Beantragung eines jährlichen Zuschusses (Verkehrsvereine und ASBL, die sich aktiv für Tourismus einsetzen)
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Das Ministerium für Wirtschaft kann Verkehrsvereinen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die sich aktiv für den Tourismus einsetzen, einen jährlichen Zuschuss zahlen, um sie bei der Verwaltung der touristischen Infrastruktur (zum Beispiel Campingplätze, Ferienunterkünfte, Schwimmbäder, Museen, Informationsbüros, Sehenswürdigkeiten) oder auch bei der Instandhaltung von Wanderwegen zu unterstützen.
Für das Organisieren von touristischen Veranstaltungen und die Herausgabe von Broschüren, Prospekten oder anderen touristischen Veröffentlichungen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.
Seit 2021 müssen ein oder mehrere Mitglieder des Verkehrsvereins (oder der ASBL) während des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, mindestens 2 Weiterbildungen eines regionalen Fremdenverkehrsamtes (Office Régional du Tourisme - ORT) besucht haben, damit der Zuschuss gewährt werden kann.
Betroffene Personen
Diese Art von Zuschuss kann nur von Verkehrsvereinen und ASBL in Anspruch genommen werden, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zum 15. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das der Zuschuss beantragt wird, eingereicht werden.
Beispiel: Zuschussanträge für das Jahr 2024 müssen spätestens zum 15. Juni 2025 eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen anhand des dafür vorgesehenen Formulars einen Zuschussantrag an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.
Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.
Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:
Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières, budget et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg
Belege
Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:
- Tätigkeitsbericht des Geschäftsjahres, für das der Zuschuss beantragt wird (wie bei der letzten Hauptversammlung vorgelegt);
- Finanzbericht des Geschäftsjahres, für das der Zuschuss beantragt wird (einschließlich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Schlussbilanz, wie bei der Hauptversammlung vorgelegt);
- Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr, wie bei der Hauptversammlung vorgelegt;
- gegebenenfalls Beispiele von Prospekten, Broschüren oder sonstigen Veröffentlichungen;
- Satzung der ASBL (des Verkehrsvereins);
- Bankidentitätsnachweis;
- Kostenaufstellung (erhältlich unter „Online-Dienste und Formulare“);
- Nachweise / Bescheinigungen über die Teilnahme an 2 von den ORT organisierten Weiterbildungsveranstaltungen oder anderen touristisch relevanten Weiterbildungen.
Höhe des Zuschusses
Die Höhe des Zuschusses wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:
- der Verfügbarkeit von Budget;
- der Tätigkeiten, die der Verkehrsverein (oder die ASBL) während des Geschäftsjahres ausgeübt hat, für das der Zuschuss beantragt wird.
Auszahlung
Der Zuschuss wird nach dem Geschäftsjahr, für das er beantragt wurde, in Form einer direkten Zahlung an den Empfänger ausgezahlt.
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion – Tourismus (finanzielle Beihilfen, Haushalt und Buchhaltung)
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxemburg
Luxemburg
Postfach 86 / L-2937 Luxemburg
- E-Mail:
- aides.tourisme@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/de.html
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Rechtsgrundlagen
concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020
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