Akademische Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Die Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise (registre des titres de formation, section de l’enseignement supérieur) ist das normale Verfahren zur akademischen Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses.
Diese Eintragung:
- berechtigt Sie zum Führen des akademischen Titels; und
- enthält die entsprechende Niveaustufe des luxemburgischen Qualifikationsrahmens (LQR). Hinweis: Der LQR ist an den Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) angepasst.
Die akademische Anerkennung betrifft nur den Bildungsnachweis oder den akademischen Grad. Sie umfasst keine Anerkennung des Studieninhalts und verleiht demnach auch kein Recht zur Ausübung eines Berufs. Nähere Informationen über den Zugang zu einem reglementierten Beruf sind den Informationstexten zu folgenden Themen zu entnehmen:
- berufliche Anerkennung eines im Ausland erworbenen Bildungsnachweises für den Zugang zu einem reglementierten Beruf auf Hochschulebene; und
- amtliche Anerkennung für den Zugang zu den Ergänzungskursen in luxemburgischem Recht (CCDL).
Nationale Diplome: Von der Universität Luxemburg ausgestellte Diplome, luxemburgische höhere Fachdiplome (BTS) sowie von in Luxemburg anerkannten privaten Fachinstituten für Hochschulbildung ausgestellte Diplome zum Abschluss von zugelassenen Ausbildungen werden automatisch anerkannt. Wenn Sie einen solchen Abschluss haben, sind Sie von der Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise befreit.
Diplome aus dem Benelux-Raum und den baltischen Staaten: In Anwendung der Benelux-Beschlüsse M(2015)3 und M(2018)1 sowie des Vertrags vom 14. September 2021 über die automatische Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich werden bestimmte Hochschuldiplome, die in Belgien, den Niederlanden, Estland, Lettland und Litauen ausgestellt werden, ebenfalls automatisch anerkannt. Wenn Sie Inhaber eines solchen Abschlusses sind, sind Sie von der Notwendigkeit der Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise befreit.
Betroffene Personen
Sie können die Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses beantragen, wenn Sie:
- einen akademischen Titel führen möchten; und
- das akademische Niveau dieses im Ausland erworbenen Abschlusses auf dem Arbeitsmarkt geltend machen möchten.
Die Eintragung in das Register kann auch im Rahmen einer Fortsetzung eines Studiums erforderlich sein, wenn Sie Zugang zu einem höheren Studiengang als demjenigen des erworbenen Abschlusses erhalten möchten.
Voraussetzungen
Ein Hochschuldiplom wird in das Register für Hochschulausbildungsnachweise eingetragen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Es handelt sich um ein Hochschulabschlussdiplom für einen ganzen Studienzyklus.
- Das Diplom wurde gemäß den hochschulbezogenen Gesetzen und Verordnungen des Landes verliehen, in dem es erworben wurde.
Kosten
Für Ihren Antrag auf Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise ist eine Gebühr von 75 Euro pro Abschluss zu entrichten.
Die Zahlung erfolgt am Ende des Vorgangs per Bankkarte und ist erforderlich, um den Antrag abzuschließen.
Hinweis: Eine Ablehnung der Eintragung berechtigt nicht zur Rückerstattung der Gebühr.
Vorgehensweise und Details
Antragstellung
Sie können Ihren Antrag über MyGuichet.lu mit oder ohne Authentifizierung einreichen. Für den Vorgang mit Authentifizierung wird ein LuxTrust-Produkt oder ein elektronischer Personalausweis (eID) benötigt.
Nach der Übermittlung Ihres Antrags erfolgen die Kommunikation sowie jede Mitteilung einer Änderung des Bearbeitungsstatus des Antrags per E-Mail.
Der Antrag kann auch auf dem Postweg gestellt werden (siehe Website des MESR).
Um die Bearbeitung Ihres Antrags zu beschleunigen, sollten Sie sicherstellen, dass:
- alle erforderlichen Informationen bereitgestellt wurden; und
- alle Belege dem Antrag beigefügt wurden.
Belege
Sie müssen Ihrem Antrag Folgendes beifügen:
- eine Kopie Ihres Abschlussdiploms, das Sie in das Register für Hochschulausbildungsnachweise eintragen lassen möchten;
- eine Kopie der Notenaufstellung oder des Diplomzusatzes;
- Ihren Lebenslauf mit dem akademischen und dem beruflichen Werdegang;
- eine Kopie eines Identitätsnachweises;
- eine Kopie des von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) ausgestellten Aufenthaltstitels (für Personen, die nicht aus einem Mitgliedstaat der EU oder, des Europäischen Wirtschaftsraums oder aus der Schweiz stammen);
Übersetzung der Unterlagen
Den Dokumenten muss eine englische, französische, deutsche oder luxemburgische Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer beiliegen, sofern diese Dokumente in einer anderen Sprache als einer dieser 4 Sprachen ausgestellt wurden.
Antwortfrist der Behörde
In der Regel liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 4 bis 6 Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsakte. Die angegebene Dauer kann je nach Saison und Zahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Anträge variieren.
Auch die Notwendigkeit zusätzlicher Nachforschungen und der Austausch mit den ausländischen Behörden können sich auf die Bearbeitungsdauer auswirken.
Die Entscheidung wird Ihnen per Post in Form eines Ministerialerlasses mitgeteilt.
Rechtsbehelf
Falls die Eintragung in das Register für Hochschulausbildungsnachweise abgelehnt wird, werden die Rechtsbehelfe im Ablehnungsschreiben erläutert, sind aber auch hier zugänglich.
Antrag auf Ausstellung eines Duplikats
Gegen die Entrichtung einer Gebühr von 10 Euro wird Ihnen ein Duplikat des Ministerialerlasses ausgestellt. Der Antrag ist per Post oder E-Mail (registre@mesr.etat.lu) an das Ministerium für Forschung und Hochschulwesen zu richten, wobei folgende Belege beizufügen sind:
- eine Kopie eines Identitätsnachweises; und
- ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr (die Zahlungsmodalitäten für Banküberweisungen sind identisch mit denen für auf dem Postweg übermittelte Anträge).
Online-Dienste und Formulare
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Forschung und Hochschulwesen
- Adresse:
-
18-20, montée de la Pétrusse
L-2327
Luxemburg
Luxemburg
Postfach L-2915
- Telefon:
- (+352) 247-86619
- Fax:
- (+352) 26 29 60 37
- Website:
- http://www.mcesr.public.lu
Geschlossen ⋅ Öffnet Montag um 7.45 Uhr
- Sonntag:
- Geschlossen
- Montag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Dienstag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Mittwoch:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Donnerstag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Freitag:
- 7.45 bis 16.30 Uhr
- Samstag:
- Geschlossen
Schalterzeiten: Montag–Freitag, 7.45–16.30 Uhr
Verwandte Vorgänge und Links
Vorgänge
Links
Weitere Informationen
-
Akademische Anerkennung (Register für Hochschulausbildungsnachweise) - BENELUX-Diplome
auf der Website des Ministeriums für Forschung und Hochschulwesen
-
Voies de recours
sur le site du ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche
-
Berufe
auf der Website des Maison de l'orientation
-
Listes des experts, traducteurs et interprètes assermentés
sur le site du ministère de la Justice
Rechtsgrundlagen
-
Loi modifiée du 28 octobre 2016
relative à la reconnaissance des qualifications professionnelles
-
Règlement grand-ducal du 7 juillet 2023 portant :
1° modification du règlement grand-ducal modifié du 12 mai 2000 fixant les modalités et les conditions en vue de l’obtention d’une aide financière pour les médecins en voie de spécialisation
-
Règlement grand-ducal du 17 février 2017
relatif à la reconnaissance des qualifications professionnelles
Es ist ein Fehler aufgetreten
Ups, es ist ein Fehler aufgetreten.