Instandhaltung von Wanderwegen: Abrechnung der jährlichen Kosten (Verkehrsvereine)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Diese finanzielle Beihilfe ist für Verkehrsvereine (syndicat d’initiative) bestimmt, die laufende Instandhaltungsarbeiten an Wanderwegen und an deren Markierung durchführen, um diese zugänglich und begehbar zu gestalten. Dabei handelt es sich um folgende Arbeiten:

  • Reinigung;
  • Mäharbeiten, Ausästen;
  • Austausch von Markierungspfosten und -schildern;
  • Reparatur von Picknickbänken und -tischen;
  • Leerung der Mülleimer am Startpunkt der Wanderwege.

Beihilfefähig sind demnach Kosten in Verbindung mit:

  • der Anschaffung von Kleinmaterial und Werkzeugen, die für die Instandhaltung notwendig sind, wie beispielsweise Schrauben, Pinsel, Lösungsmittel, Farbe/Lack usw.;
  • dem Erwerb von Benzin für den Betrieb der Instandhaltungsgeräte (Laubbläser, Trimmer, Heckenschere usw.);
  • der Reparatur und Wartung der für die Instandhaltung der Wege notwendigen Werkzeuge.

Anmerkung: Von ehrenamtlich für den Verkehrsverein tätigen Personen geleistete Stunden oder Dienstleistungen externer Firmen zwecks Gewährleistung der Instandhaltung der Wanderwege werden für die Berechnung der Beihilfe ebenfalls berücksichtigt.

Betroffene Personen

Diese Art von Beihilfe kann nur von Verkehrsvereinen in Anspruch genommen werden, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen.

Fristen

Der Antrag muss eingereicht werden:

  • nach Abschluss der Arbeiten zusammen mit den erforderlichen Belegen; und
  • spätestens bis zum 30. November des Jahres, für das die Beihilfe beantragt wird.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen anhand des dafür vorgesehenen Formulars einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières, budget et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxemburg

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • Rechnungskopien;
  • Zahlungsbelege.

Höhe der Beihilfe

Die Beihilfe nimmt die Form einer finanziellen Hilfe für den Empfänger an.

Die Höhe der Beihilfe wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • der vom Verkehrsverein durchgeführten Arbeiten;
  • der Verfügbarkeit von Budget.

Auszahlung

Die Beihilfe wird schnellstmöglich nach Eingang des Antrags in Form einer direkten Zahlung einer finanziellen Hilfe an den Empfänger gezahlt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tourismus

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

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