Beantragung eines jährlichen Zuschusses für Fremdenverkehrsämter

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Das Ministerium für Wirtschaft kann Fremdenverkehrsämtern, die sich aktiv für Tourismus einsetzen, einen jährlichen Zuschuss zahlen, um sie bei der Verwaltung der touristischen Infrastruktur (zum Beispiel Campingplätze, Ferienunterkünfte, Schwimmbäder, Museen, Informationsbüros, Sehenswürdigkeiten) oder auch bei der Instandhaltung von Wanderwegen zu unterstützen.

Für die Organisation von touristischen Veranstaltungen und die Herausgabe von Broschüren, Prospekten oder anderen touristischen Veröffentlichungen kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden.

Ab 2021 müssen ein oder mehrere Mitglieder des Fremdenverkehrsamtes während des Jahres, für das der Zuschuss beantragt wird, mindestens 2 Weiterbildungen eines regionalen Fremdenverkehrsamtes besucht haben, damit der Zuschuss gewährt werden kann.

Personnes concernées

Diese Art von Zuschuss kann nur von Fremdenverkehrsämtern in Anspruch genommen werden, die sich aktiv für Tourismus einsetzen.

Délais

Der Antrag muss spätestens zum 15. Juni des Jahres, das auf das Jahr folgt, für das der Zuschuss beantragt wird, eingereicht werden.

Beispiel: Zuschussanträge für das Jahr 2023 müssen spätestens zum 15. Juni 2024 eingereicht werden.

Modalités pratiques

Antragstellung

Die antragstellende Person muss anhand des dafür vorgesehenen Formulars einen Zuschussantrag an die Generaldirektion für Tourismus (Direction générale du tourisme) richten.

Für den elektronischen Versand ist die E-Mail-Adresse aides.tourisme@eco.etat.lu zu verwenden.

Für den Versand per Post ist folgende Adresse zu benutzen:

Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
Aides financières et comptabilité
B.P. 86
L-2937 Luxembourg

Belege

Dem Antrag ist Folgendes beizufügen:

  • Tätigkeitsbericht des Geschäftsjahres, für das der Zuschuss beantragt wird (wie bei der letzten Hauptversammlung vorgelegt);
  • Finanzbericht des Geschäftsjahres, für das der Zuschuss beantragt wird (einschließlich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Schlussbilanz, wie bei der Hauptversammlung vorgelegt);
  • Haushaltsplan für das laufende Geschäftsjahr, wie bei der Hauptversammlung vorgelegt;
  • gegebenenfalls Beispiele von Prospekten, Broschüren oder sonstigen Veröffentlichungen;
  • Satzung der ASBL (des Fremdenverkehrsamts);
  • Bankidentitätsnachweis;
  • Kostenaufstellung (erhältlich unter „Online-Dienste und Formulare“);
  • Nachweise / Bescheinigungen über die Teilnahme an 2 von den ORT (Nationales Fremdenverkehrsamt) organisierten Weiterbildungsveranstaltungen oder anderen touristisch relevanten Weiterbildungen.

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses wird von der Generaldirektion für Tourismus festgelegt, und zwar auf der Grundlage:

  • der Verfügbarkeit von Budget;
  • der Tätigkeiten, die das Fremdenverkehrsamt während des Jahres ausgeübt hat, für das der Zuschuss beantragt wird.

Auszahlung

Der Zuschuss wird nach dem Geschäftsjahr, für das er beantragt wurde, in Form einer direkten Zahlung an den Empfänger ausgezahlt.

Services en ligne et formulaires

Organismes de contact

Generaldirektion – Tourismus (Beihilfen und Buchhaltung)

Démarches et liens associés

Vorgänge

Tourismus

Links

Références légales

Loi modifiée du 20 décembre 2019

concernant le budget des recettes et des dépenses de l'État pour l'exercice 2020

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