Instandhaltung von Wanderwegen und Mountainbikestrecken: Erwerb von Spezialgeräten (Gemeinden und Verkehrsvereine)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Diese Kostenbeteiligung ist für Gemeinden und Verkehrsvereine bestimmt, die Spezialgeräte für die Durchführung von Arbeiten an Wanderwegen und Mountainbikestrecken erwerben. Dabei handelt es sich um Kosten für den Erwerb von:

  • Markierungspfosten und -schildern;
  • Material für die Errichtung von Treppen, Geländern und Pontons;
  • Sitzbänken, Picknicktischen und Mülleimern.

Anmerkung: Was Verkehrsvereine anbelangt, ist der Erwerb von Geräten, die für laufende Instandhaltungsarbeiten notwendig sind, ebenfalls beihilfefähig (Heckenschere, Trimmer, Rasenmäher, Motorsäge usw.).

Betroffene Personen

Diese Art von Beihilfe kann nur von Gemeinden und Verkehrsvereinen in Anspruch genommen werden, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen.

Fristen

Der Antrag ist im Vorfeld, das heißt spätestens einen Monat vor Erwerb der Spezialgeräte zusammen mit den erforderlichen Belegen einzureichen.

Die entsprechenden Rechnungen müssen spätestens bis zum 30. November des Jahres, für das die Beihilfe beantragt wird, eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen anhand des dafür vorgesehenen Formulars einen ordnungsgemäß ausgefüllten Beihilfeantrag an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières, budget et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • ein detaillierter Kostenvoranschlag;
  • gegebenenfalls ein Katasterauszug (Géoportail), der Auskunft über den Standort der Ausrüstung gibt, die angeschafft werden soll (beispielsweise der Standort einer Sitzbank auf einem Wanderweg);
  • gegebenenfalls ein Foto des aktuellen Zustands (zum Beispiel: Foto der zu ersetzenden Sitzbank).

Höhe der Beihilfe

Die Beihilfe nimmt die Form einer finanziellen Hilfe für den Empfänger an.

Die Höhe der Hilfe wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • der von der Gemeindeverwaltung oder dem Verkehrsverein erworbenen Ausrüstung;
  • der Verfügbarkeit von Budget.

Auszahlung

Die Beihilfe wird schnellstmöglich nach Eingang des Antrags in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Hilfe an den Empfänger gezahlt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tourismus

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

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