Beantragung eines jährlichen Zuschusses (Verkehrsvereine und ASBL, die sich aktiv für Tourismus einsetzen)

Zum letzten Mal aktualisiert am

Das Ministerium für Wirtschaft kann Verkehrsvereinen und Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL), die sich aktiv für den Tourismus einsetzen, einen jährlichen Zuschuss zahlen, um sie bei der Verwaltung der touristischen Infrastruktur (zum Beispiel Campingplätze, Ferienunterkünfte, Schwimmbäder, Museen, Informationsbüros, Sehenswürdigkeiten) oder auch bei der Instandhaltung von Wanderwegen zu unterstützen.

Für das Organisieren von touristischen Veranstaltungen und die Herausgabe von Broschüren, Prospekten oder anderen touristischen Veröffentlichungen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.

Seit 2021 müssen ein oder mehrere Mitglieder des Verkehrsvereins (oder der ASBL) während des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, mindestens 2 Weiterbildungen eines regionalen Fremdenverkehrsamtes (Office Régional du Tourisme - ORT) besucht haben, damit der Zuschuss gewährt werden kann.

Betroffene Personen

Diese Art von Zuschuss kann nur von Verkehrsvereinen und ASBL in Anspruch genommen werden, die sich aktiv für den Tourismus einsetzen.

Fristen

Der Antrag muss spätestens zum 15. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das der Zuschuss beantragt wird, eingereicht werden.

Beispiel: Zuschussanträge für das Jahr 2024 müssen spätestens zum 15. Juni 2025 eingereicht werden.

Vorgehensweise und Details

Antragstellung

Sie müssen anhand des dafür vorgesehenen Formulars einen Zuschussantrag an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières, budget et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • Tätigkeitsbericht des Geschäftsjahres, für das der Zuschuss beantragt wird (wie bei der letzten Hauptversammlung vorgelegt);
  • Finanzbericht des Geschäftsjahres, für das der Zuschuss beantragt wird (einschließlich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Schlussbilanz, wie bei der Hauptversammlung vorgelegt);
  • Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr, wie bei der Hauptversammlung vorgelegt;
  • gegebenenfalls Beispiele von Prospekten, Broschüren oder sonstigen Veröffentlichungen;
  • Satzung der ASBL (des Verkehrsvereins);
  • Bankidentitätsnachweis;
  • Kostenaufstellung (erhältlich unter „Online-Dienste und Formulare“);
  • Nachweise / Bescheinigungen über die Teilnahme an 2 von den ORT organisierten Weiterbildungsveranstaltungen oder anderen touristisch relevanten Weiterbildungen.

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • der Verfügbarkeit von Budget;
  • der Tätigkeiten, die der Verkehrsverein (oder die ASBL) während des Geschäftsjahres ausgeübt hat, für das der Zuschuss beantragt wird.

Auszahlung

Der Zuschuss wird nach dem Geschäftsjahr, für das er beantragt wurde, in Form einer direkten Zahlung an den Empfänger ausgezahlt.

Online-Dienste und Formulare

Zuständige Kontaktstellen

Verwandte Vorgänge und Links

Vorgänge

Tourismus

Links

Rechtsgrundlagen

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

Ihre Meinung interessiert uns

Teilen Sie uns Ihre Meinung zu dieser Seite mit. Lassen Sie uns wissen, was wir verbessern können. Sie erhalten keine Antwort auf Ihr Feedback. Für spezifische Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Mit Stern gekennzeichnete Felder (*) sind Pflichtfelder.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?*
Wie bewerten Sie diese Seite?*
Sehr schlecht
Sehr gut

Hinterlassen Sie uns einen Kommentar und helfen Sie uns, diese Seite zu verbessern. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten an, wie zum Beispiel Ihre E-Mail-Adresse, Ihren Namen oder Ihre Telefonnummer.

0/1000

Bitte bewerten Sie diese Seite

Ihr Feedback wurde erfolgreich gesendet!

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Möchten Sie zur Vereinfachung der digitalen öffentlichen Dienstleistungen beitragen und Ihre Ideen und Anregungen einreichen?

Besuchen Sie die Website Zesumme Vereinfachen, die Online-Beteiligungsplattform zur Verwaltungsvereinfachung in Luxemburg.

Zusammen vereinfachen

Es ist ein Fehler aufgetreten

Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.