Den Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter beantragen
Zum letzten Mal aktualisiert am
Diese Vorruhestandsregelung ermöglicht es einem Arbeitnehmer, der in Schicht- oder Nachtarbeit beschäftigt war, sich unter gewissen Bedingungen früher aus dem Berufsleben zurückzuziehen.
Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, die dieser Form von Arbeit während folgender Zeiträume nachgegangen sind:
- während mindestens 20 Jahren; oder
- im Laufe der letzten 25 Erwerbsjahre während 15 Jahren.
Durch die Verkürzung der Arbeitszeit wird ein Arbeitsplatz frei und die Vermittlung von Arbeitslosen oder Auszubildenden gefördert.
Der Vorruhestand darf nicht mit der vorgezogenen Altersrente verwechselt werden: Die Altersrente gehört zur Rentenversicherung, während der Vorruhestand in der Regel auf 3 Jahre begrenzt ist. Er ist Versicherungsjahren gleichgestellt, die für die Festsetzung der gesetzlichen Rente angerechnet werden.
Betroffene Personen
Den Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter können Arbeitnehmer beantragen, die:
- im Privatsektor beschäftigt sind;
- das 57. Lebensjahr vollendet haben;
- insgesamt 20 Jahre oder im Laufe der letzten 25 Erwerbsjahre 15 Jahre in Schicht- oder Nachtarbeit beschäftigt waren.
Die Arbeitsorganisationsform muss unbedingt eine Nachtschicht beinhalten.
Voraussetzungen
Um den Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer folgende Bedingungen erfüllen:
- das 57. Lebensjahr vollendet haben;
- seit mindestens 5 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt sein, der den Antrag einreicht;
- Folgendes nachweisen können:
- dass er entweder 20 Jahre als Schichtarbeiter (im Rahmen von aneinander anschließenden Schichten, von denen eine eine Nachtschicht sein muss) oder 20 Jahre ausschließlich in Nachtarbeit beschäftigt war;
- oder dass er im Laufe der letzten 25 Erwerbsjahre 15 Jahre als Schichtarbeiter (im Rahmen von aneinander anschließenden Schichten, von denen eine eine Nachtschicht sein muss) oder 15 Jahre ausschließlich in Nachtarbeit beschäftigt war;
Mindestens 20 % der normalen monatlichen Arbeitszeit müssen in das Zeitfenster zwischen 22.00 und 6.00 Uhr fallen.
- spätestens 3 Jahre nach Eintritt in den Vorruhestand die Kriterien für die Begründung des Anspruchs auf eine Altersrente oder eine vorgezogene Altersrente erfüllen.
Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Zulassung zum Vorruhestand nicht abgelehnt werden: Der Vorruhestand für Schicht- und Nachtarbeiter stellt einen Rechtsanspruch dar.
Fristen
Die Zulassung zum Vorruhestand für Schicht- oder Nachtarbeiter muss bis spätestens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Datum des Eintritts in den Vorruhestand schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
Vorgehensweise und Details
Antragsmodalitäten
Die Zulassung zum Vorruhestand für Schicht- oder Nachtarbeiter muss bis spätestens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Datum des Eintritts in den Vorruhestand schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
Dem Antrag ist eine von der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse nationale d'assurance pension - CNAP) ausgestellte Bescheinigung über den Rentenanspruch beizufügen, der das Datum der Begründung des Anspruchs auf eine Altersrente oder eine vorgezogene Altersrente zu entnehmen ist. Ferner müssen alle Unterlagen, Bescheinigungen oder Erklärungen beigebracht werden, die als Nachweis dafür dienen, dass die besonderen Bedingungen für diese Form des Vorruhestands erfüllt sind.
Der Arbeitgeber reicht den Antrag mindestens einen Monat vor dem Anfangsdatum des Vorruhestands bei der Abteilung Vorruhestand des Ministeriums für Arbeit ein. Das entsprechende Formular „Proposition d’admission à la préretraite pour travail posté ou travail de nuit“ ist auf Antrag beim Ministerium für Arbeit erhältlich.
Das Formular ist per Post an folgende Adresse zu senden:
Ministère du Travail
Service Préretraite
L-2939 Luxemburg
Bearbeitung des Antrags
Die Entscheidung über die Zulassung zum Vorruhestand wird vom Minister für Arbeit getroffen. Dem Arbeitnehmer wird eine Kopie des Beschlusses zugesandt.
Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
Beim Eintritt in den Vorruhestand wird die Beendigung des normalen Arbeitsverhältnisses durch eine vom Arbeitgeber ausgestellte Abmeldung dokumentiert, die an die Zentralstelle der Sozialversicherungen (Centre commun de la sécurité sociale - CCSS) geschickt wird. In dieser Erklärung muss der Arbeitgeber „Vorruhestand“ als Begründung für das Ausscheiden des Arbeitnehmers angeben.
Gleichzeitig reicht der Arbeitgeber eine neue Anmeldung des Arbeitnehmers als „Arbeitnehmer im Vorruhestand“ ein.
Höhe des Vorruhestandsgeldes
Das monatliche Vorruhestandsgeld:
- wird auf der Grundlage des durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate unmittelbar vor der Bewilligung des Vorruhestands berechnet; und
- ist auf das 5-Fache des sozialen Mindestlohns für nicht qualifizierte Arbeitnehmer begrenzt.
Mehr zur Höhe des Vorruhestandsgeldes ist dem Informationstext „Das Vorruhestandsgeld berechnen“ zu entnehmen.
Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld
Der Bezugszeitraum des Vorruhestandsgeldes:
- darf in der Regel 3 Jahre nicht überschreiten; und
- endet spätestens mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.
Das Ende des Bezugszeitraums des Vorruhestandsgeldes für Schicht- oder Nachtarbeiter kann hingegen für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben, bis zum vollendeten 65. Lebensjahr hinausgezögert werden, ohne jedoch eine Gesamtdauer von 3 Jahren zu überschreiten.
Der Anspruch auf Vorruhestandsgeld erlischt von Rechts wegen:
- mit dem Tag, an dem der Betroffene 63 Jahre alt wird und Anspruch auf die Altersrente oder eine vorgezogene Altersrente hat;
- mit dem Tag, ab dem der Vorruheständler Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat;
- mit dem Tag, an dem der Vorruheständler verstirbt;
- wenn er eine Tätigkeit ausübt oder wieder aufnimmt, die ihm während eines Kalenderjahres ein Einkommen einbringt, das monatlich die Hälfte des für ihn geltenden sozialen Mindestlohns überschreitet.
Der Vorruhestand kann keinesfalls mit irgendeiner Rente kumuliert werden, die von einem luxemburgischen oder ausländischen Rententräger bezahlt wird.
Gut zu wissen
Für weitere Informationen kann die Abteilung Vorruhestand des Ministeriums für Arbeit kontaktiert werden:
- telefonisch unter:
- 247 86 189;
- 247 86 116;
- 247 86 189;
- per E-Mail: preretraite@mt.etat.lu;
- per Fax unter: 247 86 325.
Zuständige Kontaktstellen
-
Ministerium für Arbeit
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung für Beschäftigung
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- info@mte.public.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Vorruhestand
- Adresse:
- 26, rue Zithe L-2763 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 116
- Telefon:
- (+352) 247 86 189
- Fax:
- (+352) 247 86 325
- E-Mail:
- preretraite@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Projekt „Digital Skills“
- Adresse:
- 26, rue Sainte Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 100
- Fax:
- (+352) 247 86 108
- E-Mail:
- digitalskills@mt.etat.lu
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
-
Ministerium für Arbeit Abteilung Sonderurlaub
- Adresse:
- 26, rue Sainte-Zithe L-2939 Luxemburg Luxemburg
- Telefon:
- (+352) 247 86 130
- Website:
- https://mt.gouvernement.lu/de.html
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