Fördermittel für die Organisation einer beruflichen Veranstaltung
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Zusammenfassung:
Als Beitrag zur Förderung Luxemburgs als Veranstaltungsort für berufliche Veranstaltungen werden für die Organisation einer solchen Veranstaltung (Kongress, Konferenz usw.) Fördermittel gewährt.
Die Fördermittel zur Organisation einer beruflichen Veranstaltung zielen auf die Förderung der Organisation von Kongressen, Konferenzen oder ähnlichen Veranstaltungen (Kolloquien, Symposien usw.) ab, um:
- zur Förderung des Großherzogtums Luxemburg als Veranstaltungsort für berufliche Veranstaltungen beizutragen;
- die lokalen wirtschaftlichen Auswirkungen zu vervielfachen.
Sie werden vom Ministerium für Wirtschaft gewährt.
Betroffene Personen
Betreffende Unternehmen
Die Fördermittel richten sich an:
- Vereinigungen ohne Gewinnzweck (ASBL);
- öffentlich-rechtliche Anstalten;
- internationale Organisationen und Einrichtungen.
Förderfähige Veranstaltungen
Folgende Veranstaltungen sind betroffen:
- Kongresse;
- Konferenzen;
- Kolloquien; oder
- sonstige vergleichbare Veranstaltungen, die in einem geschäftlichen Rahmen stattfinden.
Voraussetzungen
Umfang der Veranstaltung
Um in den Genuss der Unterstützung zu kommen, müssen die Veranstaltungen die folgenden Bedingungen erfüllen:
- mindestens 75 Teilnehmer;
- mindestens 75 registrierte Übernachtungen in den Gastgeberhotels.
Ort und Unterkunft
Die Veranstaltung muss im Großherzogtum Luxemburg stattfinden.
Die Teilnehmer aus dem Ausland müssen in Luxemburg untergebracht sein.
Nur die Übernachtungen in Luxemburg werden bei der Berechnung der Unterstützung berücksichtigt.
Image
Veranstaltungen, deren Inhalt oder Thematik negative Auswirkungen auf das Ansehen des Landes haben könnten, sind nicht förderfähig.
Fristen
Anträge auf Fördermittel für die Organisation von beruflichen Veranstaltungen müssen spätestens 6 Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie müssen einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Fördermittel für die Organisation einer beruflichen Veranstaltung an das Ministerium für Wirtschaft richten:
- per E-Mail an mice@eco.etat.lu; oder
- per Post an folgende Adresse:
Ministère de l’Économie
Direction générale du tourisme
L-2937 Luxemburg
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- eine Präsentation des Projekts mit folgenden Angaben:
- Organisator der Veranstaltung;
- Veranstaltungsprofil: Konzept, Zielgruppe, Zielsetzungen, voraussichtlicher Ablauf, Redner, Teilnehmerzahl;
- Beschreibungen und Schätzungen:
- des wirtschaftlichen Nutzens für den Veranstaltungsort;
- der Auswirkungen auf die betreffende Branche: Know-how, Networking usw.;
- der Medienwirkung und/oder der Auswirkungen auf das Ansehen des Landes;
- einen Finanzierungsplan für das Projekt, das heißt:
- eine ausführliche Aufstellung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben;
- die geplanten und/oder bewilligten Kofinanzierungen.
Die Anträge werden unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln angenommen.
Verpflichtungen
Wird Ihr Antrag angenommen, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach der Veranstaltung Folgendes einreichen:
- das Abrechnungsformular;
- eine Tätigkeitsbilanz;
- einen finanziellen Bericht;
- eine vom Veranstalter bestätigte und unterzeichnete Abrechnung der im Rahmen der Veranstaltung registrierten Übernachtungen;
- quittierte Rechnungen des touristischen Rahmenprogramms;
- gegebenenfalls den Nachweis für den Erhalt des Logos „Green Business Events“.
Der endgültige Betrag der Unterstützung wird auf der Grundlage der bereitgestellten Unterlagen berechnet und ausgezahlt.
Höhe der Unterstützung
Pauschalhilfe pro Übernachtung in einem luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieb
Es wird eine Pauschalhilfe in Höhe von 25 Euro pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben gewährt.
Die Höhe der Hilfe ist auf 25.000 Euro begrenzt.
Zusätzliche Pauschale ab 1.500 Übernachtungen
Für berufliche Events mit mehr als 1.500 in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben registrierten Übernachtungen kann eine zusätzliche Pauschalhilfe in Höhe von 10.000 Euro gewährt werden.
Die Höhe ist auf 35.000 Euro begrenzt.
Unterstützung für das touristische Rahmenprogramm
Im Rahmen der touristischen Programme werden folgende Kosten bis in Höhe von maximal 50 % erstattet:
- Kosten für die Buchung von zertifizierten Guides;
- Transportkosten (zum Beispiel Kosten für das Anmieten eines Reisebusses).
Die Erstattung der Kosten ist auf 2.500 Euro begrenzt. Dieser Betrag:
- ist im Höchstbetrag der Pauschalhilfe enthalten; und
- wird demnach nicht zusätzlich zu den 25.000 Euro maximale Pauschalhilfe ausgezahlt.
Booster „Green Business Events“
Um die Organisation umweltbewusster Veranstaltungen zu fördern, hat das Ministerium für Wirtschaft in Zusammenarbeit mit der Oekozenter Pafendall ASBL die Initiative „Green Business Events“ ins Leben gerufen.
Veranstaltern, die für ihre Veranstaltung das Logo „Green Business Events“ erhalten haben, wird ein Booster von 1.500 Euro gewährt.
Höchstbetrag der Unterstützung
Art der Unterstützung | Betrag |
---|---|
Pauschalhilfe pro registrierter Übernachtung in luxemburgischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben | 25 Euro/Nacht |
Unterstützung für das touristische Rahmenprogramm | 50 % der tatsächlichen Kosten für Guide und Transport (maximal 2.500 Euro) |
Gesamte Hilfe höchstens: | 25.000 Euro |
Zusätzliche Pauschale ab 1.500 Übernachtungen | 10.000 Euro |
Hilfe höchstens: | 35.000 Euro |
Booster „Green Business Events“ | 1.500 Euro |
Online-Dienste und Formulare
Zum Download bereitgestellte Formulare
Hinweis: Lesen Sie die Anleitung zur Verwendung von PDF-Formularen.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Wirtschaft Generaldirektion für Tourismus – Fördermittel
- Adresse:
-
19-21, boulevard Royal
L-2449
Luxembourg
Luxemburg
B.P. 86 - L-2937 Luxembourg
- Telefon:
- (+352) 247 84756
- E-Mail:
- mice@eco.etat.lu
- Website:
- https://meco.gouvernement.lu/fr.html
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