger muss das Ministerium über alle größeren Veränderungen innerhalb der Vereinigung (Mandat, Rechts- und Verwaltungsstruktur, Wechsel im Verwaltungsrat) informieren.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

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